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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-03

Wortprotokoll

Ihr Rat hat beschlossen, dass der Zusatzbetrag auch für bisherige Mitglieder der Geschäftsleitung verwendet werden kann. Der Entwurf des Bundesrates hingegen sieht vor, dass der Zusatzbetrag nur für [PAGE 595] jene Personen eingesetzt werden darf, die neu Mitglieder der Geschäftsleitung werden. Das heisst also, der blosse Funktionswechsel innerhalb der Geschäftsleitung, beispielsweise der Wechsel vom Finanzchef zum CEO, soll nicht ausreichen, um den Zusatzbetrag zu nutzen. Dies war schon mit der geltenden VegüV die Absicht. Weder die VegüV noch der Entwurf verhindern jedoch, dass auch für eine Person, die innerhalb des Unternehmens in die Geschäftsleitung aufsteigt, der Zusatzbetrag eingesetzt werden kann. Der Einsatz des Zusatzbetrags ist also nicht auf unternehmensexterne Personen beschränkt.

Ihre Kommission hat sich auch hier knapp, mit 12 zu 11 Stimmen, gegen die bundesrätliche Version entschieden. Ihre Kommission hat zudem die Formulierung sprachlich leicht präzisiert.

Ich möchte Sie bitten, diese Differenz hier auszuräumen und sich dem Ständerat, der Minderheit und nicht der knappen Mehrheit der Kommission anzuschliessen.