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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-10

Wortprotokoll

Wir sind jetzt bei Block 4. Hier geht es im Wesentlichen noch um zwei Themen, nämlich um den Klimafonds und um den Finanzplatz.

Der Klimafonds ist ja bekanntlich keine Idee des Bundesrates. Er entsprang einem Wunsch des Ständerates, und zwar dem Wunsch nach mehr Flexibilität. Heute haben wir ja auf der einen Seite mit dem geltenden Gesetz eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm und die Geothermie. Auf der anderen Seite haben wir den Technologiefonds, der innovativen Unternehmen eine Bürgschaft gewährt.

Für den Ständerat war wichtig, dass man hier mehr Flexibilität schafft, weil es z. B. keinen Sinn macht, wenn beim Gebäudeprogramm das Geld nicht abgeholt wird, während man in anderen Bereichen durchaus sinnvolle Projekte unterstützen könnte. Deshalb will der Ständerat die CO2-Abgabe für Infrastrukturvorhaben reservieren, wie die Sanierung von Wohnblöcken, den Ersatz von fossilen Heizungen, Fernwärmenetze, Ladestationen für Elektromobilität in Häusern und Wohnblöcken sowie die Bereitstellung erneuerbarer Wärme aus Geothermie und aus erneuerbarem Gas. Diese Fördertatbestände sind in Artikel 39 aufgeführt, wobei die Liste in Absatz 2 nicht abschliessend ist.

Die Fondseinlagen aus den beiden Flugabgaben, die bis 49 Prozent der Einnahmen betragen können, sollen in erster Linie für Innovationsförderung eingesetzt werden. Bei Innovationen ist es aber immer sinnvoll, dass man sich nicht zu früh festlegt, denn Innovation bedeutet ja, dass da auch neue Ideen kommen. Deshalb will man hier in diesen Artikeln nicht allzu viel bereits vorwegnehmen.

Mit Artikel 40 wird im Wesentlichen der heutige Technologiefonds weitergeführt. Der neue Artikel 40a lässt hingegen ganz bewusst einiges offen, weil man mit diesen Mitteln z.[NB]B. auch Emissionen vermindern will, welche die Schweiz mit dem Import von Gütern anderswo auf der Welt verursacht. Deshalb wird in diesem Artikel auch auf Artikel 3 Absatz 2bis verwiesen, mit dem genau dieses Ziel angestrebt wird und der bei Ihnen auch nicht bestritten ist.

Angesichts der Auswirkungen des Klimawandels wollte der Ständerat auch die Vermeidung von Folgeschäden aus dem Klimafonds finanzieren. Weil aber Lenkungsabgaben aus verfassungsrechtlichen Gründen nur für die Emissionsverminderung eingesetzt werden dürfen, sollen hierfür die Einnahmen aus Versteigerungen und aus den Sanktionen der Fahrzeugimporteure reserviert werden.

Das waren die Überlegungen des Ständerates. Ich habe Ihnen dieses Konzept jetzt etwas ausführlich erläutert, weil ich denke, dass es aus Ihrer Kommission ein paar Anträge gibt, die diesem Geist des Klimafonds zuwiderlaufen. Ich werde das bei den einzelnen Anträgen noch genauer darlegen.

Sicherlich im Sinne des Ständerates ist es, dass Ihre Kommission eine bessere Gouvernanz des Klimafonds erarbeitet hat, damit z. B. Doppelförderungen ausgeschlossen sind. Zudem soll das Parlament die Ausgaben mit einer separaten Botschaft über vier Jahre mitsteuern können. Allerdings betrifft das in der Fassung Ihrer Kommission nur den Fonds, nicht aber die Mittel, die bei den einzelnen Ämtern direkt eingestellt werden. Ich werde diese Frage dann im Ständerat noch einmal aufbringen. Das gilt auch für die Frage, warum die Fondsmittel letztlich dann wieder mit Steuergeldern verzinst werden müssen. Das sind zwei Fragen, die im Ständerat sinnvollerweise noch einmal angeschaut werden sollten. Ich wollte das hier nur bereits ankündigen und komme nun zu den einzelnen Anträgen.

Die Minderheit Page zu Artikel 38h möchte keinen Klimafonds. Ich denke, damit vergeben Sie sich Chancen: Chancen in Bezug auf Innovation, aber auch Chancen in Bezug auf die Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen. Ich würde Ihnen gerne empfehlen, diesen Minderheitsantrag Page zu Artikel 38h abzulehnen.

Die Minderheit Bourgeois bei Artikel 38h Absatz 3 möchte, dass die Sanktionseinnahmen bei den Fahrzeugvorschriften weiterhin dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zugeführt werden. Für die Finanzierung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel blieben dann nur noch die Erlöse aus der Versteigerung von Emissionsrechten. Das ist natürlich nicht mehr das, was man sich im Ständerat vorgestellt hat. Gleichzeitig, so muss man sagen, hat der Antrag der Minderheit Bourgeois schon auch ein gutes Argument auf seiner Seite. Sie haben bereits erwähnt, dass diese Mittel natürlich für den NAF vorgesehen waren und man dies im Rahmen des NAF auch so diskutiert hat. Da ist ein Abwägen schwierig. Wie häufig in solchen Situationen kann aber vielleicht ein Kompromiss helfen. Der Einzelantrag Paganini ist so ein salomonischer Vorschlag - man kann ihn tatsächlich so nennen -, mit dem die Hälfte der Sanktionseinnahmen dann tatsächlich in den NAF eingelegt würde und die andere Hälfte in den Klimafonds. Das wäre hier vielleicht wirklich eine salomonische Lösung.

Ich möchte noch etwas zu Herrn Nationalrat Haab sagen. Sie haben mich heute Morgen gefragt, ob aus dem Klimafonds auch Mittel im Rahmen der Anpassungsmassnahmen bei der Landwirtschaft eingesetzt werden könnten. Ich habe dann Nein gesagt und Sie dabei vor allem auf den Aktionsplan für die Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel verwiesen. Ich habe das über Mittag aber noch einmal mit dem Bundesamt für Umwelt diskutiert, und ich muss Ihnen jetzt sagen: Es ist tatsächlich so, dass mit diesen Anpassungsmassnahmen schon auch Massnahmen zur Vermeidung von Schäden finanziert werden können.

Das kann dann durchaus auch die Landwirtschaft betreffen. In der Landwirtschaft könnten zum Beispiel Vorkehrungen gegen Trockenheit, zum Beispiel ein besseres Wassermanagement, oder in den Berggebieten der Schutz vor Geröll und Geschiebe mitfinanziert werden. Das sind dann natürlich Massnahmen, die direkt auch der Landwirtschaft zugutekommen. Ich wollte das der Transparenz und der Vollständigkeit halber hier noch anfügen, weil ich das heute Morgen nicht ganz korrekt gesagt habe.

Also noch einmal: Anpassungsmassnahmen aus dem Klimafonds zur Vermeidung von Schäden sind möglich, gleichzeitig sind aber natürlich diese Sanktionen tatsächlich für den NAF vorgesehen gewesen. Deshalb noch einmal: Der Einzelantrag Paganini könnte hier ein guter Mittelweg sein.

Dass die nicht verwendeten Mittel an Wirtschaft und Bevölkerung zurückverteilt werden, ist im neuen Absatz 9 von Artikel 38h geregelt. Dieser Absatz verlangt zudem die Bildung von angemessenen Reserven.

Nun möchte die Minderheit Paganini - eben nicht zu verwechseln mit dem Einzelantrag! - bei Artikel 38h Absatz 3bis die Einlagen in den Fonds auf maximal 900 Millionen Franken begrenzen. Ich muss Ihnen einfach sagen: Das könnte dann mal noch zu einem Problem führen, und zwar dann, wenn sich grössere Bürgschaftsausfälle abzeichnen. Das ist [PAGE 864] der Grund, weshalb ich Sie bitte, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen und diesen Minderheitsantrag Paganini zu Artikel 38h Absatz 3bis abzulehnen.

Einnahmen aus den Lenkungsabgaben, die nicht für die Verminderungsmassnahmen zweckgebunden sind, oder nicht ausgeschöpfte Mittel des Klimafonds sollen selbstverständlich zurückverteilt werden. Dieser Mechanismus belohnt ja dann auch diejenigen, die eben unterdurchschnittlich viele fossile Brennstoffe verbrauchen oder wenig fliegen.

Der Einzelantrag Marra möchte nun, dass die ganzen Einnahmen aus der Flugticketabgabe an die Bevölkerung zurückverteilt werden. Dann sollen aber gleichzeitig die Einlagen, die dadurch beim Klimafonds entfallen, aus der Bundeskasse ausgeglichen werden.

Jetzt kann man sagen: In Bezug auf die Sozialverträglichkeit ist das sicher die beste Lösung. Gleichzeitig, so muss man sagen, ist sie politisch kaum mehrheitsfähig. Ich denke, Ihre Kommission hat hier auch einen guten Kompromiss gefunden, der immerhin die Sozialverträglichkeit immer noch viel besser abbildet als ohne eine Rückerstattung: Die Hälfte der Einnahmen aus der Flugticketabgabe wird an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet.

Übrigens wurde bereits eine interessante Untersuchung durchgeführt, um herauszufinden, wer eigentlich von dieser Flugticketabgabe am meisten betroffen ist respektive wer am meisten davon profitiert, weil ja die Hälfte zurückerstattet wird. Diese Untersuchung macht eine klare Ansage: Personen mit tiefen Einkommen, ältere Menschen und Personen in ländlichen Kantonen profitieren von dieser Flugticketabgabe. Man kann hier sagen, auch mit dieser hälftigen Rückerstattung ist das doch eine recht gute, sozial verträgliche Lösung. Aber noch einmal: Mit der vollständigen Rückerstattung mit der Kompensation durch die Bundeskasse ginge man natürlich hier noch einmal einen Schritt weiter.

Ich komme zur Verwendung der Mittel aus dem Klimafonds. In Artikel 39 geht es jetzt darum, dass diese Mittel vor allem für die Erneuerung des Gebäudeparks und für die Bereitstellung von klimafreundlicher Wärme benutzt werden. Der bedeutendste Teil des Gebäudeprogramms kommt ja von Bund und Kantonen. Es ist aber so, dass die Kantone zum Teil die Globalbeiträge nicht ausgeschöpft haben, und diese sollen in Zukunft eben flexibel auch für andere Förderzwecke eingesetzt werden dürfen. Der Minderheitsantrag Imark zu Artikel 39 Absatz 2 liesse genau das nicht zu. Wir bitten Sie, diesen Minderheitsantrag deshalb abzulehnen. Man vergibt sich sonst eine Chance - eine Chance für die Bevölkerung, eben gerade für Menschen, die sich einen Heizungsersatz nicht leisten können, aber auch eine Chance für die Arbeitsplätze, gerade auch für unser Gewerbe in den ländlichen Regionen. Ich bitte Sie, hier diese Flexibilität zu ermöglichen, wie sie ja auch als Ursprung des Klimafonds vorgesehen ist.

Die Geothermie für die Wärmebereitstellung hat ein grosses Potenzial, ein grosses, ungenutztes Potenzial. Das ist auch meine Meinung, und es ist auch so, dass der Investitionsbedarf da natürlich beträchtlich ist. Ich bin trotzdem etwas skeptisch bezüglich des Minderheitsantrags Jauslin, der mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b jetzt jährlich 30 Millionen Franken für die Geothermie sichern will. Etwas skeptisch bin ich aus zwei Gründen. Ich werde Ihnen bei Artikel 40a beliebt machen, möglichst wenig einzelne Beträge und einzelne Technologien zu nennen, weil Sie sich sonst dort eine Flexibilität vergeben, die sinnvoll ist. Und dann noch etwas, Herr Nationalrat Jauslin: Es könnte einmal sein, dass Sie dann mehr als 30 Millionen Franken brauchen, und Sie haben jetzt einfach 30 Millionen fix festgelegt. Sie haben nicht "mindestens 30 Millionen Franken" geschrieben. Plötzlich wäre das dann schade für die Geothermie. Auch das wäre ein Grund, weshalb ich Ihnen eher beantragen würde, hier auf diesen Minderheitsantrag zu verzichten.

Herr Jans hat ja seine Minderheit zurückgezogen. Ich möchte es einfach noch einmal sagen: Es ist wirklich nicht nötig, das Thema Unterstützung hier festzuschreiben, weil die Härtefälle auch mit Artikel 9 bereits abgefedert werden können. Dieser sieht ja in Absatz 3 Ausnahmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen vor; das ist explizit erwähnt. Herr Jans hat seinen Minderheitsantrag zugunsten des Einzelantrages Grossen Jürg zurückgezogen. Ich würde natürlich zu diesem Einzelantrag das Gleiche sagen. Aber wenn schon, dann, muss ich auch sagen, ist im Einzelantrag Grossen Jürg konkreter formuliert, worum es ihm tatsächlich geht. Wenn schon, dann würde ich auch diesen vorziehen.

Ich habe noch generelle Anmerkungen zu Artikel 40a: Der Ständerat wollte mit Artikel 40a möglichst wenig vorwegnehmen. Das ist auch meine Haltung, deshalb habe ich Ihrer Kommission abgeraten, bestimmte Beträge für einzelne Förderzwecke zu reservieren. Es gab zum Beispiel auch die Überlegung, CO2-ärmere Technologien für den öffentlichen Verkehr zu unterstützen. Natürlich ist das etwas sehr Sinnvolles, grundsätzlich ist auch eine Förderung über den Klimafonds möglich. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Ihre Kommission bei Artikel 48 des Mineralölsteuergesetzes mit dem neuen Absatz 2bis bereits ein eigenes Gefäss geschaffen hat, und eine Förderung aus zwei verschiedenen Kassen erachte ich natürlich nicht als zielführend. Deshalb bin ich froh, dass man bereits in Ihrer Kommission auf diesen Antrag verzichtet hat.

Ich komme noch zu den beiden zusätzlichen Bestimmungen zur Verwendung des Ertrags im Luftverkehr in Artikel 40a, die in der Differenzbereinigung mit dem Ständerat voraussichtlich noch zu reden geben werden. Die Frage ist schon, ob man jetzt die Beimischung von erneuerbaren Flugtreibstoffen direkt subventionieren will und ob es wirklich das ist, was man sich unter Innovation vorstellt. Beim Flugtreibstoff wäre, wenn schon, eher die Optimierung von Herstellungs- und Lieferprozessen etwas, das dann tatsächlich auch mit Innovation verbunden wäre. Ich denke, das wird man noch einmal diskutieren.

Ich komme jetzt noch zum Thema Finanzmarkt. Der Finanzmarkt spielt natürlich eine sehr wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele. Die heutigen Investitionen sind massgebend für die Emissionsbilanz von morgen. Die klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse ist auch eines der drei Ziele im Pariser Klimaübereinkommen; deshalb haben Sie dies ja auch in den Zweckartikel des CO2-Gesetzes aufgenommen. Jetzt stellt sich einfach die Frage: Wie sehen die Massnahmen aus? Der Bundesrat ist der Meinung, dass hier die Branche - ich habe es bereits einmal gesagt - sich jetzt doch auch bewegt, dass sie gemerkt hat, dass Nachhaltigkeit nicht nur für das Klima, sondern auch als Wettbewerbsfaktor wichtig ist. Was heute häufig noch fehlt, ist die Transparenz, damit Sie als Kundin, als Investorin auch tatsächlich abschätzen können, ob drin ist, was da angeschrieben ist. Deshalb möchten wir hier Unterstützung leisten.

Sie wissen, dass wir in der Bundesverwaltung, also das SIF zusammen mit dem BAFU, auch Klimaverträglichkeitstests eingeführt haben. Dort ist eine freiwillige Teilnahme möglich. 2007 gab es ein Pilotprojekt. Dort konnten Pensionskassen und Versicherungen in der Schweiz anonym testen lassen, wie klimaverträglich ihre Investitionen sind. Ich würde sagen: Das Resultat war ziemlich ernüchternd. Ihre Investitionen führen nämlich zu einer Erderwärmung von 4 bis 6 Grad Celsius. Das ist also ziemlich weit von den Zielen entfernt, die wir uns gesetzt haben oder zu denen wir uns verpflichtet haben. Aber ich denke, das hat dann auch einiges ausgelöst. Diese Tests werden dieses Jahr wieder durchgeführt. Auch die Banken können mitmachen, auch die Vermögensverwalter. Das Interesse ist äusserst erfreulich. Wir werden Sie sicher informieren, ob sich etwas verbessert hat und wie das in Bezug auf die Banken und Vermögensverwalter aussieht.

Der Ständerat hat sich auch die Frage gestellt, ob oder wie der Finanzmarkt hier noch reguliert werden soll und auf einen klimafreundlichen Kurs gebracht werden kann. Er hat dann schliesslich drei Kommissionspostulate angenommen, die den Bundesrat beauftragen, verschiedene Fragestellungen zu prüfen. Der Ständerat hat ebenfalls gesagt, er möchte in einem Punkt aktiv werden, nämlich bei der Aufsicht. Deshalb soll in Artikel 47a von der Nationalbank und der Finma verlangt werden, diese klimabedingten Risiken zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Ich habe das mit der Nationalbank besprochen. Sie wird das im Rahmen ihres jährlichen, öffentlich zugänglichen Berichtes zur Finanzstabilität aufnehmen. [PAGE 865]

Die Finma hat inzwischen betont, dass sie Klimarisiken bereits als festen Bestandteil ihrer Aufsichtstätigkeit sieht. In diesem Sinne, Herr Mike Egger, kann ich Sie beruhigen: Das führt nicht zu mehr Personal, sondern die Institute wissen heute, dass sie das machen müssen. Daher ist es von Interesse, dass wir diese Berichterstattung haben und gleichzeitig diese Tests machen können. Das zusammen wird uns sicher Aufschluss geben, ob weitere Regulierungen nötig sind oder ob sich die Branche so bewegt, dass man sagen kann: Auf dem freiwilligen Weg ist jetzt so viel gemacht worden, dass das nicht mehr nötig ist. Das wäre erfreulich, denn wir suchen zuerst immer den freiwilligen Weg.

Der Bundesrat lehnt alle Einzelanträge ab. Zu einem Einzelantrag möchte ich mich aber noch speziell äussern, und zwar zum Einzelantrag Grin: Herr Grin möchte, dass die steuerliche Begünstigung von biogenen Treibstoffen doch bis 2030 weitergeführt wird. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie diese Frage bereits geklärt haben, und zwar mit der parlamentarischen Initiative Burkart 17.405. Sie haben die Übergangslösung beschlossen. Jetzt schon wieder auf diese Frage zurückzukommen, wäre ziemlich schwer verständlich.

Vor allem möchte ich Ihnen hier aber zu bedenken geben: Wenn Sie den Einzelantrag Grin annehmen, dann haben Sie natürlich hohe Einbussen bei den Mineralölsteuereinnahmen. Sie wissen, dass Sie diese dann mit einem Zuschlag auf Benzin und Diesel ausgleichen müssen. Das heisst, dieser Antrag würde dann den Preis an der Tanksäule um über 8 Rappen verteuern; das müssen Sie sich gleich noch einmal gut überlegen.

Zusammenfassend empfehle ich Ihnen, bei diesem Block 4 praktisch überall der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Einzig bei Artikel 40a Absatz 2ter empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit Imark zuzustimmen, und zwar einfach aus folgender Überlegung: Verzichten Sie bei diesem Artikel 40a möglichst darauf, alle diese Detailmassnahmen und Bestimmungen oder Geldbeträge ins Gesetz zu schreiben, weil Sie sich damit nur binden. Das gilt für beide Seiten. Es gibt hier Minderheitsanträge von den verschiedensten Seiten.

Noch einmal: Der Einzelantrag Paganini zu Artikel 38h Absatz 3, bei dem es um die Verteilung der Mittel aus den Sanktionen geht - hälftig an den NAF, hälftig für Anpassungsmassnahmen gerade in den ländlichen Regionen und in der Landwirtschaft -, ist ein guter Kompromiss.

Die übrigen Einzelanträge empfehle ich Ihnen zur Ablehnung.