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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2020-06-04

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-06-04

Wortprotokoll

Wir haben es extra schon in den einleitenden Voten unserer Fraktion erwähnt, Léonore Porchet und ich: Hier geht es aus Sicht der Minderheit tatsächlich um noch mehr als nur um eine ästhetische Konkurrenz. Hier geht es darum, ob diese ganze Geschichte mit den Mindeststandards auch Biss hat oder nicht.

Es macht wenig Sinn, zwar mühsam grundlegende Sicherheitsstandards festzulegen, die dann auch flächendeckend gelten sollen, diese aber gleichzeitig für vollkommen freiwillig zu erklären. Die Formulierung des Bundesrates hat nichts anderes zur Folge als das. Es heisst nämlich: "Die Standardanforderungen und -massnahmen haben empfehlenden Charakter, sofern sie von den verpflichteten Behörden nicht für verbindlich erklärt werden." Normalerweise werden die, die den Auftrag haben, doch nicht gefragt, ob sie diese Empfehlungen umsetzen wollen oder nicht, sondern die Empfehlungen gelten und müssen überall umgesetzt werden. Wir wollen das umdrehen, dass es so ist, wie es normalerweise sein muss: Standards sind Standards, sie müssen nicht hoch sein, aber sie müssen gelten - und sie müssen verbindlich gelten. Da wir uns auch bewusst sind, dass es Einzelfälle geben kann, bei denen dann selbst diese minimalen Standards vielleicht doch zu hoch oder zu aufwendig sind, möchten wir mit unserer Minderheit den verpflichteten Behörden, welche die Grundstandards eigentlich umsetzen müssen, die Möglichkeit eines Opt-out geben. Das Opt-out kann aber nur dann gemacht werden, wenn es mit einer konkreten Begründung versehen ist. Das heisst, ich kann immer noch unter die Minimalstandards gehen, dann muss ich aber begründen, dass das kein Risiko ist.

Der Bundesrat sagt: Wir geben euch Empfehlungen für Minimalstandards, wenn ihr wollt, könnt ihr Opt-in machen.

Wenn Sie wirklich mehr Sicherheit wollen, dann folgen Sie in Artikel 86 Absatz 3 der Minderheit Glättli. Es geht wirklich nicht um die Frage, welchen Begriff man jetzt hier mit oder ohne Segen der Redaktionskommission ins Gesetz schreibt, hier geht es um den Kern, dass nur verbindliche Mindeststandards auch brauchbare Mindeststandards sind.

Ich verwende nochmals das Beispiel aus dem Eintretensvotum: Wir wären sehr froh gewesen, wenn wir in unserem Pandemieplan keine Verantwortungsdiffusion gehabt hätten, wenn gewisse Zuständigkeiten nicht einfach empfohlen, sondern vorgeschrieben gewesen wären. Machen wir hier nicht den gleichen Fehler.

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