preparatory:AB 26193
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Die Post ist gemäss Artikel 38 Absatz 1 des Bundespersonalgesetzes zum Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) verpflichtet. Dem GAV der Post unterstehen heute rund 50 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und daneben gibt es noch einen weiteren GAV für Aushilfen. Mit dem GAV wird eine sozialverantwortliche Personalpolitik sichergestellt, und das wollte auch der Gesetzgeber so. Die gleiche Auflage muss den Konzessionärinnen auferlegt werden, die sich im gleichen Markt wie die Post bewegen, und das aus folgenden Gründen:
Sie wollen in der Mehrheit in diesem Saal mehr Wettbewerb im Postmarkt, und jeder Wettbewerb braucht faire Spielregeln. Dazu gehören gleiche Spiesse und gleiche Auflagen für die Unternehmungen, die sich in diesem Markt bewegen, denn der Wettbewerb soll schliesslich über die Leistung und nicht über Sozialdumping erfolgen. Deshalb muss auch jede Konzession mit der zwingenden Verpflichtung verbunden werden, dass die Konzessionärinnen GAV abschliessen.
Das Instrument des GAV ist ein zentrales Instrument zur Sicherung sozialverträglicher Arbeitsbedingungen. Es ist eine grosse soziale Errungenschaft zum Schutz der Beschäftigten: Die kollektiven Arbeitsverträge sichern gerechte Löhne, klar geregelte Arbeitszeiten, und sie sichern vor allem auch, dass die Arbeitnehmerorganisationen und die Gewerkschaften die Arbeitsbedingungen auch kontrollieren können. Der GAV schützt somit die Beschäftigten vor Willkür und Missbrauch, und er ist ein wichtiges Instrument der sozialen Sicherheit in der Schweiz.
Der Botschaft zufolge sollen die Konzessionärinnen nur gehalten sein, die Einhaltung von bestimmten arbeitsrechtlichen Minimalstandards zu garantieren. Das hat aber mit gleichen Spiessen nichts zu tun - das zeigt ein Blick auf den Fernmeldemarkt. Das Bakom hat es nicht geschafft, bei den privaten Anbietern vergleichbare Arbeitsbedingungen wie bei der Swisscom, die ebenfalls zu einem GAV verpflichtet ist, durchzusetzen. Der Blick auf die Arbeitsbedingungen bei der heutigen Konkurrenz der Post zeigt, wie nötig hier eine klare Regulierung ist und wie nötig es ist, dass die Verpflichtung zum GAV auch mit diesem Beschluss verankert wird. Sollten die gesetzlichen Grundlagen dafür nicht ausreichen, Herr Bundesrat, so würde ein Ja zum Antrag der Minderheit selbstverständlich heissen, dass die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen wären. Wir verlangen die Verpflichtung zu einem Gesamtarbeitsvertrag im Übrigen jetzt auch bei der Revision des Fernmeldegesetzes.
Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie dem Antrag der Minderheit zu, sichern Sie damit faire Arbeitsbedingungen und zugleich gleiche Spiesse im Wettbewerb.
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