Humbel Ruth · Nationalrat · 2020-06-08
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-08
Wortprotokoll
In diesem Block geht es um die Rechnungskontrolle bzw. um Rechnungskopien für Versicherte.
Bereits heute müssen die Leistungserbringer gemäss Artikel 42 Absatz 3 KVG dem Schuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung zustellen. Die gesetzliche Grundlage ist klar. Im System des Tiers garant, also wenn der Patient selber Schuldner ist, bekommt er die Rechnung direkt. Im System des Tiers payant, also wenn die Rechnung an den Versicherer geht, erhält die versicherte Person eine Kopie. Leider hat diese bisherige Praxis nicht oder ungenügend funktioniert. Oft erhalten die Patienten keine Rechnung des Spitals. Der Bundesrat möchte daher Artikel 42 Absatz 3 präzisieren und mit einer expliziten Strafbestimmung in Artikel 59 Absatz 1 und Absatz 3 Buchstabe g durchsetzen.
Die Kommission sieht eine andere Lösung vor als der Bundesrat und möchte im System des Tiers payant den Versicherer verpflichten, der versicherten Person mit der Leistungsabrechnung eine Kopie der vom Leistungserbringer erhaltenen Rechnung zuzustellen. Die Begründung liegt darin, dass der Versicherer die Rechnung direkt bezahlt und insbesondere die grösseren Versicherer über elektronische Plattformen verfügen, über die die Rechnungen eingesehen werden [PAGE 766] können. Nach Auffassung der Kommission ist es daher einfacher und letztlich kostengünstiger, wenn beide Dokumente aus einer Hand zu den Versicherten gelangen. Diese Lösung ermöglicht auch eine bessere Kontrolle der Rechnungen durch die Versicherer zusammen mit ihren Versicherten. Nur die versicherte Person selber kann nämlich beurteilen, ob die verrechneten Leistungen tatsächlich erbracht worden sind. Es ist daher sehr wichtig, dass die Versicherten in die Rechnungskontrolle mit einbezogen werden. Die Kommission hat den Entscheid mit 17 zu 7 Stimmen gefällt. Damit entfällt die Strafbestimmung in Artikel 59 Absatz 3 Buchstabe g für Leistungserbringer.
Die Minderheit I (de Courten) möchte den Wechsel zur digitalen Abrechnung erleichtern. Es wäre nach Ansicht der Kommission indessen weder effizient noch sinnvoll, wenn jeder Leistungserbringer eigene Plattformen schaffen müsste. Die meisten Versicherer verfügen über entsprechende Plattformen. Folglich soll die Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern auch bezüglich der Nutzung bestehender Plattformen forciert werden. Der Antrag, der jetzt als Antrag der Minderheit I (de Courten) vorliegt, wurde in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die Minderheit II (de Courten) möchte beim bisherigen Recht bleiben. Dieser Antrag wurde mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Die Kommission hat in Artikel 59 Absatz 3 einen neuen Buchstaben h eingeführt. Damit will sie auch die wiederholt unvollständige oder unkorrekte Rechnungsstellung sanktionieren.
Mit Artikel 59abis beantragt die Minderheit Wasserfallen Flavia, eine neue Bestimmung, "Individuelle Rechnungskontrolle", in das Gesetz aufnehmen. Damit möchte die Minderheit den Patientenorganisationen die Aufgabe übertragen, den versicherten Personen bei der Rechnungskontrolle unterstützend beizustehen. Für diese neue Aufgabe sollen die Patientenorganisationen Finanzhilfen vom Bund bekommen.
Die Kommission teilt die Meinung, dass es äusserst schwierig ist, eine Spital- und Arztrechnung richtig verstehen zu können, und dass Rechnungen einfacher und nachvollziehbarer gestaltet werden müssen. Diesbezüglich sind die Tarifpartner gefordert, auf die berechtigten Forderungen von versicherten Personen einzugehen und Rechnungen transparenter zu gestalten. Für die Rechnungskontrolle sind indes die Krankenversicherer zuständig. Bei gewissen Fragen, ob und wie die Leistungen erbracht worden sind, braucht es die Mitwirkung der Versicherten. Effizient und effektiv ist daher eine bessere Zusammenarbeit bei der Rechnungskontrolle zwischen Versicherern und ihren Versicherten. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass es aufwendig und kostspielig würde, Patientenorganisationen als dritte Partei in die Rechnungskontrolle mit einzubeziehen. Die Kommission hat diesen Antrag knapp, mit 12 zu 11 Stimmen, abgelehnt.
Zusammenfassend bitte ich Sie, bei allen Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.