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Fischer Roland · Nationalrat · 2020-06-10

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-06-10

Wortprotokoll

Wir behandeln heute die Differenzen zwischen unserem Rat und dem Ständerat beim Nachtrag IIa für den Voranschlag 2020. Sie können sich erinnern: Wir haben diesen Nachtrag vor einer Woche, am 3. Juni, in unserem Rat genehmigt. Der Ständerat hat am 4. Juni unseren Anträgen zugestimmt, mit einer einzigen Ausnahme, und über diese Differenz befinden wir nun heute. Es geht um die Rahmenvereinbarungen der Kreditverwendung im Bereich der Unterstützung der Profi-Ligen im Eishockey und im Fussball im Bundesbeschluss Ib. Im Bundesbeschluss Ia, das heisst also beim Betrag, dem Darlehen selbst in der Höhe von 175 Millionen Franken, gibt es keine Differenz mehr, darüber entscheiden wir nicht mehr. Das Darlehen ist unter anderem mit der Bedingung verknüpft, dass die Clubs, die einen Darlehensanteil beanspruchen, die Spielerlöhne um durchschnittlich mindestens 20 Prozent senken, sofern sie das Darlehen nicht innert dreier Jahre zurückzahlen.

Wir haben nun in unserem Rat zusätzlich verlangt, dass Clubs, die einen Darlehensanteil in Anspruch nehmen, sicherstellen müssen, dass die Senkung des durchschnittlichen Einkommens durch eine mit zunehmendem Einkommen progressive Senkung der Einkommen erreicht wird. Das heisst nicht, dass man jedes Einkommen dann separat anschauen muss, aber man kann sich eine progressive Kurve vorstellen, so wie das beispielsweise bei der Steuerbelastung der Fall ist. Damit soll sichergestellt werden, dass Spieler mit hohem Einkommen eine höhere Senkung des Einkommens tragen müssen als Spieler mit einem tiefen Einkommen. Die Idee dahinter ist, dass mit den Mitteln des Bundes nicht hohe Spielerlöhne subventioniert werden.

Der Ständerat hat nun in der ersten Beratung des Geschäftes diese Rahmenbedingung für die Kreditverwendung abgelehnt. Es gab im Ständerat nicht eine lange Diskussion, da kein Minderheitsantrag vorlag. Es wurde argumentiert, dass die Finanzkommission des Ständerates den Antrag abgelehnt hat, weil es schon genügend einschränkende Auflagen für die Verbände und Ligen gebe.

Die Mehrheit der Kommission Ihres Rates beantragt Ihnen aber, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Das heisst, dass wir diese Rahmenbedingung der Kreditverwendung im Bundesbeschluss Ib belassen. Eine Minderheit verlangt hingegen - Sie haben es gehört -, dass wir uns dem Ständerat anschliessen.

In der Kommission drehte sich die Diskussion bei der Beratung dieser Differenz vor allem um die Frage, wie einschränkend die Bestimmung in der Sportförderungsverordnung ist und was ihre Umsetzung in den Clubs bewirkt. Hier ist es [PAGE 854] wichtig zu sehen, dass der Durchschnitt der Löhne um mindestens 20 Prozent gesenkt werden muss. Das heisst, wie die Clubs das mit unserer Einschränkung umsetzen, bleibt letztlich ihnen überlassen, einzig mit der Ausnahme, dass sie diese Reduktion um 20 Prozent progressiv vornehmen müssten.

Aus Sicht der Mehrheit der Kommission ist es gerechtfertigt, dass wir den Clubs diese Einschränkung auferlegen. Es sind ja nicht die eigenen Mittel der Clubs, sondern es handelt sich um Bundesgelder, um Bundesdarlehen. In der Kommission wurde auch bekräftigt, dass es nicht das Ziel sein kann, mit Bundesgeldern hohe Löhne zu subventionieren. Ausserdem ist die Einschränkung eigentlich relativ moderat. Wir sind der Ansicht, dass es wahrscheinlich kaum einen Club gibt, der wegen dieser Einschränkung in Bezug auf die Löhne auf ein Darlehen verzichten würde.

Von der Minderheit wurde ausgeführt, dass man hier nicht Mikromanagement betreiben, sondern eher das grosse Ganze im Auge behalten sollte. In der Verordnung gibt es aber noch viele andere Bedingungen, die wahrscheinlich einschränkender sind, wie etwa jene, dass ein gewisser Anteil der Einnahmen für die Darlehensrückzahlung verwendet werden muss, dass keine Dividenden ausgeschüttet werden dürfen usw. Im Vergleich zu diesen finanziellen Einschränkungen ist unsere Einschränkung deshalb moderat.

Ausserdem ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass diese Bedingung auf dem Papier zwar eine ganz kleine Rahmenbedingung ist, dass sie aber eine grosse Wirkung entfaltet. Sie dient nämlich dazu, in der Öffentlichkeit die Akzeptanz für die Darlehen an die Profi-Ligen zu erhöhen.

Aus diesem Grund bitte ich Sie im Namen der Kommission, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und somit nun dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.