Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-08
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-08
Wortprotokoll
Nachdem sich das Parlament nun fast drei Jahre mit dem Thema Konzernverantwortung beschäftigt hat, befinden wir uns sozusagen im Schlussspurt. Die Beratungen hatten sich in die Länge gezogen, weil sich die beiden Räte nicht auf einen Gegenvorschlag einigen konnten. Im März 2019 hatte der Ständerat den nationalrätlichen Gegenvorschlag abgelehnt. Als dieser im letzten Herbst definitiv zu scheitern drohte, erarbeitete der Ständerat einen eigenen Gegenvorschlag, basierend auf Beschlüssen des Bundesrates vom letzten Sommer. Es lagen damit bis zur Einigungskonferenz vom vergangenen Donnerstag zwei konzeptionell unterschiedliche Gegenvorschläge vor. Diese verfolgten unterschiedliche Ziele. Der Nationalrat wollte einen Rückzug der Volksinitiative erreichen, indem er den Initianten weitgehend entgegenkam; der Ständerat will der Volksinitiative hingegen eine international abgestimmte Alternative gegenüberstellen. In der Einigungskonferenz vom letzten Donnerstag wurde dann der Gegenvorschlag des Ständerates mit 15 zu 11 Stimmen bestätigt. Damit steht der Gegenvorschlag des Nationalrates nun nicht mehr zur Auswahl.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, dem Antrag der Einigungskonferenz zu folgen. Gäbe es in Ihrem Rat keine Mehrheit, wäre auch der Gegenvorschlag des Ständerates vom Tisch. Sie würden damit darauf verzichten, das schweizerische Recht in diesem Bereich bereits heute international anzupassen und der Stimmbevölkerung zur Zeit des Urnenganges eine echte Alternative anzubieten. Das wäre bedauerlich. Selbst die Wirtschaft und einzelne Branchenverbände, die sich ja lange gegen einen Gegenvorschlag gesträubt hatten, konnten sich schliesslich mit dem Gegenvorschlag des Ständerates einverstanden erklären. Für die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative wäre es immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Ob die Stimmbürgerinnen oder Stimmbürger dann noch weiter gehen wollen als der Gegenvorschlag, das soll und wird sich an der Urne entscheiden.
Eine Minderheit Ihres Rates - ich gehe davon aus, dass es jetzt noch eine kleine Minderheit ist - erachtet verbindliche Regeln grundsätzlich als unnötig. Ich denke, wir sind heute in der Pflicht, gerade für einen international ausgerichteten Wirtschaftsstandort wie die Schweiz gleich lange Spiesse zu schaffen und über die Regeln auch selber zu entscheiden und uns diese nicht von aussen aufzwingen zu lassen. Wir können stolz sein auf unsere international tätigen Firmen. Diese international tätigen Firmen brauchen weder einen Swiss Finish im Sinne einer Überregulierung, wie sie die Konzernverantwortungs-Initiative vorsieht, noch brauchen sie eine Unterregulierung; es ist nicht so, dass sie mit einem international abgestimmten Vorgehen nicht einverstanden sein könnten.
Lassen Sie mich nun kurz die bisherige parlamentarische Beratung rekapitulieren. Anfang 2018 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates entschieden, im Rahmen der Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative zu erarbeiten. Ziel war es - ich habe es bereits erwähnt -, dass die Initianten ihr Volksbegehren zurückziehen. Im Frühjahr 2018 hat Ihre Kommission diesem Vorschlag zugestimmt. Im Juni 2018 folgte Ihr Rat der Kommission. Der Gegenvorschlag sah wie die Initiative neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten sowie eine zusätzliche Haftungsregelung vor. Er ging zwar weniger weit als die Initiative, aber doch so weit, dass die Initianten erklärten, sie würden ihre Initiative zurückziehen. Dem Ständerat ging dies aber zu weit. Im März 2019 entschied er deshalb, auf den Gegenvorschlag des Nationalrates gar nicht erst einzutreten. Im Juni 2019 hielt Ihr Rat jedoch erneut am Gegenvorschlag fest. Damit war der Gegenvorschlag des Nationalrates zwischen den Kammern blockiert. Wäre er im Herbst 2019 im Ständerat gescheitert, wäre damals schon die Möglichkeit eines Gegenvorschlags ganz vom Tisch gewesen. Ich bitte Sie, diese Option auch zu berücksichtigen.
Am 14. August 2019 sprach sich auch der Bundesrat gegen den Gegenvorschlag Ihres Rates aus; er sprach sich aber zugleich und zum ersten Mal für verbindliche und umfangreiche Transparenzpflichten von Unternehmen sowie für verbindliche Sorgfaltsprüfungspflichten in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit aus.
Am 18. Dezember 2019 beschloss schliesslich der Ständerat in neuer Zusammensetzung, einen Gegenvorschlag zu verabschieden. Dieser basiert inhaltlich auf den Entscheiden [PAGE 736] des Bundesrates; er sieht zudem strafrechtliche Sanktionen vor, falls die neuen Transparenz- und Sorgfaltspflichten verletzt werden. Er verzichtet aber explizit auf eine zusätzliche Haftungsregelung.
Letzte Woche nun sprach sich die Einigungskonferenz für das Konzept des Ständerates aus.
Was sind aus Sicht des Bundesrates die Vorzüge des heute noch zur Debatte stehenden Gegenvorschlags, insbesondere auch gegenüber der Initiative?
Der Antrag der Einigungskonferenz ist inhaltlich international abgestimmt. Sein erster Pfeiler, die Berichterstattung über die sogenannten nichtfinanziellen Belange, basiert auf einer EU-Richtlinie; die Normen wurden an die Schweiz angepasst. Der zweite Pfeiler sind die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten im Bereich der Konfliktmineralien; diese orientieren sich an der EU-Verordnung zu den Sorgfaltspflichten im Bereich der Konfliktmineralien. Auch wenn hier etwas grössere Anpassungen an die Schweizer Rechtsordnung nötig waren, beispielsweise der Verzicht auf eine neue Behörde, kann man von einer guten Umsetzung des EU-Standards sprechen. Den dritten und letzten Pfeiler bilden die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten im Bereich der Kinderarbeit. Diese gehen etwas weiter als der internationale Standard; erst die Niederlande kennen bereits eine ähnliche Regelung. An dieser orientiert sich die vorliegende Lösung. Der Bundesrat will im Bereich der Kinderarbeit die internationale Entwicklung aber nicht abwarten.
Bei der Haftung hält sich der Antrag der Einigungskonferenz an die bewährten bestehenden und auch international üblichen Haftungsregelungen. Es ist nicht so, dass der Gegenvorschlag des Ständerates keine Haftung enthalten würde; er basiert einfach auf der heute rechtlich bestehenden Haftung. Es gilt, mit anderen Worten, der Status quo: Jedes Unternehmen soll selbstverständlich für einen Schaden, den es anrichtet, haften. Es soll aber selber haften, und es soll dort haften, wo es den Schaden angerichtet hat. Das ist bereits heute der Fall. Der Gegenvorschlag verzichtet daher auf eine neue Konzernhaftung.
Auch die Lösung der Einigungskonferenz nimmt die Unternehmen in die Pflicht. Was bisher freiwillig war, würde neu verbindlich. Sie unterscheidet sich aber von der Initiative in den Mitteln, die sie wählt. Sie anerkennt das Anliegen der Initiative, ist aber international abgestimmt. Sie bringt das Schweizer Recht à jour, ohne dem Wirtschaftsstandort mit einem Alleingang unnötig Schaden zuzufügen und Arbeitsplätze zu gefährden.
Tout cela est loin d'être théorique. Prenez un exemple: vendredi dernier, le "Téléjournal" de la RTS s'est penché sur le travail des enfants dans les mines d'or en Ouganda. Au lieu d'aller à l'école, des jeunes travaillent plusieurs heures par jour dans ces mines artisanales. Les adolescents touchent du mercure à mains nues, sans protection.
Le contre-projet de la Conférence de conciliation apporte ici des améliorations très concrètes à deux égards. D'une part, il introduit le devoir de diligence visant à combattre spécifiquement le travail des enfants. D'autre part, l'or est l'un des minéraux de conflit visés par le règlement de l'Union européenne que le contre-projet met en oeuvre pour la Suisse. Celles et ceux qui rejettent aujourd'hui le contre-projet empêchent une amélioration rapide et concrète. Car même si l'initiative devait être acceptée, sa mise en oeuvre prendrait à nouveau des années.
Ein weiterer Aspekt scheint mir zentral: Mit dem Gegenvorschlag der Einigungskonferenz hätte die Stimmbevölkerung zum Zeitpunkt der Abstimmung eine echte Wahl zwischen zwei alternativen Vorgehensweisen zur Stärkung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt.
Ich fasse zusammen: Bekanntlich empfehlen der Bundesrat, der Ständerat und auch Ihr Rat die Volksinitiative zur Ablehnung. Ihr Rat hat sie Anfang März mit 105 zu 83 Stimmen bei 9 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Der Ständerat hat sich bereits ein Jahr früher mit 25 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen eine Annahmeempfehlung ausgesprochen. Es ist aber nicht das Anliegen der Initianten, das umstritten ist; umstritten sind die Mittel, die die Initiative vorschreibt. Aus Sicht des Bundesrates schiesst die Initiative insbesondere wegen der zusätzlichen, international einmaligen Haftungsregelung klar über das Ziel hinaus und gefährdet damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze im Inland wie auch im Ausland.
Aus dem gleichen Grund hat der Bundesrat auch den damaligen Gegenvorschlag des Nationalrates abgelehnt. Er hat ihn aber auch noch aus einem weiteren Grund abgelehnt. Dieser Gegenvorschlag hätte nämlich die Initiative zu einem grossen Teil umgesetzt, bevor sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überhaupt dazu hätten äussern können. Das ist staatspolitisch fragwürdig. Der Bundesrat ist entschieden der Meinung, dass sich die Bevölkerung zu einer solch zentralen Frage äussern können soll. Der Bundesrat begrüsst es daher sehr, dass dies nun der Fall sein wird.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.