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Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-06-04

Wortprotokoll

Es ist wirklich nicht zentral - das ist das Wichtigste, das man auch zuhanden des Amtlichen [PAGE 687] Bulletins festhalten muss: Es ist nicht zentral, wie Sie hier entscheiden. Was zentral ist, und das war das, was für uns auch etwas schwierig war, ist, dass man in der ganzen Verwendung des Begriffs der kritischen Infrastruktur über die Bundesverwaltung und über die verschiedenen Gesetze hinweg ein wenig eine einheitliche Formulierung findet.

Das schaffen, mit Verlaub gesagt, weder die erste noch die zweite, noch die dritte Möglichkeit, die heute zur Debatte stehen. Der Bundesrat selbst schafft es nicht. Die Variante des Ständerates lehnt sich zwar an die Formulierung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken an, aber ich finde, dass dort zum Beispiel die wesentlichen staatlichen Organe nicht als kritische Infrastruktur festgehalten sind. Es ist eigentlich eine schlechte Definition. Deshalb ist es eher Ihrem politischen Ermessen überlassen, ob Sie die Spitäler jetzt noch hineinnehmen wollen oder nicht.

Wir empfehlen Ihnen, das zu tun. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten erlebt, wie stark die Spitäler leider auch kritische Infrastrukturen sind. Wir wissen auch, und das ist vielleicht ein zweiter Grund, weshalb es sinnvoll ist, die Spitäler explizit zu nennen, dass gerade im Bereich der Spitäler sehr oft unheimlich veraltete Systeme im Einsatz sind, auch Betriebssysteme, die Sie schon lange nicht mehr auf Ihren Computern haben. Damit werden Systeme, die für den Bereich der Gesundheit ganz wichtig sind, gesteuert. Dass man sich dort die nötige Mühe nimmt, eben auch gewisse Sicherheitsstandards einzuführen, und zwar nicht nur im Ausnahme-, sondern auch im Normalzustand, ist doch sehr wichtig.

Sie wissen auch, dass Spitäler im Ausland, aber auch in der Schweiz immer wieder Zielscheibe von Cyberattacken sind. Deshalb ist es aus meiner Sicht, bei aller Imperfektion einer nicht geschlossenen Aufzählung, sinnvoll, die Spitäler im Sinne des Minderheitsantrages auch explizit anzuführen. Aber es ist klar, wenn dieser Antrag keine Mehrheit findet, bleiben die Spitäler mitgemeint.

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