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AB 261691

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-04

Wortprotokoll

Am 30. April hat die Sicherheitspolitische Kommission die Differenzen beim Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst beraten. Eigentlich war vorgesehen, dieses Geschäft in der Frühjahrssession 2020 fertig zu beraten. Aber Covid-19 hat uns hier einen Strich durch die Rechnung gemacht. Nichtsdestotrotz haben wir über die Differenzen zum Ständerat nochmals diskutiert.

Es gab noch eine Differenz - das haben wir jetzt gehört -, und dies war die Wartefrist von zwölf Monaten. Der Nationalrat hatte diese in der letzten Beratung gestrichen, der Ständerat hat sie in seiner Beratung während der Frühjahrssession 2020 wiederaufgenommen.

Der Kommission lagen bei der Beratung die beiden Anträge Fridez und Zuberbühler vor. Der Antrag Fridez forderte, wie wir dies nun in der Begründung des entsprechenden Minderheitsantrags gehört haben, dass die Frist von zwölf Monaten Wartezeit von der Einreichung des Antrags auf Zivildienst bis zum Entscheid wieder gestrichen werden und die Kommission am Beschluss des Nationalrates festhalten solle. Er begründete dies unter anderem damit, dass bei einem solchen Schritt ein Antrag auf den Wechsel zum Zivildienst gereift sei und man dies auf jeden Fall respektieren müsse. Der Antrag Zuberbühler wollte diese zwölf Monate Wartefrist wieder ins Gesetz aufnehmen, das heisst dem Ständerat folgen. Diese zwölf Monate seien eine der wichtigsten Massnahmen, damit das Gesetz seine Wirkung zeige und schlussendlich die Anzahl Übertritte von der Armee zum Zivildienst zu senken helfe.

Der Bundesrat, wir haben es gehört, hält an seiner Version mit den zwölf Monaten Wartefrist fest. Das Gesuch wird ja erst nach Absolvierung der RS eingereicht. Es wird auch von der Verwaltung begründet, dass man nicht immer nachvollziehen könne, ob ein Gewissenskonflikt vorliege. Daher wäre die Wartefrist angebracht, ganz besonders, weil man dann während dieser Zeit auch noch Gespräche führen könnte. Allerdings soll der Zugang weiterhin gewährt werden, nur mit der höheren Schwelle. [PAGE 648]

Ich möchte noch kurz auf einige Voten eingehen. Bundesrat Parmelin hat es auch schon entsprechend ausgeführt: Ich finde es daneben, wenn man in der jetzigen Zeit den Zivildienst gegen die Armee ausspielt. Auch die Armeeangehörigen, die im Einsatz waren, hatten eine Ausbildung als Sanitäter und konnten ebenso gute Arbeit leisten. Unsere Situation jetzt als Argument aufzuführen, dass man mehr Zivildienstleistende brauchen würde, ist wohl kaum angemessen. Wir haben in der Kommission auch nie diskutiert, dass wir den Zivildienst abschaffen wollten. Wir wollten einfach andere, grössere Hürden machen. Es ist auch kein überstürzt erarbeitetes Gesetz. Es basiert unter anderem auf Vorstössen, die Parlamentarier eingereicht haben und die zum Teil auch hier angenommen worden sind.

Die Sicherheitspolitische Kommission hat mit 15 Stimmen dem Antrag Zuberbühler zugestimmt; der Antrag Fridez erhielt 10 Stimmen. Somit empfiehlt Ihnen die Kommission, dem Ständerat zu folgen und den Antrag, der hier als Antrag der Minderheit Fridez vorliegt, abzulehnen.