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AB 261448

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-03

Wortprotokoll

Es ist nicht ganz klar, ob wir hier nun die Debatte über das generelle Eintreten führen oder nur über die beiden Artikel, die heute zur Diskussion stehen. Erlauben Sie mir deshalb auch eine kurze Bemerkung zum generellen Eintreten.

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist klar der Meinung, dass der Moment gekommen ist, die aktuelle Strafprozessordnung zu durchleuchten, die Erfahrungen der letzten Jahre zu sammeln und anschliessend Korrekturen zu machen, wo dies nötig ist oder wo - wie beim Thema, das wir heute behandeln - uns übergeordnete Gerichte gesagt haben, dass uns noch etwas fehlt. In diesem Sinne sind wir bereit, offen an diese Revision der Strafprozessordnung zu gehen. Wir sind grundsätzlich bereit, über alles in diesem Rahmen zu diskutieren. Sie haben es bereits gehört: Es sind über siebzig Anträge. Man kann auch - ich sage das hier - über den Anwalt der ersten Stunde diskutieren. Ob das sinnvoll ist oder nicht, werden die Debatten zeigen. Aus unserer Sicht kann ich heute hier nur festhalten: Viele Dinge in der Strafprozessordnung haben sich bewährt; der Anwalt der ersten Stunde ist ein Teil davon.

Warum sind wir klarerweise gegen die Rückweisung? Wir sind dagegen, weil wir erstens - ich habe es bereits gesagt - diskutieren wollen und weil es zweitens bei beiden heute zur Diskussion stehenden Artikeln dringend notwendig ist, dass wir diese behandeln. Sie haben es von meiner Vorrednerin gehört: Wir wurden zurechtgewiesen. Man hat uns darauf hingewiesen, dass bei nachträglichen Entscheiden, also wenn das ursprüngliche Urteil schon gefällt worden ist, die gesetzliche Grundlage für eine Sicherheitshaft in der Schweiz fehlt. Das heisst, ein Täter, der verurteilt worden ist, aber sich nicht in einem Freiheitsentzug befindet, kann nicht in Sicherheitshaft gesetzt werden. Hier wird einem wichtigen Schutzbedürfnis der Bevölkerung nicht Rechnung getragen. Wir haben eine Lücke im Gesetz. Umso mehr überrascht es mich heute hier, dass gerade die SVP-Fraktion diesen Vorstoss nicht jetzt immediat behandeln will; denn damit schützen wir unsere Bevölkerung vor gefährlichen Tätern und schaffen eine klare Regelung, die auch einen Rechtsmissbrauch verhindert.

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist hier ganz klar für Sicherheit der Gesellschaft, für klare Regelungen. Gefährliche[NB]Straftäter, die nach der Verurteilung wieder ein Risiko[NB]darstellen, sollen durchaus in Sicherheitshaft gesetzt werden können. Ich bitte Sie daher, diesen Argumenten zu folgen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Antrag auf Rückweisung abzulehnen und die Möglichkeit zu eröffnen, heute diese wichtige Regelung zu treffen, damit wir uns in den nächsten Wochen und Monaten vertieft mit der Strafprozessordnung auseinandersetzen und schlussendlich wichtige Verbesserungen im Sinne der schweizerischen Strafverfolgung machen können.