Zapfl Rosmarie · Nationalrat · 2002-10-03
Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Die schwierige Situation, die wir im Bereich der Vorsorgestiftungen haben, fordert die Politik heraus; sie fordert nicht die Parteien dazu heraus, sich gegenseitig zu beschimpfen, sondern wirklich die Politik. Es darf doch nicht wahr sein, dass sich erspartes Geld von Tausenden von Beschäftigten durch falsche Geldanlagen plötzlich in Luft auflöst! Dazu stellen sich sehr viele Fragen. Diese Fragen wurden in verschiedenen Vorstössen gestellt, und ich bin gespannt auf die Antwort des Bundesrates.
Das BVG ist eine Sozialversicherung und ist nicht nur unter dem Aspekt des Anlagemanagements anzuschauen. Das BVG ist ein wichtiger Pfeiler unseres Dreisäulensystems. Die Versicherten sind darauf angewiesen, dass die finanzielle Situation der Kassen transparent gemacht wird, dass die Aufsicht über die zweite Säule verbessert wird und dass ganz klare Kriterien zur Festlegung des Mindestzinssatzes im Gesetz verankert werden.
Es reicht nicht, die Artikel 63, 65 und 68 BVG vorzeitig in Kraft zu setzen, wie das die CVP-Fraktion verlangt. Das ist allerdings von grösster Wichtigkeit, aber daneben wird es höchste Zeit, dass die gesamte berufliche Vorsorge statistisch erfasst wird: Die Entwicklung in der AHV und anderen Sozialversicherungen ist uns ja allen bestens bekannt. Aus diesem Grund wird die Stellung der beruflichen Vorsorge in Zukunft immer wichtiger. Für eine derart wichtige Sozialversicherung verfügen wir über Daten, die immer Jahre hinterherhinken. Wenn wir heute Entscheide betreffend die Pensionskassen fällen, wie wir es ja machen müssen, so haben wir Zahlen aus dem Jahre 1999. Es fehlen die Informationen über den Stand der Vorsorge der Versicherten. Damit eine sinnvolle sozialpolitische Massnahme ergriffen werden kann, sind die aktuellen Daten der Versicherten wichtig.
Der Bundesrat hat auf meine Motion 98.3628, "Soziale Sicherheit. Verbesserung der statistischen Grundlagen", vom 17. Dezember 1998 geantwortet: "Zur beruflichen Vorsorge existieren generell nur ungenügende statistische Informationen, die zudem .... nicht mit den Daten der AHV verknüpft werden können. Zur Verbesserung .... wären die folgenden Schritte notwendig .... Totalrevision der Pensionskassenstatistik und Aufbau einer integralen Statistik der Alterssicherung .... Er wird versuchen, die Anliegen der Motion im neuen statistischen Mehrjahresprogramm 1999-2003 des Bundes zu berücksichtigen und die begonnenen Arbeiten .... weiterzuführen."
Es ist also so, dass der Bundesrat die Notwendigkeit einsieht, dass eine Verbesserung stattfindet und dass auch die begonnenen Arbeiten fortgeführt werden. Was ist geschehen? Der Bundesrat hat die Budgetposten gestrichen, obwohl er den unbestrittenen Bedarf an Informationen einsieht. Er hat den Entscheid mit mangelnden Ressourcen begründet, und in seiner Antwort auf meine heutige Interpellation weist er darauf hin, dass 2003 die Realisierung der Versichertenstatistik möglich sein soll. Das heisst aber auch, dass die Budgetposten dafür vorhanden sein müssen. Ich appelliere an den Bundesrat, diese für Transparenz und Gesamtbetrachtung der Alterssicherung so wichtigen Arbeiten weiterzuführen und nicht wegen der fehlenden Ressourcen im Budget zu streichen. Ich danke Frau Bundesrätin Dreifuss für die Antwort auf meine Interpellation und hoffe natürlich auch, dass diese Arbeiten weitergeführt werden können.
Wenn wir heute eine bessere Aufsicht über die zweite Säule fordern, so bietet dies eine grosse Chance. Eine verbesserte Transparenz fördert ein grösseres Verständnis für die nicht einfache Situation, in der heute die Versicherungen stecken. Wir haben darüber bereits gesprochen, und wir werden heute zu diesem Thema noch viele weitere Worte verlieren. Was wir jetzt brauchen, sind nicht Worte und Vorschriften; vielmehr sind Taten gefordert. Wir haben an die nächste Generation zu denken, und die faulen Stellen bei Aufsicht, Transparenz und Mindestzinssatz sind uns ja bekannt.