AB 26097
Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Die Forschungsfreiheit respektieren heisst, dass unsere Forschenden die gleichen Möglichkeiten erhalten wie die Forschenden in den EU-Ländern. Es heisst weiterhin, dass in der Schweiz gleiche Forschungsprojekte erlaubt sein sollten, wie sie in den EU-Ländern zur Durchführung gelangen. Dazu gehören Freisetzungsversuche, und zwar nicht nur Freisetzungsversuche, die ausschliesslich für die Erforschung der Biosicherheit bestimmt sind!
Wohlgemerkt, die Liberalen sind weit davon entfernt, für Freisetzungsversuche einen Freipass auszustellen; das ist es nicht. Aber ihre Vorstellungen lassen sich nicht mit den Vorstellungen der Minderheit I vereinbaren, die postuliert, dass gentechnisch veränderte Organismen erst zehn Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Versuch freigesetzt werden können. Selbst in Deutschland, wo eine rot-grüne Mehrheit am Ruder war und wieder ist, werden jedes Jahr zahlreiche Freisetzungsversuche zu Forschungszwecken bewilligt und durchgeführt.
Versuche bringen nur gesicherte Erkenntnisse, wenn sie in der Umwelt stattfinden können. Warum nur stösst eigentlich die kommerzielle Freisetzung auf derartigen Widerstand? In den nächsten fünf Jahren ist mit kommerziellen Freisetzungen eigentlich nicht zu rechnen. Sollte jedoch ein Durchbruch gelingen, z. B. in Bezug auf Lösungen gegen Probleme der Kartoffelfäulnis, so haben wir uns den Anschluss gründlich verbaut.
Wir haben es einfach, wir haben heute genug zu essen und werden auch morgen wieder genug zu essen bekommen. Andere leiden täglich Hunger. Wenn wir dank Freisetzungsversuchen und kommerziellen Freisetzungen Lösungen finden, die anderen helfen können, so darf dies nicht verhindert werden.
Liebe skeptische Bäuerinnen und Bauern, lasst es euch nochmals sagen, dass weltweit auf über 60 Millionen Hektaren gentechnisch veränderte Sorten angebaut werden und bereits Tausende von Feldversuchen durchgeführt wurden. Es gibt keinen einzigen Nachweis einer sich negativ entwickelnden Auskreuzung von transgenen Kulturpflanzen auf ihre wilden Verwandten. Das ist so! Auch für mich war neu, dass z. B. Kartoffeln, Weizen und Gerste aufgrund ihrer speziellen Blütenbiologie gar nicht auskreuzen können.
Ich muss Frau Graf Recht geben: Es stimmt, dass sich dies bei Raps und Roggen anders verhält. Aber auch bei Fremdbestäubern ist man daran, Lösungen zu finden, um die Auskreuzung zu verhindern. Wenn man bedenkt, dass das Verhalten von GVO-Pflanzen bekannt ist und diese weltweit auf 600 000 Quadratkilometern problemlos angebaut werden, ist diese Forderung schwer verständlich. Aus der Sicht der Forscherkreise gibt es keine wissenschaftlichen Begründungen für ein solches Moratorium.
Aber mit diesem Moratorium setzen wir ein grundsätzlich forschungsfeindliches Signal, wenn wir der Mehrheit, der Minderheit I oder gar der Minderheit II zustimmen. Die plakative, gut tönende Aussage "Forschung ja, Freisetzungsversuche nein" - oder allenfalls erst in fünf oder zehn Jahren - ist ein glatter Widerspruch. Wie kann man sich nur gleichzeitig für und gegen die Forschung aussprechen? Ein formales Moratorium ist und bleibt forschungsfeindlich; alle gegenteiligen Aussagen sind opportunistisch und ein taktisches Geplänkel. Ist man für die Forschung, so hat man das Moratorium zu streichen, was wir Liberalen auch tun werden. Wir haben doch heute Morgen den "Brückenartikel", Artikel 6, gemäss Antrag Riklin angenommen - murrend auf der einen und wohl auch auf der anderen Seite. Ziel der leicht revidierten Auflagen für Freisetzungsversuche war es aber, dass das Moratorium zu streichen ist. Diese Hürde zu nehmen war offenbar in der Kommission nicht möglich, weil die Fronten festgefahren waren und die Diskussionen abgeblockt wurden. Es wäre erfreulich, wenn wir nun wenigstens hier diese Hürde nehmen könnten.
Ich bitte Sie im Namen der liberalen Fraktion, Artikel 32bis ersatzlos zu streichen.