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Schlatter Marionna · Nationalrat · 2020-05-05

Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-05-05

Wortprotokoll

Wir entscheiden heute über eine Gesetzesänderung beim Luftfahrtgesetz. Diese Entscheidung müssen wir heute fällen, ohne dass sie anständig vorbereitet wurde. Ja, erlauben Sie mir dieses Wort: "anständig". Nachdem die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen letzte Woche am Montag getagt hat, ohne über die Details informiert zu werden, haben meine Kommissionskolleginnen und -kollegen und ich am letzten Dienstag, also einen Tag später, die Eckwerte der Verhandlungen aus der Zeitung vernommen. Die Kommission hatte zu jenem Zeitpunkt keine Kenntnis vom Inhalt der Gespräche des Bundesrates mit der Flugbranche. Am letzten Donnerstag, nach 16 Uhr, haben wir schliesslich zum ersten Mal die geplante Gesetzesänderung gesehen. Die Botschaft des Bundesrates wurde erst am Freitag öffentlich. Und am Samstag um 17 Uhr schliesslich haben wir die Gesetzesänderung an einer ausserordentlichen Kommissionssitzung beraten. So geht das nicht!

Ich wurde nicht gewählt, um abzunicken, sondern um mitzuarbeiten, mitzuentscheiden und kritisch zu sein. Zu hinterfragen, sei unsere Pflicht, so hat die Bundespräsidentin diese Session eröffnet. Richtig! Aber so, wie ich es geschildert habe, bin ich, so sind wir nicht in der Lage, unsere Aufsichtsfunktion wahrzunehmen.

Es gab Mitglieder der Kommission, die es für unnötig erachtet haben, das Luftfahrtgesetz genauer zu prüfen, und die sich bei der dringlichen Behandlung lediglich auf die vorgeschlagene Gesetzesänderung des Bundesrates konzentrieren wollten. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Im rund 60-seitigen Luftfahrtgesetz wird eben nicht nur beispielsweise die Konzessionsvergabe geregelt, sondern es gibt eben auch ein ganzes Kapitel zur Förderung der Luftfahrt. Darin werden eben genau die Modalitäten geregelt, unter denen beispielsweise Darlehen oder Garantien gewährt werden können. Auch wenn man nun findet, wie einige meiner Kommissionskolleginnen und -kollegen, jetzt sei nicht der Zeitpunkt, um Anträge zu diesem Gesetz zu stellen: Das ist keine formelle Frage, sondern eine politische! Und ich stelle hier die politische Frage nochmals: Unter welchen Bedingungen soll die Flugbranche wie gefördert und unterstützt werden?

Diese Frage ist in Zeiten der Klimakrise hochbrisant, und es ist deshalb unanständig, eine solche Frage in dieser Art zu beraten. Dementsprechend beantragen wir Ihnen Nichteintreten.

Die Kommission braucht mehr Zeit. Sie braucht die Möglichkeit, die Details der Vereinbarung des Bundes mit den Luftfahrtunternehmen und Bodenbetrieben zu kennen und zu prüfen. Die Kommission braucht ausserdem Zeit, Anhörungen durchzuführen. Geben Sie uns Zeit bis zur Sommersession, um anständig darüber zu beraten. Weder Frankreich, Österreich noch Deutschland haben ihre Kredite bereits gesprochen. Es ist falscher Ehrgeiz zu meinen, wir müssten hier die Ersten sein.

Erlauben Sie mir noch einen inhaltlichen Kommentar zur Vorlage. Die Luftfahrt ist der einzige Bereich ohne klimapolitische Regulierungen. Die Schweiz ist das einzige Land in Mitteleuropa, das keine Flugticketabgabe kennt. Eine globale Lösung für das Klimaproblem in Bezug auf das Fliegen ist nicht in Sicht. Es geht darum einfach nicht an, dass wir heute das Luftfahrtgesetz revidieren, ohne etwas zum Klima zu sagen. Sie werden sagen, dass wir das im Rahmen des CO2-Gesetzes dann schon machen. Damit reichen Sie die heisse Kartoffel aber weiter - wie immer. Ich nehme Sie beim Wort, aber verstehen Sie: Hier liegt die grosse Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit in diesem Saal, im Verständnis dessen nämlich, dass die Klimakrise ebenso dringlich beraten werden sollte und dies wirklich nicht mehr warten kann.

Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen Nichteintreten auf die Vorlage.

Meine beiden weiteren Minderheitsanträge werde ich aufgrund der Blockberatung jetzt nur kurz begründen. Nach der Corona-Krise braucht die Luftfahrt einen Neustart. Die Branche mit öffentlichen Geldern wiederherzustellen, liegt nicht mehr drin. Eine Branche, die mithilfe von Steuererleichterungen Gewinne gemacht hat, eine Branche, die die Folgekosten bezüglich der Umwelt nie tragen musste - sie muss heute einen Beitrag zum ökologischen Umbau der Wirtschaft leisten.

Zu meinem Minderheitsantrag bei Artikel 27: In Artikel 27 des Luftfahrtgesetzes werden die Bedingungen festgehalten, unter denen das Bundesamt für Zivilluftfahrt Betriebsbewilligungen vergibt. Eine dieser Bedingungen lautet, den "im Rahmen des Möglichen ökologischen Betrieb von Luftfahrzeugen zu gewährleisten". Mein Minderheitsantrag möchte diese Bedingung präzisieren und fordert, dass bei der Flottenerneuerung ausschliesslich Flugzeugtypen beschafft werden, welche in Bezug auf die Emissionen dem neusten Stand der Technik entsprechen.

Bei meinen Minderheiten zu den Artikeln 36a und 36b geht es um den Fluglärm, namentlich in der Nacht. Dass Fluglärm krank macht, ist ein offenes Geheimnis. Die Redimensionierung des Flugsektors im Zuge der Corona-Krise erlaubt eine Ausweitung der Nachtruhe auf den Landesflughäfen auf einheitliche acht Stunden, wie dies die WHO empfiehlt. Das ist mein Antrag.

Ich bitte Sie, allen meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen.