Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2002-10-03
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Ich habe mit dem Vizepräsidenten abgemacht, dass ich ausserhalb der für mich vorgesehenen Zeit noch etwas Raum für eine kurze persönliche Erklärung im Namen von uns zwei Berichterstattern kriege.
Wir sind seit dreieinhalb Stunden an der Arbeit. Wir freuen uns, dass der Bundespräsident und die Vorsteherin des EJPD gekommen sind. Wir möchten aber festhalten, dass wir bedauert haben, dass die Vorsteherin des EJPD nicht hier war - sie wurde viele Male angesprochen -, und erst recht tat es uns auch Leid, dass die Vertreter ihres zuständigen Amtes auch nicht hier anwesend waren. Wir werten dies nicht als besonders grosse Wertschätzung unserer Arbeit, die Sie uns eigentlich eingebrockt haben: Ohne diese Schnellschüsse hätten auch wir beide hier eine andere Arbeit gehabt und viele andere hier im Saal auch.
Damit komme ich zu meinem eigentlichen Job als Sprecherin dieser Kommission. Wenn wir mit den Sozialpartnern von Aufsicht sprechen, dann tönt es immer: Jeder ist für alles zuständig und gleichzeitig für nichts. Ähnlich waren auch die Aussagen, die wir in der Kommission von Bundesrätin Dreifuss und Bundesrätin Metzler erhielten. Frau Metzler hat gesagt, dass bereits 1984 die Aufsicht vom EJPD zum EDI ging, das BVG trat erst ein Jahr später in Kraft. Es ist ihr [PAGE 1656] aber zugute zu halten, dass sie verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben hat, und Schmid Gerhard sagt in seinem Gutachten sehr deutlich: "Sofern das BPV eine Vorsorgeeinrichtung nach den Vorschriften des VAG beaufsichtigt, übernimmt es auch die Aufsicht nach BVG beziehungsweise gegebenenfalls die Stiftungsaufsicht gemäss ZGB." Damit dürfte der Zuständigkeitsstreit zwischen den Bundesrätinnen Ruth Dreifuss und Ruth Metzler zumindest auf der Ebene des gesetzten Rechtes grundsätzlich entschieden sein.
Wir wollen von der Kommission her mit der Motion 02.3456 die Aufsichtstätigkeit durch die GPK überprüfen lassen, dies nicht zuletzt darum, weil der Bericht Janssen auf ungeschminkte Art und Weise feststellt, dass "wichtige und richtige Initiativen des BPV nicht oder verspätet umgesetzt wurden wegen der Widerstände betroffener Kreise" - es gilt das Sprichwort: "Grosse Nähe trübt den Blick." Im Bericht wird auch festgestellt, dass die heutigen Aufsichtsmethoden völlig veraltet sind. Die Kommission geht noch einen Schritt weiter: Sie will an dieser Motion festhalten, die sie der GPK überweist. Man hat uns zwar gesagt, dass die GPK nur Postulate entgegennehmen kann, aber wir wollen damit ein Zeichen setzen. Es war die Meinung in der Kommission, dass wir das als Motion verabschieden und auch so weitergeben.
Auch die Aufsicht über die autonomen Kassen, die über das BSV laufen, ist mangelhaft. Wenn zwei Ämter über das gleiche Obligatorium entscheiden, bleiben Lücken, das ist so. Es gibt heute Pensionskassen - das wurde mancherorts bestätigt -, die den Kanton wechseln, weil die Aufsicht im anderen Kanton weniger gut ist. Da muss ich Ihnen sagen: Das sind Zustände, die man verbessern muss. Es sind zwar Bewegungen im Gange, langjährige Bewegungen, seit 1994, aber zu langsam. Es ist ein eigentlicher Dauerbrenner für die Sozialpartner, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, nicht von A bis Z, sondern von Z bis Z, von Zufferey bis Zimmerli.
Wir wollen mit der Motion 02.3456 eine integrale Aufsicht über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen. Die Kommission hat sie einstimmig mit 18 zu 0 Stimmen verabschiedet. Eine knappe Mehrheit der Kommission will in den Aufklärungen aber nicht nur vorwärts schauen, sondern auch Klarheit über die Gelder haben, die aus Überschüssen angelegt worden sind. Es wurde gesagt, dass die Kommission während zwei Jahren keine richtigen Zahlen erhielt, weder von den Lebensversicherern noch vom Aufsichtsorgan, dem BPV. In letzter Zeit ist dies besser geworden, und es wäre sehr viel weniger Geschirr zerschlagen worden, wenn dieses Begehren bereits vor eineinhalb Jahren auf Resonanz gestossen wäre.
Die autonomen Kassen haben Reserven angelegt für die Längerlebigkeit der Leute, denn das ist kein neues Phänomen, für die Garantie des Mindestzinssatzes - wir wussten alle, dass die Verhältnisse im Börsengeschäft nicht immer genau gleich sind - und für die Risiken der Invalidität. Bei den Lebensversicherern ist es so, dass dieses Risiko im Umlageverfahren dem Arbeitgeber angelastet wird. Hier will die Mehrheit der Kommission eine Treuhandkommission einsetzen - das wurde mit 10 zu 8 Stimmen beschlossen -, um die jährlichen Erträge auf dem Gesamtvermögen zu eruieren. Mit einer zweiten Motion - mit 12 zu 7 Stimmen beschlossen - wollen wir die Überprüfung der Geschäftstätigkeit der Lebensversicherungsgesellschaften, um diese Erträge offen zu legen.
Ich bitte Sie im Namen unserer Kommission, all unsere Motionen zu überweisen. Damit hätte diese ausserordentliche Session wirklich etwas gebracht. Wir hoffen, es wird so sein, dass die Versicherten wieder etwas Vertrauen bekommen haben, dass sie auch das Gefühl haben, dass wir als ihre Volksvertreterinnen und Volksvertreter für ihre Anliegen einstehen, dass wir nicht nur Fakten, Zahlen und Gesetzestexte kennen, sondern uns auch für deren Auswirkungen verantwortlich fühlen.