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Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-02
Wortprotokoll
Ich begrüsse Sie ganz herzlich zur Sommersession 2020 in der Bernexpo und erkläre die Session als eröffnet.
Eigentlich hätte ich am 16. März dieses Jahres etwas über die Jahreszahl 1999 sagen wollen. Sie wissen, wo diese in unserem wunderbaren Ständeratssaal angebracht ist. Aus Ihnen bekannten Gründen habe ich dann auf diese Intervention verzichten müssen. Diese möchte ich heute nachholen. Es geht darum, dass die heute gültige Verfassung im Jahre 1999 dem Volk erfolgreich vorgelegt wurde und dass diese neue Verfassung seit zwanzig Jahren in Kraft ist.
Wir sind glücklich mit dieser Verfassung. Politik ist nicht nur die Kunst des Möglichen, sondern eben die Kunst, das Mögliche möglich zu machen. Dies war der Grundgedanke, von dem sich der Bundesrat bei seinem Entwurf zur neuen Bundesverfassung leiten liess. Eine Nachführung sollte es sein. Die Bundesversammlung hat dann aber schrittweise weitere Bestimmungen in dieses Nachführungskonzept aufgenommen, die auch materielle Verbesserungen gebracht haben. Die überarbeitete Verfassung von 1999 ist das Resultat eines pragmatischen Ansatzes. Die Reform hat unserem Grundgesetz ein modernes Gesicht gegeben; es ist nun seit zwanzig Jahren erfolgreich in Kraft. 125 Jahre nach der letzten Totalrevision und nach 163 Teilrevisionen war ja die Zeit mehr als reif für dieses Projekt.
Bestehendes Recht ist übersichtlich und klar gegliedert, die Rechtssicherheit insgesamt verbessert worden. Die Sprache wurde unserer heutigen Zeit angepasst, und die Bestimmungen sind auch verständlicher formuliert worden. Was ebenfalls wichtig ist: Die Rechte des Parlamentes wurden in dieser Verfassung entsprechend gestärkt.
Die neue Verfassung hat sich in allen Bereichen bewährt. Wir als Parlament haben die Chance genutzt, um unser Recht auf Verfassungsebene zu modernisieren. Dabei wurden zum Beispiel die Ratspräsidien durch die Einführung eines zweiten Vizepräsidenten oder einer zweiten Vizepräsidentin gestärkt. Die ständigen Kommissionen sowie deren Informationsrechte wurden verfassungsrechtlich verankert. Die Parlamentsdienste, welche bis dahin der Bundeskanzlei unterstellt waren, wurden direkt der Bundesversammlung unterstellt. Im Bereich der Zuständigkeiten wurde neu die Mitwirkung des Parlamentes in der Aussenpolitik sowie in der staatlichen Planung verfassungsmässig verankert. Auch die Überprüfung der Wirksamkeit staatlicher Massnahmen wurde neu als Aufgabe des Parlamentes festgehalten. Dabei wurde klar festgestellt, dass die Bundesversammlung dem Bundesrat auch in seinem Zuständigkeitsbereich Aufträge erteilen kann.
Weshalb sage ich das? Weil im Verlauf der letzten Wochen und Monate von gewissen Kreisen ein etwas anderes Bild vermittelt worden ist. Es war nicht die Verfassung, die für dieses Bild verantwortlich war. Wir werden in den nächsten Monaten entscheiden, welche Lehren wir aus der jetzigen ausserordentlichen Lage zu ziehen haben und welche Anpassungen auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe nötig sein werden.
Ich will jetzt den Reigen der Vorschläge nicht noch erweitern. Im Dialog unter den Gewalten ist es aber immerhin gelungen, zweifellos bestehende Lücken und offene Fragen unter Einhaltung unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung zu schliessen bzw. zu klären, weil sich unsere Verfassung von 1999 auch während der Corona-Krise bewährt hat. Darauf sind wir stolz.
Damit komme ich zum Programm der Sommersession. Es gab zahlreiche Änderungen; Sie haben das korrigierte Programm erhalten. Dieses wurde vom Ratssekretariat letzten Freitag versandt und liegt hier im Saal auch in Papierform auf.
Bei den Abläufen wurden ebenfalls einige Änderungen vorgenommen. Insbesondere werden Sie die Tagesordnung, die Einzelanträge zu den Geschäften und die Fahnen für die kurzfristigen Differenzbereinigungen im Saal auf Papier erhalten - wir haben Ihre Stimmen gehört. Zudem weise ich Sie auch auf das neue Vorgehen bei den Vorstössen hin: Sie sind gebeten, die Vorstösse nur elektronisch mittels des entsprechenden Formulars auf dem Parlnet einzureichen. Sie können dort die Mitunterzeichnenden eintragen; die Meldung per Mail an das Zentrale Sekretariat entfällt dementsprechend. Am Ende der Session erhalten Sie eine Liste, aus der Sie ersehen, welche Vorstösse Sie mitunterzeichnet haben. [PAGE 286]
Die Verwaltungsdelegation wird morgen entscheiden, wie es nach der Sommersession weitergeht. Sie ist bestrebt, eine Lösung zu finden, um die Kommissionssitzungen und die kommenden Sessionen wieder im Parlamentsgebäude durchzuführen. Wir werden morgen über diese Fragen entscheiden.
Jetzt etwas ganz Wichtiges: Die Abstimmungsanlage wurde so angepasst, dass auf den Anzeigetafeln wieder ersichtlich ist, wer wie abgestimmt hat. Das Büro schlägt Ihnen deshalb vor, die Änderungen des Reglementes, die wir am Anfang der Maisession vorgenommen haben, wieder rückgängig zu machen. Wir werden zuerst einen Test der Abstimmungsanlage durchführen. Selbstverständlich wird der Entscheid über die Änderung des Erlasses noch per alter Zählmethode durchgeführt werden. Aber wir wollen sicher sein, dass es dann funktioniert. Wir haben dementsprechend auch im Bereich der Abstimmungen wieder den Komfort, den wir im Bundeshaus haben. Nun möchte ich gerne einen Test des Abstimmungsprozederes durchführen. Für die Erläuterungen erteile ich unserer Ratssekretärin, Frau Buol, das Wort.
[VS]
Buol Martina, Ratssekretärin: Wir werden eine fiktive Frage stellen und Sie bitten, mittels des Gerätes, das Sie auf Ihrem Pult finden, mit Ja oder Nein zu antworten. Sie werden sehen, dass die Ergebnisse auf der Anzeigetafel mit roten und grünen Punkten markiert werden, wie Sie das gewohnt sind. Sie werden am Rand der Anzeige auch einen roten Strich sehen; dieser stellt den Ablauf der Zeitdauer für die Abstimmung dar. Diese Dauer ist die gleiche wie im Parlamentsgebäude. Sie können dann sehen, wie viel Zeit bis zur Schliessung der Abstimmung noch verbleibt.
Sobald die Abstimmung geschlossen ist, wird das Resultat angezeigt. Wie bisher ist auf der Anzeigetafel ersichtlich, wie viele Ja- und Nein-Stimmen und wie viele Enthaltungen es gegeben hat. Wenn Sie die beantragte Änderung des Ratsreglementes annehmen, gilt für die Publikation der Ergebnisse wieder das frühere Reglement, wonach im Amtlichen Bulletin nur dann eine Abstimmungsliste publiziert wird, wenn die Abstimmung mit qualifiziertem Mehr durchgeführt werden musste oder wenn zehn Ratsmitglieder dies verlangt haben.
[VS]
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Dann stelle ich jetzt die Testfrage: Wollen Sie die Herbstsession in der Bernexpo durchführen, oder wollen Sie die Herbstsession an einem anderen Ort durchführen, z. B. im Bundeshaus oder in Luzern oder wo auch immer? Ach so, man kann nur Ja oder Nein sagen. Dann annullieren wir das; tut mir leid, Herr Müller! (Heiterkeit) Die Frage ist also: Wollen Sie hier in der Bernexpo bleiben oder nicht?
Die Fantasiefrage ist halt nicht so fantasievoll. Also: "Ja" bedeutet, Sie wollen im Herbst wieder hier tagen, und "Nein" bedeutet, Sie wollen nicht mehr hier tagen. Wir stimmen ab. Der Präsident kann auch mitstimmen. - Ah, wunderbar, der Zeitbalken erscheint.
Sie haben diese Fantasieabstimmung erfolgreich bestanden. Das Resultat ist: 3 Ratsmitglieder wollen hierbleiben, 40 wollen weg, und 3 wissen es noch nicht genau. (Heiterkeit) Ich denke, wir haben diese Probe bestanden und können dementsprechend zur Traktandenliste schreiten.