Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-08
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-08
Wortprotokoll
Der Gegenvorschlag des Nationalrates ist vom Tisch, unabhängig davon, wie Sie heute entscheiden. Von daher glaube ich nicht, dass dieser im Abstimmungskampf noch eine grosse Rolle spielen wird. Es stimmt, dass dieser nationalrätliche Gegenvorschlag eine gewisse Einschränkung der Haftung beinhaltet hätte. Er hätte aber auch neue Begriffe eingeführt, die man hätte auslegen müssen und die zu Unsicherheit geführt hätten.
Ich habe oft gehört, dass man gesagt hat, ja, das Prozessrisiko, das sei doch klein, hüben wie drüben, also sowohl mit der Initiative wie mit dem Gegenvorschlag des Nationalrates. Aber wissen Sie: Letztlich können Sie natürlich, um einen Vergleich einzugehen, ein Unternehmen nur schon unter Druck setzen - das muss ich Ihnen als Rechtsprofessor ja nicht sagen -, indem Sie einfach sagen, Sie würden dann klagen. Gerade in diesen Fragen geht es ja ganz stark um Reputationsfragen. Kein Unternehmen, das etwas geradeaus denken kann, setzt sich freiwillig in die Lage, dass man ihm vorwirft, es missachte Menschenrechte, Kinderrechte, soziale Standards, Umweltstandards. Sie wissen, wie sensibel das heute ist und wie sehr die Konsumentinnen und Konsumenten darauf reagieren, wenn das in den Medien ruchbar wird. Deswegen ist es eben auch so, dass nur schon die Androhung einer Klage wahrscheinlich den Effekt hätte, dass viele Unternehmen - und hier bei der Initiative wären ja auch KMU betroffen - sich relativ schnell auf eine Verständigung mit den Klägern einlassen würden. Ich glaube, dass das Prozessrisiko per se eben schon schädlich für die Volkswirtschaft Schweiz sein dürfte.