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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-05-06

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-05-06

Wortprotokoll

Selbstverständlich sind wir uns bewusst, dass die Lage im Tessin anders ist. Es ist auch so, dass es in Italien selbst unter den Regionen eine Reisebeschränkung gibt. Die Mobilität in Italien zwischen den Regionen selbst ist also eingeschränkt. Die italienische Regierung hat uns dafür gedankt, dass die Grenzgänger weiterhin in die Schweiz kommen konnten. Dies war auch nötig. Es sind über 4000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die im Gesundheitswesen arbeiten, die man dringend im Tessin gebraucht hat.

Dass die Reziprozität gelten würde oder gilt, ist klar. Mit Italien ist das insofern erfüllt, als Italien, wie ich es vorhin gesagt habe, Einreisen zum Arbeitsmarkt respektive Ausreisen - dies sowieso, es kann immer jeder Bürger ausreisen - zulässt. Das gilt also auch bei den Lockerungsschritten, die wir vorsehen. Es ist durchaus auch möglich, dass die Lockerungsschritte dann an verschiedenen Landesgrenzen vielleicht ein wenig unterschiedlich umgesetzt werden. Selbst wenn man jetzt sagt, dass Leute, die einen Arbeitsvertrag haben und vor dem 25. März ein Gesuch gestellt haben, im Tessin arbeiten können, muss der Arbeitgeber sie dann tatsächlich auch brauchen. Auch jetzt ist es also nicht so, dass alle Grenzgänger wieder kommen, obwohl sich das Tessin seit gestern offiziell wieder im Lockout befindet.

Von daher müssen Sie sich hier keine Sorgen machen. Wir werden hier sicher ein besonderes Auge auf das Tessin und die norditalienische Region richten.