Hofmann Urs · Nationalrat · 2002-10-03
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Ich habe zur Kenntnis genommen, wie die Mehrheit des Nationalrates den Postmarkt öffnen will und dass der Bundesrat trotz der ihm formal zugewiesenen Kompetenz, über diese Frage zu entscheiden, zuerst die [PAGE 1625] Meinung des Parlamentes einholen wollte. Ungeachtet der Frage, ob jetzt der Bundesrat alleine entscheidet oder ob er die Rückendeckung des Parlamentes hat, ist eine Öffnung des Postmarktes ohne Änderung des Postgesetzes nur unter den Voraussetzungen von Artikel 3 Absatz 3 des Postgesetzes zulässig. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass ein eigenmächtiges Vorgehen des Bundesrates aus rechtlichen Gründen nicht haltbar und aus politischen Gründen nicht opportun ist.
Zum Rechtlichen: In Artikel 3 Absatz 1 des Postgesetzes ist klar festgehalten, dass für die Monopolgrenze eine Gewichtslimite von 2 Kilogramm gilt. In Absatz 3 hat der Bundesrat - unter der einschränkenden Bedingung, dass die Finanzierung der Grundversorgung sichergestellt bleibt - die Möglichkeit, vom gesetzlichen Grundsatz der 2-Kilo-Grenze abzuweichen. Wir haben heute in der Debatte einlässlich darüber gesprochen, wie es mit der Finanzierung des Universaldienstes in Zukunft aussehen wird. Wir haben in der Botschaft, die uns der Bundesrat auf vielen Seiten präsentiert hat, gesehen, dass von einer finanziellen Sicherstellung der Grundversorgung auf Dauer nicht die Rede sein kann. Die Szenarien, wie man sich dann verhalten würde, wenn nach einer Senkung der Monopolgrenze das Geld fehlt, werden einlässlich dargestellt. Auch die Berichterstatterin, Frau Simoneschi, hat dargelegt, dass der Bundesrat - wenn es dann nicht reiche, nachdem die Monopolgrenze gesenkt worden sei - dem Parlament eben eine Vorlage unterbreiten müsse, wonach der Steuerzahler einspringen müsste.
Das ist aber gerade nicht das Meccano, das im Postgesetz vorgesehen ist. Das Postgesetz, das seinerzeit dem Referendum unterlag, sieht vor, dass eine klare Monopolgrenze besteht und nur ausnahmsweise, wenn hinsichtlich der Finanzierung der Grundversorgung keinerlei Probleme bestehen, von dieser Monopolgrenze abgewichen werden kann. Wenn wir jetzt ohne Änderung des Postgesetzes, einfach aufgrund eines mehr oder weniger verbindlichen Parlamentsbeschlusses, die Monopolgrenze durch den Bundesrat senken lassen, dann schmuggeln wir diesen wichtigen Entscheid für die Zukunft des Service public im Postbereich am Volk vorbei. Das Volk will - das hat auch die Abstimmung vom 22. September 2002 zum Elektrizitätsmarktgesetz gezeigt - selbst entscheiden, wie in der Schweiz die Liberalisierungsschritte vorangehen. Das Volk hat, als es auf ein Referendum gegen das Postgesetz verzichtet hat, mit Sicherheit keinen Freipass für eine Senkung der Monopolgrenze gegeben, auch wenn damit zu rechnen ist, dass ihm nachher die Rechnung in Form von Steuererhöhungen präsentiert wird.
Deshalb stelle ich den Antrag, dass die Beschlüsse, die der Bundesrat zu fällen hat, durch eine Gesetzesänderung vorzunehmen sind: Artikel 3 des Postgesetzes ist so abzuändern, dass das, was hinsichtlich der Monopolgrenze künftig gelten soll, im Gesetz selbst geregelt wird. Damit hat auch das Volk, wenn es dies wünscht, ein Mitspracherecht. Die grundsätzlichen und grundlegenden Bestimmungen für die künftige Tätigkeit der Post dürfen nicht auf Verordnungsebene am Volk vorbeigeschmuggelt werden!
Wenn Sie so überzeugt sind, dass das, was Sie beschlossen haben, das Richtige für die Postversorgung in diesem Land ist, dann stimmen Sie diesem Antrag zu. Dann kann eine öffentliche Debatte unter Einbezug des Volkes vonstatten gehen. Dann regelt nicht einfach ein Bundesratsbeschluss etwas Grundlegendes, das viel wichtiger ist als alles andere, was im Postgesetz steht.