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Flach Beat · Nationalrat · 2020-06-03

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-06-03

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir zuerst, meine Hochachtung dem Kommissionssprecher, Herrn Vogt, auszusprechen, der jetzt hier gerade eben seine eigene Minderheit vertreten hat, ansonsten aber heute eingesprungen ist als Kommissionssprecher und diese Revision des Aktienrechts auch massgeblich mitgeprägt hat.

Hier bei Artikel 725b, bei den Anträgen der Minderheiten I und II, geht es in meinen Augen um einen der ganz wesentlichen Punkte, die wir jetzt noch zu besprechen haben. Herr Vogt hat es vorhin gerade ausgeführt: Gerade die Corona-Situation hat die Sanierung innerhalb des Aktienrechts in den Fokus gerückt. Für viele Unternehmungen, viele KMU ist das wahrscheinlich etwas vom Wichtigsten, was diese Aktienrechtsrevision für die nähere Zukunft beinhaltet.

Hier geht es darum, dass ein Organ, der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft, unter bestimmten Umständen die Bilanz nicht beim Richter deponieren muss, obwohl die Gesellschaft eigentlich überschuldet ist. Der Streitpunkt, um den sich die Diskussion jetzt noch dreht, ist die Frage, wie man das umschreiben will, was man mehr gewichtet.

Denn es geht auf der einen Seite natürlich um den Gläubigerschutz. Die Gläubiger einer Gesellschaft haben Anspruch darauf, dass wir gesetzliche Regeln schaffen, die ihre Ansprüche auch schützen, dass wir nicht Tür und Tor für Versuche ohne Ende öffnen, irgendeine Gesellschaft, die überschuldet ist, zu retten, und dann am Schluss quasi nichts oder gar nichts mehr da ist. Das ist halt häufig der Fall, und die Gläubiger gucken dann in die Röhre. Dann haben sie gar nichts gewonnen.

Auf der anderen Seite muss es so sein, dass ein Organ, ein Verwaltungsrat, klare Regeln hat: Wie lange soll er denn die Fühler ausstrecken? Bis wann soll er einen Einigungsvertrag, beispielsweise mit seinen Banken usw., aber auch mit den Gläubigern, geschlossen haben? Wie lange hat man Zeit?

Wenn man die Fassung der Minderheit I (Vogt) nimmt, dann hat man keine Tagesfrist drin, sondern eine Umschreibung dessen, was nach den Umständen angemessen sein könnte. Das bedeutet, dass die Gerichte letztlich entscheiden werden, was das heisst. Einem KMU-Verwaltungsrat bringt das nichts. Es wird ihn in Unsicherheit stürzen, und dann wird das passieren, was in der Vergangenheit häufiger passiert ist: Eine Gesellschaft wird dann eben in Konkurs gehen, obwohl sie vielleicht Aussicht auf Rettung gehabt hätte.

Ebenso ist es so, dass eine klare Frist es auch für die involvierten Banken oder Kreditgeber - insbesondere dann, wenn es mehrere sind - unterbindet, dass Spiele getrieben werden. Sie verhindert, dass quasi nach dem Motto "Wer gibt zuerst auf?" die Frist hinausgezögert wird, bis es dann nicht mehr geht.

Nun hat Ihre Kommission aber einen Kompromiss gefunden, möchte ich sagen, der insbesondere meinen Minderheitsantrag aus der ersten Behandlungsrunde vollständig aufnimmt und noch ergänzt. Ich ziehe deswegen meinen Minderheitsantrag II zugunsten der Mehrheit der Kommission zurück und bitte Sie, den Antrag der Mehrheit auch zu unterstützen.

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