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AB 26223

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Der Beschluss über diesen Artikel ist der eigentliche Schlüsselentscheid. Er bestimmt, wie vom Herrn Bundesrat gewünscht, die Marschrichtung, die in Bezug auf die Liberalisierung der Post eingeschlagen werden soll.

Herr Theiler, ja, wir haben in der Kommission der Vorlage zugestimmt. Wir hofften, mit unseren Anträgen das Liberalisierungstempo bremsen zu können; Sie sind dem nicht gefolgt. Ich hoffe, dass dieser Entscheid heute korrigiert wird.

Die Liberalisierung ist für mich nicht so sehr eine Frage der Ideologie, sondern vor allem eine Frage der Ökonomie; das gilt auch im Bereich des Service public. Jede strukturelle Änderung will wohl überlegt sein, und sie muss sich vor allem ökonomisch verantworten lassen. Eine Liberalisierung ist nicht einfach gut, weil sie uns von der Economiesuisse, von Weissbuch-Autoren oder gestrandeten Managern gepredigt wird. Wir haben in der Schweiz einen guten Service public; das ist ein zentraler, positiver Wirtschaftsfaktor für die Schweiz - ein Standortfaktor, um den uns andere Länder beneiden. Die SP will ihn auch in Zukunft sicherstellen. Die SP will, wie die schweizerische Bevölkerung, eine Post, die ihre Leistungen zuverlässig, effizient und vor Ort erbringt. Das macht sie bereits heute, auch ohne Wettbewerb. Die Bevölkerung verteidigt ihre Poststellen. Die Schweizer Bevölkerung steht zur Post; sie ist ein grosses Stück Identität für viele Gemeinden.

Dieser Service public will aber finanziert sein. Unter diesem Blickwinkel müssen wir die verschiedensten Szenarien, die der Bundesrat vorgeschlagen hat, beurteilen. Mit meinem Minderheitsantrag schlage ich Ihnen vor, im Wesentlichen dem Szenario 2 zu folgen: Bis 2006 soll es keine weitere Öffnung des Postmarktes geben; dann soll die Situation finanziell und im Lichte der Erfahrungen der EU sorgfältig evaluiert werden. Anders der Bundesrat, er will auf 2004 die Paketpost den nicht reservierten Diensten zuweisen und die Monopolgrenze 2006 auf 100 Gramm senken.

Gegen den Entwurf des Bundesrates, dem die Mehrheit gefolgt ist, sprechen fünf Gründe:

1. Mit diesem Vorgehen ist in Zukunft die Finanzierung des Service public nicht gesichert. Die Unterdeckung des Poststellennetzes beträgt heute 500 Millionen Franken.

An die Finanzierung trägt heute die Briefpost 420 Millionen Franken bei, und auch die defizitäre Paketpost leistet einen Beitrag, und zwar in der Höhe von 80 Millionen Franken. Mit der Freigabe der Paketpost in den Wettbewerb werden die Deckungsbeiträge der Pakete kleiner; der neue Verwaltungsratspräsident der Post, Herr Menth, schätzt den Deckungsbeitrag dann sogar auf 0. Zudem werden auch die Infrastrukturbeiträge der Briefpost geringer. Da zudem aktuell die Gewinne der Briefpost zurückgehen, kann diese die Ausfälle nicht kompensieren. Damit ist ganz klar, dass mit dem Szenario der Mehrheit die Finanzierung der Grundversorgung nicht gesichert ist.

2. Mit diesem Vorgehen wird die Absicht der Postreform von 1998 eindeutig untergraben. Das Postgesetz verlangt ganz eindeutig, dass die Gewichtslimite nur gesenkt werden darf, wenn die Finanzierung der Universaldienste sichergestellt ist. In dieser Vorlage haben wir aber dafür keinerlei Garantie.

3. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Marktöffnung ist eine Liberalisierung ohne flankierende Massnahmen. Die Grundversorgung wird unzureichend definiert; es ist nicht klar, wie sie in Zukunft finanziert werden soll und wie die Regulation im Einzelnen erfolgt. Mit dem vorgeschlagenen raschen Liberalisierungstempo fehlt die Zeit, um den Prozess sozialverträglich zu gestalten; das wird den zeitlichen Druck auf die Reorganisation der Briefzentren noch erhöhen. Davon werden vor allem die Randregionen und viele Frauen und Teilzeitarbeitende betroffen sein. Zum Schluss sind auch Entlassungen nicht zu vermeiden, und das ist unverantwortlich. Ich denke, das allein sollte zu einem Überdenken der Liberalisierungsgeschwindigkeit führen.

4. Die Paketpost schreibt heute rote Zahlen. Das Defizit hat sich allerdings verringert. Die Reorganisation ist in vollem Gange; ab 2005 wird der "break even" erwartet. Es geht doch nicht an, dass Sie die Post bereits in einem Moment in den Wettbewerb entlassen wollen, in dem sie noch nicht Gewinn bringend arbeiten kann. Auch das wäre ein unverantwortliches Vorgehen.

5. Die Freigabe der Paketpost wird für die Konsumentinnen und Konsumenten zu höheren Preisen führen, denn mit der [PAGE 1617] Entlassung in den Wettbewerb verliert der Bundesrat die Preisfestsetzungskompetenz, und die privaten Anbieter warten bereits auf Preiserhöhungen der Post, damit sie nachziehen können.

Der Antrag der Mehrheit und jener der Minderheit I (Theiler) nehmen der Post Erträge und Marktvolumen. Weder in der Botschaft noch in der Kommission wurde klar, wie diese Ausfälle wettgemacht werden sollen. Mit dem Verlust an Deckungsbeiträgen wird der Druck zur Schliessung von Poststellen noch grösser. Als logische Folge davon wird der Service public abgebaut, oder die ungedeckten Kosten müssen von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert werden. Jeder sorgfältig arbeitende Verwaltungsrat müsste eine solche Vorlage der Geschäftsleitung korrigieren.

Wir wenden uns mit dem Antrag der Minderheit II nicht grundsätzlich gegen eine Liberalisierung, aber wir verlangen eine sorgfältige Evaluation der finanziellen Konsequenzen. Wir wollen nicht Blindekuh spielen. Bei dieser Vorlage kommt es mir vor, wie wenn ein Swissair-Verwaltungsrat eine Hunterstrategie beschliesst, ohne sich über die finanziellen Folgen im Klaren zu sein. Bei der Swissair kennen wir die finanziellen Konsequenzen; ich hoffe, Sie werden uns bei der Post vor derartigen Blindflügen verschonen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit II zu folgen. Nur er lässt sich finanziell verantworten, und er wird auch in Zukunft für einen guten Service public sorgen und dafür auch die Finanzen sicherstellen.