AB 262450
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-06-08
Wortprotokoll
Für die grüne Fraktion ist das Ausstellen einer Rechnung an die Patientinnen und Patienten eine Selbstverständlichkeit. Sie soll detailliert sein und so klar und einfach wie möglich, also für alle verständlich. Sie soll nicht mit Aufwand zuerst geholt werden müssen, beispielsweise auf einem Webportal. Sie soll kunden- und kundinnenfreundlich sein, Transparenz schaffen, Eigenverantwortung ermöglichen und natürlich das Sparpotenzial ausloten. Es erstaunt uns, dass eine Normalität gesetzlich geregelt werden muss. Wie wir aber sehen, war die Regelung leider nicht selbstverständlich. Wir von der grünen Fraktion sind deshalb hier bei der Mehrheit.
Ebenso selbstverständlich ist für uns, dass mit Artikel 59, in dem es um die Verletzung der Anforderungen geht, auch die Rechnungsstellung ergänzt werden muss. Nicht nur die Qualität oder die Wirtschaftlichkeit der Leistungen müssen den Anforderungen entsprechen, selbstverständlich auch die [PAGE 765] Rechnung. Wenn das nicht der Fall ist, ist es in unseren Augen auch wieder eine Selbstverständlichkeit, dass ein Verstoss sanktioniert wird und im Höchstfall auch mit einer Busse bis zu 20[NB]000 Franken geahndet werden kann. Wenn im Hintergrund die Busse droht, ist ein gewisses Sparpotenzial auszumachen. Wir von der grünen Fraktion unterstützen hier ebenfalls die Mehrheit.
Sinnvoll ist unserer Meinung nach ebenfalls, dass das Bussgeld für Qualitätsmassnahmen eingesetzt werden soll, beispielsweise in der Prävention, die immer noch mehr als stiefmütterlich behandelt wird. Auch da sind wir bei der Mehrheit.
Ganz zentral in diesem Block ist für uns, dass Patienten- und Patientinnenorganisationen kontrollieren können; auch wenn wir hoffen, dass die Rechnung zukünftig möglichst einfach daherkommt, so stellen wir fest, dass sie heute mit x für Laien unverständlichen Hieroglyphen ausgestattet ist. Sprich: Es ist wichtig für den Patienten und die Patientin, dass sie sich irgendwo unterstützen lassen können, vor allem, wenn ein Gefühl da ist, dass diese Rechnung nicht stimmt und eine Überprüfung nötig ist. Wer könnte dies besser als die Patienten- und Patientinnenorganisationen? Und wenn dann ein Fehler festgestellt wird, sollen sie auch die Möglichkeit haben, gegen die Rechnung vorzugehen, sie anzufechten. Das heisst für uns, dass eine Patienten- und Patientinnenorganisation gut sein muss, kompetent sein muss und damit auch mit den nötigen Ressourcen ausgestattet sein muss. Eine ehrenamtliche Organisation kann das nicht einfach. Deshalb unterstützen wir mit dem Antrag der Minderheit die Finanzhilfen durch den Bund.
Natürlich: Wenn eine Organisation subventioniert wird, soll sie ihre Finanzen, ihre Daten offenlegen und unabhängig funktionieren. Wir sind hier in der Minderheit und hoffen sehr, dass sie noch zur Mehrheit wird. Ein zentraler Punkt, wenn es darum geht, Kosten zu sparen: Patienten- und Patientinnenorganisationen schauen selbstverständlich dafür, dass es für ihre Kundschaft so günstig wie möglich ist.