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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-09

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-09

Wortprotokoll

Sie beraten auch dieses Geschäft jetzt zum dritten Mal. Die Einigungskonferenz ist für Donnerstag traktandiert. Ich möchte hier nicht pathetisch werden, aber vielleicht ganz kurz auf diese Vorlage zurückblicken. Der Startschuss für die Revisionsarbeiten zu dieser Vorlage ist in den Neunzigerjahren gefallen. Da gab es noch kein Internet. Die erste Vernehmlassung fiel in die Mitte der 2000er-Jahre. Das gibt doch schon etwas eine Idee von der zeitlichen Dimension dieser Vorlage.

Die parlamentarischen Beratungen waren intensiv. Es wurde eingetreten, zurückgewiesen, abgespalten, es wurden Teile in Kraft gesetzt, es wurde sistiert und am Ende vor allem auch beraten. Es sind einige Volksinitiativen und ihre[NB]indirekten [PAGE 417] Gegenvorschläge in dieser Revision gelandet. Schliesslich könnte ich noch aufzählen, wie viele Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten und Justizministerinnen und -minister Erfahrungen mit dieser Vorlage gemacht haben - ich sage jetzt nicht, sich damit herumgeschlagen haben. Das alles möchte ich Ihnen aber ersparen.

Trotzdem gibt uns dieser Blick zurück heute vielleicht ein gewisses Augenmass, das wir nach 269 Einzelanträgen für die Bereinigung der zehn verbleibenden Differenzen brauchen. Die Hauptpunkte der Revision sind ja, Gott sei Dank, entschieden. Die Differenzen, die auf dem Tisch liegen, scheinen mir lösbar zu sein. Die Hauptarbeit liegt also hinter uns.

Ich möchte mich hier kurzhalten. Ich werde, Herr Präsident, lediglich auf drei Differenzen eingehen, bei denen mir scheint, dass Ihr Rat auch entgegen Ihrer Kommission nicht die Einigungskonferenz abwarten müsste, sondern sich dem Nationalrat anschliessen könnte. Das wird bei Artikel 675a Absatz 2, also der Frage der Ausrichtung von Zwischendividenden, bei Artikel 701b und Artikel 701a Absatz 1bis betreffend die Festlegung des Tagungsortes und bei Artikel 735c Absatz 2bis und Absatz 2ter betreffend die Entschädigung bei Kontrollwechsel der Fall sein. Ich werde mich, wenn es keine besonderen Vorkommnisse gibt, bei meinen Wortmeldungen auf diese drei Differenzen beschränken.

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