Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2002-10-03
Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-03
Wortprotokoll
Das Parlament hat ja die Post vor rund vier Jahren in die Selbstständigkeit entlassen und als eigenständige Unternehmung in die Marktwirtschaft geschickt. Obschon man der Post noch gewisse so genannte reservierte Dienste zugestanden hat, wurde sie gezwungen, sich vermehrt nach marktwirtschaftlichen Kriterien auszurichten, die Unternehmensstruktur zu überprüfen und nach Kosten sparenden Massnahmen zu suchen. Die Post tat es und kündigte u. a. eine massive Schliessung von Poststellen an; man sprach von bis zu 900 Poststellen. Dies löste in der Bevölkerung ein selten grosses Echo aus, das sich in Besorgnis, Verärgerung, Wut, Entrüstung und Protest manifestierte. Service public ist eben ein sehr sensibler Bereich: Wer an diesem Service public herumflickt und den Eindruck erweckt, er wolle ihn beschneiden, der muss mit massivem Widerstand rechnen.
Die ungewöhnlich grosse Zahl von eingereichten Vorstössen in dieser Sache spiegelte die Stimmung im Volk gut wider. Verschiedene dringliche Vorstösse in dieser Sache führten in der Tessiner Session zu einer ersten mehrstündigen Debatte zur Poststellenproblematik. Damit und mit der äusserst sensiblen Wahrnehmung in breiten Volkskreisen kam auch zum Ausdruck, welch hohen Stellenwert die Post mit ihrem Service public in unserem Land und in der Bevölkerung generell geniesst und dass sie eher den Charakter einer nationalen identitätsstiftenden Institution hat. Darauf dürfte die Post sogar ein wenig stolz sein.
Es ist auch unbestritten, dass der Post eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt. Sie ist nach wie vor eine der grössten Arbeitgeberinnen, und besonders in ländlichen Gebieten kommt das Vorhandensein einer Post direkt und indirekt ganzen Wirtschaftszweigen zugute. Verschiedene Vorstösse sind in der Zwischenzeit überwiesen worden; wir haben heute kurz davon gesprochen. Damit ist auch Handlungsbedarf signalisiert. In den Diskussionen und Beratungen der verschiedenen Vorstösse kamen drei Hauptanliegen zum Ausdruck:
1. Der Poststellenabbau darf nicht zu einer generellen Verschlechterung des Service public führen.
2. Die Umstrukturierung darf nicht einseitig auf dem Buckel dünn besiedelter Regionen mit einer ausgesprochenen KMU-Struktur erfolgen.
3. Die Post muss trotz möglicher Gesetzesanpassungen marktwirtschaftlich und wettbewerbsfähig bleiben; sie darf nicht wieder zu einer Unternehmung im staatlichen Korsett werden.
Die Kommission beschloss anlässlich ihrer Sitzung vom 3. September des letzten Jahres im Rahmen der Beurteilung der Parlamentarischen Initiative Spielmann 01.405 "Universaldienst der Post" und der so genannten Bündner Petition 01.2028 "für ein flächendeckendes Poststellennetz in Graubünden" nach einer ausführlichen Debatte, beiden Vorstössen zwar keine Folge zu geben, den Anliegen aber in Form einer Kommissionsinitiative Rechnung zu tragen. Eine Subkommission bearbeitete in der Folge die vorgeschlagenen textlichen Änderungen bzw. Anpassungen im Postgesetz. Diese wurden durch die Mehrheit der Gesamtkommission schliesslich übernommen. Danach hat die Post landesweit ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben, und in allen Regionen muss für alle Bevölkerungsgruppen eine Poststelle in angemessener Distanz erreichbar sein.
Zum Begriff "Poststelle": Als Poststellen gelten nicht nur die grossen Poststellen in den Zentren, so genannte PPP-Poststellen, sondern auch die PP-Poststellen, die Filialen, die Agenturen - z. B. eine Poststelle kombiniert mit Verkaufsladen oder Verkehrsbüro - und die mobilen Poststellen. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit ist der Hausservice, der selbstverständlich weitergeführt werden soll, nicht als eigentliche Poststelle zu bezeichnen.
Alle diese fünf erwähnten Poststellentypen aber bieten mindestens die Universaldienste an. Dazu gehören beispielsweise wie bisher der Zahlungsverkehr im Inland mittels Einzahlung, Postanweisung oder Zahlungsanweisung, die Briefpost mit A-Post und B-Post und eingeschriebenen Briefen, der Briefmarkenverkauf, die Swiss Post International mit Brief- und Paketpost, Economy und Priority, die eingeschriebene Post, die Paketpost. Alle fünf Poststellentypen bieten aber auch verschiedene Zusatzdienste an, ich erwähne als Beispiele Blindensendungen, Nachnahmen, Nachsendeaufträge usw. Die Post bietet damit mit allen fünf Poststellentypen mehr an als nur gerade die so genannten Universaldienste. Nicht zu vergessen: Alle fünf Poststellentypen sind nach wie vor mit dem vertrauten Signet gekennzeichnet, also auch physisch präsent.
Zum Begriff "Poststelle in angemessener Distanz": Dieser Begriff ist natürlich sehr relativ. Im Tal von Grindelwald z. B. hat es seit Menschengedenken immer nur eine Poststelle gegeben, und nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderungen wird dort niemals eine zusätzliche Poststelle installiert. Im ebenfalls weitläufigen Muotatal wird niemand der neuen Bestimmung wegen nun eine weitere Post fordern. Es kann keine Rede davon sein, dass man - wie es etwa verbreitet worden ist - mit Annahme dieser Gesetzesänderungen Hunderte von neuen Poststellen, gleich welchen Typs, eröffnen müsste. Wer im Wettbewerb stehenden und nach marktwirtschaftlichen Kriterien geführten Unternehmungen Vorschriften macht, muss dies eben sehr flexibel und offen machen, um der Unternehmung einen gewissen Spielraum und Freiraum zu belassen. Sonst schränkt man ja die Handlungsfähigkeit gerade wieder ein und widerspricht dem, was man eigentlich ursprünglich tun wollte.
Der neue Absatz 3 von Artikel 2 des Postgesetzes ist nach Meinung der Kommissionsmehrheit eine vertretbare Lösung, die sowohl den Anliegen der Post Rechnung trägt als auch den gestellten Forderungen der Postulanten, Motionäre und Petitionäre entgegenkommt. Die vorgeschlagene Lösung bremst einen radikalen Abbau und fördert umso mehr einen sinnvollen, politisch verantwortbaren Umbau des [PAGE 1629] Poststellennetzes, der neben rein betriebswirtschaftlichen Aspekten eben auch gesamtwirtschaftliche Überlegungen mitberücksichtigt. Gemäss Kommissionsmehrheit, die sich dem in der bundesrätlichen Stellungnahme entsprechend gestellten Antrag anschloss, soll dafür keine Abgeltung vorgesehen werden; allerdings besteht ja hierzu auch ein Minderheitsantrag.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und den Änderungsvorschlägen zuzustimmen.