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AB 26283

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Im Namen der SGK nehmen wir Stellung zum Vorgehen des Bundesrates in Sachen Zinssatzentscheid. Wir wollen die heutige Sondersession, die von einem Teil der Mitglieder dieses Rates begehrt worden ist, dazu benützen, auf der einen Seite den Missmut der SGK über das vorschnelle und unüberlegte Vorgehen des Bundesrates im Laufe dieses Sommers zum Ausdruck zu bringen. Wir wollen aber andererseits auch ein geordnetes Vorgehen einleiten, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Versicherten und Beitragszahlenden ein wirklich geordnetes Verfahren erwarten können. Wir sind hier in der Verantwortung und in der Pflicht.

Wir wollen aber über eine "Kropfleerete" hinausgehen und die Bemühungen um die Verbesserung der zweiten Säule weiterführen, die wir als Erstrat bereits mit der 1. BVG-Revision in der Sondersession im April begonnen haben. Das heisst, wir wollen Lücken schliessen und Mängel beheben. Dieses Vorgehen wollen wir bekräftigen und beschleunigen.

Im Zentrum all dieser Bemühungen steht die Forderung nach Transparenz und deren Umsetzung. Transparenz liefert die Fakten für alle Beteiligten, um nachvollziehen zu können, wo das Geld hingeht, das den Arbeitnehmern und Arbeitgebern gesetzlich abgeknöpft wird. Sie ergibt aber auch die Fakten, um zu verstehen, warum unpopuläre Massnahmen getroffen werden müssen, die zu einer Senkung der Rente führen, wie die Senkung des Umwandlungssatzes oder des Mindestzinssatzes.

Transparenz liefert aber auch die Fakten, die dringend für das Vertrauen in die Sicherheit der Renten nötig sind. Deshalb, das stelle ich hier gleich an den Anfang, ist die Kommission willens - und sie beauftragt auch wirklich den Zweitrat -, die Abtrennung der Transparenzregeln von der 1. BVG-Revision und ihre vorzeitige Inkraftsetzung vorzunehmen. Wir können ja im Nationalrat das Verfahren nicht beschleunigen, weil das Geschäft im anderen Rat hängig ist. Aber wir können gemäss Geschäftsverkehrsgesetz eine Erklärung abgeben, die den Wunsch ausdrückt, dass man diese Transparenzregeln, die wir ja unbestritten in der Aprilsession beschlossen haben, vorzeitig in Kraft setzt, nicht erst dann, wenn die BVG-Revision wirklich in Kraft tritt. Wir haben dort die Transparenz geregelt, die den Versicherten wie den Arbeitgebern, die Sammelstiftungen von Versicherungsgesellschaften angeschlossen sind, dieselben Informationen über die Vorsorgeeinrichtungen in Bezug auf die vorhandenen Reserven, die Renditen, die Berechnung von Überschussanteilen und Administrativkosten verschafft. So hätten alle gleiche Bedingungen, diejenigen, die bei den Versicherungsgesellschaften untergebracht sind, wie auch jene bei den autonomen Pensionskassen.

Wir erachten diese Massnahme als dringend, weil der Bundesrat mit seiner Handlungsweise sehr viele Leute verunsichert hat. Wir werden hier in den einzelnen Kapiteln noch Massnahmen vorschlagen; ich werde dort dann im Namen der Kommission näher darauf eingehen. Wir hoffen sehr, dass diese ausserordentliche Session dazu genutzt werden kann, die Versicherten wieder zu beruhigen. Aber nicht nur die Versicherten sind beunruhigt, auch die Beitragszahlenden wissen nicht, woran sie sind, und es ist unsere Aufgabe, hier zum Ausdruck zu geben, dass die Renten gesichert sind.