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Rytz Regula · Nationalrat · 2020-05-04

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2020-05-04

Wortprotokoll

Wir wechseln jetzt das Thema und wenden uns den Notverordnungen zu, die der Bundesrat seit der Ausrufung dieser Corona-Krise erlassen hat, ebenso wie den Debatten und den Entscheidungen, welche die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates zu diesen Themen geführt bzw. getroffen hat.

Wir haben es heute mehrmals gehört: Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde in kürzester Zeit rund ein Viertel der wirtschaftlichen Tätigkeit der Schweiz heruntergefahren. Es war eine staatlich verordnete Notbremse, die Hunderttausende von Arbeitsplätzen und Unternehmen bedroht. Ein Drittel der Menschen in der Schweiz ist heute auf Kurzarbeitsentschädigung angewiesen, die Arbeitslosigkeit und auch die Gefahr von Firmenkonkursen steigen. Der Bundesrat hat in dieser Situation rasch und umfassend Hilfsmassnahmen beschlossen und diese laufend angepasst. Die WAK des Nationalrates hat diese Massnahmen an zwei Sitzungen ausführlich diskutiert und mit Empfehlungen und Anträgen ergänzt.

Ein grosses Anliegen waren der Kommission über alle Parteigrenzen hinaus die indirekt betroffenen Selbstständigen. Sie mussten ihr Geschäft oder ihre Praxis zwar nicht schliessen, hatten aber über viele Wochen hinweg massive Umsatzeinbussen zu ertragen und haben keine wirtschaftliche Unterstützung zur Sicherung der Arbeitsplätze erhalten. Hier hat der Bundesrat am 16. April endlich korrigiert - der Druck aus der Kommission und der Öffentlichkeit hat gewirkt.

Verbesserungsbedarf gibt es auch bei den Solidarbürgschaften. Um diese geht es bei den beiden Kommissionsmotionen aus der WAK, die wir aktuell diskutieren. Diese Solidarbürgschaften sind eine Erfolgsgeschichte. Sie ermöglichen es den Unternehmen, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken, und zwar unkompliziert und sehr schnell. 40 Milliarden Franken hat der Bundesrat als Garantie für diese Bankkredite bereitgestellt. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird diese Summe nicht ganz verbucht werden müssen. Nach Ostern belief sich die Zahl der abgeschlossenen Kreditvereinbarungen auf rund 96[NB]000, durchschnittlich betrug ein Bürgschaftsvertrag 163[NB]000 Franken. Herr Bundesrat Maurer wird nachher sicher noch präzisieren, wo wir heute mit dieser Solidarbürgschaftsgarantie stehen.

Sie sehen aufgrund der Zahlen, dass diese Bürgschaften vor allem ein Instrument für die kleinen Betriebe sind, also für jene Betriebe, die wenig Reserven haben und meistens mit sehr kleinen Margen arbeiten. Viele dieser Kleinstbetriebe werden grosse Schwierigkeiten haben, die Notkredite zurückzuzahlen. Sie sehen es ja an sich selber: Wer acht Wochen lang nicht in einem Restaurant war, will sich den Bauch jetzt nicht dreimal vollschlagen. Auch die Haare werden nicht zweimal geschnitten, wenn man endlich wieder zum Coiffeur gehen kann. Das heisst, diesen margenschwachen Kleinstunternehmen fehlen dauerhaft zwei Monatsumsätze in den Kassen. Sie müssen verschuldet in eine harte Neustartphase gehen. Diese Schulden von heute - Sie wissen das - sind die fehlenden Investitionen von morgen.

Die WAK hat ausführlich über Verbesserungsmöglichkeiten dieser Solidarbürgschaftsgeschichte diskutiert. Chancenlos waren alle Vorschläge für einen raschen Schuldenerlass nach klar definierten Kriterien. Hier kann das Parlament erst bei der geplanten Überführung der bundesrätlichen Notverordnungen ins ordentliche Recht Korrekturen anbringen. Die WAK des Nationalrates hat aber mit zwei Motionen andere Verbesserungen zur Stärkung der KMU beschlossen.

In der ersten Motion verlangt die Kommission die Verlängerung der Rückzahlungsfrist auf maximal acht Jahre. Es ist besser, wenn die Rückzahlung vorher erfolgt. Wenn es nötig ist, kann es aber auch acht Jahre dauern. Viele der betroffenen Unternehmen haben sehr tiefe Margen, und selbst die Rückzahlung von kleinen Krediten ist für sie eine grosse unternehmerische Belastung, die sich bis zum Ende der Laufzeit auswirken wird. Mit einer Frist von acht Jahren [PAGE 445] haben die KMU, die unverschuldet in diese Krise hineingeraten sind, mehr Spielraum für ihre Finanzplanung. Je nach Situation können sie ihren Schuldendienst sogar noch mit einer bescheidenen Investition in ihre Zukunft kombinieren und ihrer Rückzahlungspflicht trotzdem nachkommen. Die Kommission hat dieser Entlastung mit 15 zu 10 Stimmen zugestimmt.

Die zweite Kommissionsmotion betrifft die Höhe der Zinsen für die verbürgten Covid-19-Kredite bis 500[NB]000 Franken. Diese sollen bei 0,0 Prozent bleiben, auch wenn die Verordnung hier eine Erhöhung vorsieht. Letzteres würde zu einem ganz schlechten Start in die neue Zeit nach dieser Covid-19-Krise führen. Wir möchten Ihnen beantragen, die Kommissionsmotion zu unterstützen, die von der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen wurde.

Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen.