Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-03
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst festhalten, dass es auch dem Bundesrat ein Anliegen ist, dass unser Netznutzungsmodell möglich verursachergerecht ist. Sie haben erwähnt, dass wir diesem Aspekt der Verursachergerechtigkeit in der laufenden Revision des Stromversorgungsgesetzes Rechnung tragen wollen.
Beim gegenwärtigen Netznutzungsmodell ist es so, dass die Endverbraucher die Netzkosten bezahlen. Der Hauptteil der Kosten ist bekanntlich der Bau von Netzkapazität. Dann gibt es aber auch noch Betriebskosten der Netzinfrastruktur, Entgelte für die Nutzung der vorgelagerten Netzebene sowie Systemleistungen der Swissgrid; all das sind Kosten, die man [PAGE 337] nicht direkt zurechnen kann, weshalb sie von allen Netznutzern gemeinsam getragen werden.
Ihre Aussage, dass man mit der dezentralen Stromproduktion gewisse Netzebenen gar nicht mehr brauchen würde, muss man, glaube ich, noch einmal sehr genau und im Detail anschauen. Natürlich, solange Sie für mich Strom produzieren, geht das gut; wenn Sie aber vorübergehend mal keinen Strom haben, brauche ich jemanden auf einer höheren Netzebene, der mir die Stromversorgung trotzdem sicherstellt. Deshalb, sage ich mal, lohnt es sich eben, sehr gut anzuschauen, wie und von wem diese verschiedenen Netzebenen bezahlt werden, damit man nicht nur bei schönem Wetter eine Stromversorgung hat und bei schlechtem Wetter plötzlich Stromausfälle, die sehr schnell sehr gravierend werden können.
Ich bin jedoch offen, das anzuschauen, weil es auch dem Bundesrat ein Anliegen ist, dass wir bei der dezentralen Stromproduktion und -versorgung - von einigen auch schon als "Quartierstrom" bezeichnet; der entsprechende Vorstoss Grossen Jürg wurde im Nationalrat auch angenommen - genauer anschauen, was die Stromversorgung in Zukunft bedeutet und wie sie funktioniert.
In Bezug auf Ihre Aussage, dass man auch die Distanz berücksichtigen sollte, bin ich noch nicht so sicher, ob das ein guter Weg ist. Sie haben die LSVA erwähnt, ich erwähne die Briefmarke. In unserem Land haben wir nun mal städtische und ländliche Gebiete. Sie sagen, wenn man weit weg wohne und eine lange Leitung habe - ich meine natürlich nur die Stromleitung! (Heiterkeit) -, müsse man halt mehr bezahlen. Den Vergleich mit der Briefmarke ziehe ich heran, um die Distanzunabhängigkeit zu veranschaulichen, die für die Kohäsion in unserem Land so wichtig ist; das ist eine klare Solidaritätsabmachung. Ich würde mir noch einmal gut überlegen, was distanzabhängige Nutzungskosten bedeuten würden, weil das wirklich auch für den Zusammenhalt unseres Landes, den Zusammenhalt zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, eine Belastung darstellen könnte. Ich sage nicht, dass Sie das möchten, überhaupt nicht, aber man muss einfach die möglichen Folgen hier noch einmal gut anschauen.
Ich möchte Ihnen aber doch gerne Verbesserungen in Aussicht stellen. Wir haben ja bei der Revision des Stromversorgungsgesetzes schon nach der Vernehmlassung noch weitere Elemente zur Verbesserung der Netzregulierung eingebaut, mit Anreizen für eine effizientere Netznutzung. Wir wollen auch die Verursachergerechtigkeit erhöhen, wir wollen eine Flexibilitätsregulierung einführen, und es soll für die Verteilnetzbetreiber eine Leistungskomponente bei den Netznutzungstarifen geben, sodass das für die Endverbraucher z. B. auf der Netzebene 7 stärker gewichtet werden könnte.
Diese Gedanken macht man sich, aber das Gesetz ist noch nicht bei Ihnen. Es wird kommen, aber wir müssen zuerst noch das Energiegesetz entsprechend vorbereiten, damit wir Ihnen die beiden Entwürfe gemeinsam vorlegen können. Diese haben auch innere Kohärenzen, und es ist gut, wenn Sie die beiden Fragen der Stromproduktion und der Stromversorgung gemeinsam beraten können. Die Botschaft ist also angekommen, aber Sie sehen: Es gibt dann plötzlich doch auch noch ein paar sensible Fragen zu diskutieren.