Rieder Beat · Ständerat · 2020-06-04
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-04
Wortprotokoll
In einem muss ich Kollege Würth recht geben: Er hat in seinem Votum zum vorherigen Geschäft erwähnt, dass sich das Bewusstsein des Parlamentes bis anhin darin erschöpft habe, Kredite des Bundesrates zu genehmigen. Das trifft grösstenteils zu. Trotzdem hat die Finanzkommission des Ständerates auch in die nächste Geländekammer geschaut und hat ein Postulat entworfen, das den Bundesrat auffordert, einen Bericht dazu zu erstellen, wie ein Covid-19-Schadenregulierungsfonds errichtet werden könnte, mit dem vordringlichen Ziel, jenen Anspruchsberechtigten, welche in den Genuss einer Solidarbürgschaft gekommen sind oder noch kommen könnten, den Schaden ganz oder teilweise zu begleichen, welcher durch die Covid-19-Pandemie und den Lockdown verursacht wurde. Der Bundesrat beantragt Ablehnung des Postulates.
Es geht mir im Folgenden darum, Ihnen aufzuzeigen, dass damit eigentlich ein Paradigmenwechsel verlangt wird. Es ist nicht das Ziel, mehr auszugeben, sondern aus diesen unsäglichen Solidarbürgschaften herauszukommen und diese möglichst schnell zurückzuführen. Die Diskussion von vorhin hätte Ihnen eigentlich klarmachen sollen, dass die Solidarbürgschaft als Finanzierungsinstrument am Anfang sehr sexy aussieht, aber dass es hinterher dann manchmal eben doch schmerzhaft wird. Dieses Postulat ist eigentlich die Aufforderung an den Bundesrat, uns Wege aufzuzeigen, wie wir aus diesen Solidarbürgschaften von 40 Milliarden Franken möglichst schnell und glimpflich herauskommen.
Wie Sie alle wissen, hat der Bundesrat mittels Notrecht Covid-Solidarbürgschaften gesprochen. Dem Bundesrat ging es um ein schnelles und starkes Signal an alle Unternehmen in der Schweiz, dass der Staat sie auch in der Krise nicht alleinlasse. Das war auch zu begrüssen und ist auch nicht zu beanstanden. Das war ein gutes, zweckmässiges Signal. Die Finanzkommission ist damit auch glücklich gewesen, ich persönlich auch. In einer zweiten Phase ist offensichtlich, dass dieses Instrument von den Unternehmen in der Schweiz massiv beansprucht wurde. Bis zum 3. Juni 2020 sind 128[NB]000 Gesuche eingegangen, und knapp über 15 Milliarden Franken dieser Covid-Bürgschaften wurden flächen- und branchendeckend in der ganzen Schweiz gesprochen. Von der zweiten Tranche von 20 Milliarden Franken wurden durch die Finanzdelegation bereits 10 Milliarden gesprochen.
Wenn Sie sich die Entwicklung der Covid-Kredite anschauen, sehen Sie: Es ist offenkundig eine Plafonierung der Gesuche im Gange. Die erste Tranche dieser Kredite im Umfang von 20 Milliarden wurde bis anhin noch nicht ausgeschöpft. Sie können das auf der vorbildlichen Internetseite covid19.easycash.swiss - nein, es heisst natürlich nicht covid19.easycash.swiss, sondern covid19.easygov.swiss - anschauen. Sie zeigt auf, mit welcher Rasanz diese Kredite effektiv beansprucht wurden.
Nun, diese Kredite haben auch negative Aspekte. Ich komme nun auf diese negativen Aspekte zu sprechen. Zum Ersten ist klar, dass ein Unternehmen, welches einen Covid-Kredit in Anspruch genommen hat und diesen innerhalb der nächsten fünf Jahre amortisieren muss, dies nur mit einer entsprechenden Umsatz- und Gewinnsteigerung im Unternehmen machen kann, denn der Covid-Kredit führt selbstverständlich für die schweizerischen Unternehmer zu einer grösseren Verschuldung und nicht zu einer entsprechenden Sanierung und Begleichung des Schadens. Jeder Unternehmer, der sich im Rahmen der Covid-Krise in einer finanziell bedrohlichen Situation befand und mit einem Covid-Kredit die Liquidität herstellte, wird nun in den nächsten fünf Jahren auf die eine oder andere Art mittels Mehrumsatz diesen Covid-Kredit abstottern müssen. Gelingt ihm das nicht, ist seine Zahlungsunfähigkeit unvermeidbar.
Wir alle wissen, dass dies aufgrund der zu erwartenden rezessiven Phase durchaus der Fall sein könnte. Der Unternehmer würde an und für sich nach einer ersten Finanzierungshilfe nicht eine höhere Verschuldung, sondern einen zumindest teilweisen Ersatz des Schadens benötigen, damit sein aufgrund des Covid-Kredits bestehendes Verschuldungsniveau wieder zurückgeführt werden könnte. Aber dazu braucht es ein Anreizsystem.
Zum Zweiten ist offenkundig, dass die schnelle Erteilung von Covid-Krediten zu Missbräuchen führte und führen wird. Die Mittel wie Kurzarbeitsentschädigungen, A-Fonds-perdu-Beiträge, kantonale Hilfen und Bundeshilfen wurden wenig koordiniert und laden direkt zum Missbrauch ein. Werden dann die Bürgschaften durch die Banken beim Bund gezogen, ist es natürlich zu spät. Um es einmal im Klartext zu sagen: Die Banken werden bei der ersten Schwierigkeit im Rahmen der Covid-Bürgschaften die Schweizerische Eidgenossenschaft mit den entsprechenden Bürgschaftsziehungen konfrontieren. Sie sind dazu bankenrechtlich sogar verpflichtet. Die notleidenden Kredite werden durch die Schweizerische Eidgenossenschaft übernommen, und die Schweiz wird dann eine Vielzahl von Unternehmern und Unternehmerinnen als Schuldner haben und entsprechend über ihre Bürgschaftsgenossenschaften das Inkasso führen müssen. Man kann sich ungefähr vorstellen und ausmalen, was dies bei einem grossen Ausfall von Krediten an administrativen und finanziellen Folgen für die Eidgenossenschaft haben könnte. Zudem besteht natürlich ein politisches Sprengpotenzial: Kann es sich die Schweiz erlauben, Tausende mittlere und kleinere Unternehmen, welche ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können, dann effektiv in die Liquidation zu schicken? Ich glaube, wohl kaum.
Ein weiterer Aspekt der Covid-Kredite ist jener, dass eine Vielzahl von Unternehmen offensichtlich Covid-Kredite beansprucht hat und die Gelder einfach bei ihren Banken geparkt hat, unter dem Motto: "Ich schaue mal, ob ich den Covid-Kredit brauche. Wenn ich ihn nicht brauche, kann ich ihn später dann immer noch irgendwie zurückzahlen." Selbstverständlich ist auch dieses Element nicht im Sinn und Geist des Finanzierungsmittels. [PAGE 357]
Es ist offenkundig, dass dieses Finanzierungsmittel in einer Anfangsphase viel zur Beruhigung und Stabilisierung der schweizerischen Wirtschaft beigetragen hat. Aber nun sind wir als Parlament gefordert, den Bundesrat aufzufordern, uns neue Wege aufzuzeigen, um mittel- und langfristig aus dieser Solidarbürgschaft herauszukommen. Ein solcher Weg wäre eben der Auftrag an den Bundesrat, einen Covid-19-Schadenregulierungsfonds zu gründen. Sie können ihn auch Schadenregulierungsmechanismus nennen.
Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme auf die zentralen Punkte des Postulates leider nicht ein. Dieses Postulat würde nämlich eine Schadenregulierung auf der Basis einer nachträglichen Prüfung der Schadenpositionen der Covid-19-Kreditnehmer unter Berücksichtigung sämtlicher erhaltener Hilfen vornehmen. Das ist eben das Entscheidende. Bei der Abwicklung einer solchen Schadenregulierung könnte der Bund Anreize schaffen, damit die Unternehmerinnen und Unternehmer gegen eine teilweise oder gänzliche Schadensbegleichung ihre hängigen Covid-19-Kredite zurückzahlen und damit die Covid-Solidarbürgschaft gegenüber dem Bund auflösen. Selbstverständlich bedeutet dies einen beträchtlichen administrativen und finanziellen Aufwand. Aber bedeutet nicht bereits das bisherige System das Gleiche? Haben wir nicht bereits jetzt quasi eine mindestens 15-Milliarden-Bank eröffnet, die wir auch administrativ und finanziell begleiten müssen? Ich glaube, ja.
Der Bundesrat sagt, er möchte keine neue Organisation zur Schadenregulierung aufbauen. Das Postulat möchte das auch nicht. Es möchte über die nun eingesetzten Organisationen - nämlich über die Ausgleichskassen, die Arbeitsämter der Kantone, die Bürgschaftsgenossenschaften und die Organisationen, die sich sonst noch um die Covid-19-Kredite kümmern - dafür sorgen, dass diese Kredite und diese Bürgschaften möglichst schnell zurückgeführt werden. Mit der Schadenregulierung würden sich daher die gleichen Behörden beschäftigen.
Des Weiteren behauptet der Bundesrat, dass dieser Fonds Doppelspurigkeiten übernehmen würde und verschiedene Mängel aufweise. Bereits die Rolle eines Fonds für die Verwaltung sei nicht gut. Er möchte später die Überführung der Solidarbürgschaften in ein Gesetz vorbereiten und darüber berichten. Dieses Postulat möchte nur einen Bericht, damit wir später beurteilen können, wie dieses Überführungsgesetz dann effektiv auszugestalten ist. Das Postulat ist deshalb wichtig, weil uns der Bundesrat hier zum ersten Mal aufzeigen könnte, welche Anreizsysteme allenfalls gegeben wären, damit wir aus diesen Solidarbürgschaften herauskommen.
Des Weiteren hält der Bundesrat nachträgliche Schadenszahlungen an Unternehmen mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung nicht für sinnvoll. Entweder hätten die Unternehmen die wirtschaftlichen Folgen aus eigener Kraft bewältigt, oder sie existierten nicht mehr. Auch dieses Argument ist natürlich zu kurz gegriffen. Für die Unternehmen, die nicht mehr existieren, wird die Bank beim Bund eine Solidarbürgschaft ziehen, der Bund wird zahlen, und die Solidarbürgschaftsgenossenschaft wird diesen Kredit abschreiben müssen. Das müssen wir verhindern, indem wir frühzeitig Anreize für diese Unternehmen schaffen, die Solidarbürgschaft zurückzuführen.
Eine nachträgliche Schadenszahlung an Unternehmen ist als äusserst positiv zu bewerten, wenn, damit verbunden, gleichzeitig eine Rückführung der Covid-19-Kredite und Bürgschaften erreicht werden kann. Das Risiko eines grossen oder noch grösseren Ausfalls von Covid-19-Krediten würde vermindert. Die Liquidität der Unternehmen würde nicht beeinträchtigt, und das Verschuldungsniveau der Schweizer Wirtschaft würde gesenkt.
Des Weiteren hält es der Bundesrat für falsch, dass die Kantone zwar eine Mitsprache bei der Schadenregulierung haben sollen, aber nichts an die Kosten beitragen würden. Auch hier wurde das Postulat falsch verstanden. Es ist klar, dass die Kantone nicht für die vom Bund vergebenen Covid-19-Kredite und Solidarbürgschaften geradestehen wollen. Aber es könnte im Interesse der Kantone und der Volkswirtschaft der Kantone sein, bei der Rückführung dieser Covid-19-Kredite und Bürgschaften behilflich zu sein. Immerhin baut sich hier ein Schadenspotenzial in Milliardenhöhe auf.
Der Bundesrat selbst hat mit diesen Covid-19-Krediten und Solidarbürgschaften ein aussergewöhnliches Finanzierungsinstrument geschaffen, dessen Konsequenzen jetzt wahrscheinlich noch nicht ganz abschätzbar sind. Die grundsätzlich ungünstige Konstellation einer Solidarbürgschaft - wir haben das heute bereits mehrfach gehört - muss uns aber beunruhigen. Es ist daher nicht zu viel verlangt, vom Bundesrat prüfen zu lassen, wie er allenfalls über einen Schadenregulierungsfonds, über Schadenregulierungsmechanismen einen Teil dieser Bürgschaften möglichst schnell zurückführen könnte. Der Prüfaufwand für dieses Postulat wird weniger gross sein als der Schaden, der uns entstehen würde, falls wir nicht schnell Anreizsysteme schaffen, um die Bürgschaften zurückzuführen.
Ich bitte Sie, dieses Postulat zu unterstützen.