Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-03
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-03
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Es verbleibt in dieser Vorlage noch eine Differenz, dies aber aus Sicht des Bundesrates in einem wichtigen Punkt für die Vorlage und für ihre Zielsetzung, nämlich in der Frage der[NB]Zulassung von englischen Rechtsschriften vor dem Bundesgericht.
Die englische Sprache hat sich als Lingua franca in der Schiedsgerichtsbarkeit und auch im internationalen Handel durchgesetzt. Die englische Sprache ist heute Standard. Und weil es das Bild der Schweiz als attraktiver Schiedsplatz vervollständigt, hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass Rechtsschriften in Schiedssachen vor dem Bundesgericht künftig auch in englischer Sprache eingereicht werden können - nicht mehr und nicht weniger.
Nachdem Ihr Rat in der ersten Runde noch weiter gehen wollte, ist der Ständerat hier nach Ansicht des Bundesrates relativ stark auf die Bremse getreten. Der Ständerat hat englische Rechtsschriften vor Bundesgericht grundsätzlich abgelehnt. Wie die Berichterstatter bereits vorgetragen haben, hat Ihre Kommission einstimmig entschieden, der ursprünglichen Version des Bundesrates zu folgen. Der Bundesrat begrüsst diesen Entscheid.
Beim Entwurf des Bundesrates handelt es sich um einen Kompromiss. Dieser trägt den Bedürfnissen des Schiedsplatzes Schweiz nach einer Öffnung und Steigerung der Attraktivität Rechnung, er berücksichtigt aber auch die Interessen des Bundesgerichtes, das bereits heute bestens mit englischen Texten und Beilagen umzugehen weiss. Die Zulassung englischer Rechtsschriften ist zudem eine klare Erleichterung für die Parteien, weil damit der Übersetzungsaufwand und die Kosten verringert werden.
Die im Ständerat geäusserte Befürchtung, dass sich die Frage nach der Zulassung weiterer Sprachen stellen könnte, ist nach Ansicht des Bundesrates aufgrund der Praxis unbegründet. Wie bereits erwähnt, hat sich Englisch im internationalen Geschäftsverkehr als Standard durchgesetzt. Auch die im Ständerat geäusserte Sorge um den innerschweizerischen Sprachfrieden ist unbegründet: Nur eine kleine Zahl der Beschwerden gegen Schiedssprüche vor dem Bundesgericht betrifft rein in der Schweiz ansässige Parteien. Es fällt daher auch nicht ins Gewicht, wenn Englisch zu Recht auch für reine Binnenschiedsverfahren zugelassen wird.
Aus diesen Gründen begrüsst der Bundesrat den Entscheid Ihrer Kommission. Sie ist damit auch einen Schritt auf den Ständerat zugegangen, und ich hoffe, dass sich dieser[NB]dem[NB]nächste Woche anschliessen kann und anschliessen wird.
Ich bitte Sie daher, den Anträgen Ihrer Kommission zu folgen.[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté