Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-10-03

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-10-03

Wortprotokoll

Gemäss Postgesetz ist es der Bundesrat, der über die Herabsetzung der Monopolgrenze entscheidet. Er muss dabei die Entwicklung in der EU berücksichtigen, und er muss die Finanzierung der Grundversorgung sicherstellen. Beides haben wir in diesem Entwurf, den Sie jetzt beraten, getan. Die Konzeption des heutigen Gesetzes war getragen von der Überzeugung, dass die Schweiz den internationalen Entwicklungen folgen können soll.

Gemäss dem Antrag soll nun diese Kompetenz zur Marktöffnung wieder dem Parlament zugewiesen werden. Das ist eine grundlegende Abkehr von der ursprünglichen, von Ihnen beschlossenen, flexibleren Version. Es ist richtig, dass diese Fragen - vielleicht weniger die Frage "Entwicklung in der EU" als die Frage "Finanzierung der Grundversorgung sicherstellen" - einem gewissen Ermessen unterliegen; das ist immer so, wenn die Exekutive entscheiden muss. Weil dieses Ermessen durch verschiedene Vorstösse hier im Parlament dermassen umstritten war, sind wir diesen Weg gegangen und haben Ihnen das alles unterbreitet. Sie haben effektiv die Möglichkeit, sich dazu zu äussern.

Sie haben sich jetzt auch geäussert. Dass das Parlament mehrheitlich der Konzeption des Bundesrates gefolgt ist, das müssen diejenigen, die jetzt mit ihren Minderheitsanträgen hier nicht durchgekommen sind, bitte zur Kenntnis nehmen. Bei der Gutheissung des Antrages Hofmann Urs würde sich der ganze rechtliche Prozess verzögern, ohne dass wir die Gewähr hätten, dass sich die Realität an unsere Vorstellungen hält.

Würde dem Antrag zugestimmt, so wäre der ganze Bundesbeschluss, den wir hier - übrigens auch mit Ihrem Einverständnis - gemacht haben, nicht mehr zum Wohle des Service public. Ich habe ja dieses ganze Prozedere vorher schon in Ihren Kommissionen angekündigt; Sie haben das verlangt und gewünscht. Ich habe es Ihnen auch schon in Sessionen angekündigt, und Sie waren mit diesem Vorgehen einverstanden. Es fragt sich, ob der Gesetzgebungsprozess, der jetzt ins Leben gerufen würde, wenn man diesem Antrag zustimmen würde, zum Wohle des Service public wäre. Es wäre nämlich so, dass wir diese Entscheide vor uns herschieben würden und die Öffnung vielleicht eine Weile lang nicht vornehmen, aber dann später viel schneller und in viel grösserem Ausmass unvorbereitet durchführen würden.