Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-05-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-05-06
Wortprotokoll
Die Situation für den öffentlichen Verkehr war in der Corona-Krise schon etwas speziell. Der Bundesrat hat empfohlen, wie das der Kommissionssprecher auch gesagt hat, in dieser Zeit den öffentlichen Verkehr aus gesundheitspolizeilichen Gründen möglichst nicht zu benutzen. Gleichzeitig hat der Bundesrat respektive haben die Eigner den öffentlichen Verkehr aber auch verpflichtet, das Angebot weitgehend aufrechtzuerhalten.
Warum haben wir das getan? Wir haben natürlich erwartet, dass Menschen auch in dieser Krise zur Arbeit gehen können, und das war, glaube ich, auch sinnvoll und notwendig. Also: Wer in der Pflege arbeitet, muss das Spital erreichen können. Wenn Sie in einem Ort sind, wo es keinen öffentlichen Verkehr mehr gibt, dann können Sie auch nicht ins Spital arbeiten gehen. Das war also ein "double bind", eine Doppelbotschaft des Bundesrates an den öffentlichen Verkehr, die aber notwendig war. Die Botschaft lautete: Ihr müsst ein Angebot aufrechterhalten, vor allem zum Beispiel die ersten und letzten Verbindungen, also am Morgen und am Abend. Es musste wirklich ein Angebot erhalten bleiben. Stellen Sie sich einen Kanton vor, wo das Postauto zum Beispiel die einzige Verkehrsverbindung ist. Wenn der Betreiber jetzt rein betriebswirtschaftlich gerechnet hätte, dann hätte er den Laden sicher einfach geschlossen. Dann hätten die Leute aber auch keine Verkehrsverbindungen mehr gehabt, und man hätte von ihnen auch nicht erwarten können, dass sie bei der Arbeit erscheinen. Das war die Situation.
Beim öffentlichen Verkehr bestellt der Bund oder der Kanton, beim regionalen Personenverkehr Bund und Kanton zusammen. Auch beim Ortsverkehr wird bestellt. Es gilt auch, für den Unterhalt Investitionen in die Netzinfrastruktur zu tätigen. Den Betrieben wird befohlen, das zu machen, damit die Infrastruktur weiterhin funktioniert. Mit der gleichzeitigen Empfehlung, den öffentlichen Verkehr nicht zu benutzen, hat das jetzt zu Einnahmenausfällen im Umfang von rund 80 bis zum Teil sogar 90 Prozent geführt.
Die Möglichkeit, hier die Kosten herunterzufahren, wenn eben das Angebot trotzdem aufrechterhalten werden muss, war sicher auch vorhanden, aber in sehr beschränktem Ausmass. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass er hier nicht Notrecht anwenden will, sondern dass auch öffentliche Verkehrsunternehmen von den Abfederungsmassnahmen des Bundes sollen profitieren können. Sie können auf diese Bürgschaften zurückgreifen, und sie können auch Kurzarbeitsentschädigung beantragen, natürlich sofern die entsprechenden Voraussetzungen des geltenden Arbeitslosenversicherungsgesetzes erfüllt sind. Die Frage ist, das hat der Kommissionssprecher auch erwähnt: Wenn diese Unternehmen keine Gewinne erzielen dürfen, wie sollen sie dann diese Kredite zurückzahlen? Das ist einfach eine, sage ich einmal, offene, aber nicht ganz einfache Frage.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir in diesem Jahr aufgrund dieser Einnahmenausfälle die ungedeckten Kosten werden analysieren müssen. Wir werden eine Auslegeordnung machen müssen, aber nicht der Bund allein, sondern das machen wir mit den Kantonen und den rund 130 Transportunternehmen, die hier direkt betroffen sind. Ich habe übrigens bereits Ende April eine erste Aussprache mit den entsprechenden Kreisen geführt, um zu schauen, wie die Situation aussieht. Mit dabei war auch der Städteverband, weil natürlich der Ortsverkehr auch betroffen ist. Es war auch der Bahngüterverkehr vertreten, also einfach eine breite erste Aussprache. Ich muss Ihnen sagen, dass diese Aussprache auf einer sehr guten und auch konstruktiven Basis stattfand. Es sind sich alle bewusst, dass alle einen Beitrag leisten müssen. Es kann niemand sagen, der Bund habe das halt empfohlen, dann solle er jetzt alle Kosten übernehmen; das geht so nicht. Es müssen alle einen Beitrag leisten. Man wird auch über einen Verteilschlüssel diskutieren müssen, denn wir haben schon unterschiedliche Grundstrukturen. Ob es sich um Fernverkehr handelt, regionalen Personenverkehr, Ortsverkehr, Bahngüterverkehr: Da gibt es schon unterschiedliche Voraussetzungen, auch in der Finanzierung und in den Entscheidkompetenzen. Diese Auslegeordnung muss gemacht werden. Das verlangt auch Ihre Motion, und das tut der Bundesrat; das ist auch unsere Meinung.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, diese Motion abzulehnen. Die Motion verlangt eine Vorlage. Der Bundesrat möchte jetzt nicht vorgreifen. Wir möchten diese Aussprache führen und dann entscheiden, wie wir weiter vorgehen.
Das möchte ich noch erwähnen - der Kommissionssprecher hat es auch gesagt: Ich danke Ihnen, wenn Sie die Verlagerungspolitik weiterführen. Der Bundesrat hat auch eine entsprechende Vorlage ins Parlament gegeben. Der Nationalrat hat entschieden. Auch wenn jetzt keine direkte Empfehlung des Bundesrates betreffend den Verlagerungsbereich [PAGE 265] während der Corona-Krise kam, ist es klar: Wir wollen diese Politik weiterführen, und wir werden sie auch anschauen. Aber ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie die bereits aufgegleisten Entscheide jetzt beförderlich behandeln.
Der Bundesrat möchte nicht vorgreifen und jetzt schon sagen, dass es dann eine Vorlage sein muss. Was ich Ihnen einfach auch sagen muss: Dem Bundesrat ist der Titel etwas in den falschen Hals geraten. Da steht einfach: "Der Bund steht in der Pflicht." Der Text ist nachher in der Tat differenzierter. Aber der Titel hat dem Bundesrat nicht gefallen, weil er eben der Meinung ist, dass sich alle beteiligen müssen: die Transportunternehmen, die Kantone, in ihrem Kompetenzbereich sicher auch die Städte.
Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen. Die Arbeiten sind aber, Sie haben es gehört, bereits aufgegleist. Eine Annahme wäre in diesem Sinn kein Weltuntergang.