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preparatory:AB 262054

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-04

Wortprotokoll

Bei Artikel 86 Absatz 3 sieht der Bundesrat die Standardanforderungen und Standardmassnahmen in erster Linie als Empfehlung an, die aber von den verpflichteten Behörden für nicht verbindlich erklärt werden können. Die Minderheit Glättli will, dass diese Anforderungen und Massnahmen grundsätzlich verbindlich sein sollen und nur mit einer konkreten Begründung als nicht verpflichtend erklärt werden können.

Mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission der Fassung des bundesrätlichen Entwurfes zugestimmt.

Ich komme zum Schluss: In der Gesamtabstimmung wurde mit 16 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Informationssicherheitsgesetz zugestimmt. Die Kommission will die Umsetzung des Gesetzes und namentlich die Entwicklung der Kosten weiterhin aufmerksam verfolgen und sich zu den Verordnungsanpassungen, die sich in der Folge der jetzt behandelten Gesetzesvorlage ergeben, konsultieren lassen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dem Gesetz zuzustimmen.