Aebischer Matthias · Nationalrat · 2020-06-04
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-04
Wortprotokoll
Es kommt selten vor, dass ein gleichlautender Vorstoss gleich von fünf Mitgliedern verschiedener Parteien eingereicht wird. Im Fall des Gosteli-Archivs sind es fünf Frauen der Parteien SP, CVP, der Grünen, der FDP und der GLP, welche sich für eine Stiftung einer Frau aus einer SVP-Familie respektive BGB-Familie starkmachen. Breiter abgestützt geht also kaum. Der Titel der fünf Postulate: "Den Fortbestand des Gosteli-Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sichern".
Den meisten von Ihnen dürfte das Gosteli-Archiv ein Begriff sein, den meisten von Ihnen dürfte auch Marthe Gosteli bekannt sein, und viele von Ihnen haben sie wohl auch noch persönlich kennengelernt, verstarb doch die Frauenrechtlerin erst vor drei Jahren, im Alter von genau 100 Jahren.
Marthe Gosteli ist auf dem Bauernhof ihrer Eltern in Worblaufen im Norden von Bern aufgewachsen - das ist rund ein Kilometer von hier entfernt. Während des Zweiten Weltkrieges arbeitete sie in der Abteilung Presse und Funkspruch des Armeestabes. Diese Erfahrung mit den Medien stellte Gosteli ab Mitte der Sechzigerjahre voll und ganz in den Dienst der Frauenbewegung. 1982 gründete Marthe Gosteli das Archiv zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung und die Gosteli-Stiftung. Das Archiv wird auch das "Gedächtnis der Schweizer Frauen" genannt.
Für die nun notwendige Professionalisierung und Weiterentwicklung reichen die Eigenmittel der Gosteli-Stiftung nicht mehr aus. Die Überführung ins digitale Zeitalter, die Erschliessung der Bestände, aber auch die Gebäudesanierung - all dies übersteigt das Machbare der Stiftung. Jährlich resultiert ein Defizit von mehr als 100[NB]000 Franken.
Das hat auch der Bundesrat erkannt, er verweist aber in seinem Bericht auf den Schweizerischen Wissenschaftsrat, der daran ist zu evaluieren, welche Projekte im Rahmen der neuen Bildungsbotschaft Unterstützung erhalten. Die Gosteli-Stiftung hat auch ein Gesuch eingereicht.
Die Frage in der Kommission drehte sich deshalb nicht primär um die grundsätzliche Unterstützung der Gosteli-Stiftung, sondern um das richtige Vorgehen. Eine Mehrheit will den Entscheid der Expertenkommission nicht abwarten und beauftragt den Bundesrat, den Unterhalt und die Weiterentwicklung des Gosteli-Archivs auf der Grundlage von Artikel 15 des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes sicherzustellen und diese Massnahmen bereits in die BFI-Botschaft 2021-2024 zu integrieren - 1 Million Franken pro Jahr, 4 Millionen für die gesamte Periode. Eine Minderheit ist der Meinung, man müsse zuerst den Expertenentscheid des Wissenschaftsrates abwarten. Es sei ordnungspolitisch unschön, den Wissenschaftsrat zu übersteuern.
Schon fast rechts überholt wurde die Mehrheit der Kommission nun von der WBK-S, welche gemäss Medienmitteilung vom 22. Mai 2020 die 4 Millionen Franken für den Unterhalt und die Weiterentwicklung des Gosteli-Archivs mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung in die BFI-Botschaft aufgenommen hat. Sie stellt also bereits das Geld für den Plan zur Verfügung, welchen wir mit der Kommissionsmotion in die Wege leiten wollen.
Zurück zum Entscheid der WBK-N: Mit 18 zu 7 Stimmen empfiehlt Ihnen die Kommission, die Motion 20.3006 anzunehmen.