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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-11

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen Nichteintreten. Zum Entwurf des Nationalrates: Es handelt sich hier um eine komplizierte und bürokratische Lösung für ein Problem, das bereits heute mit den bestehenden Regeln gelöst werden kann.

Die Verträge, von denen wir hier reden, verlängern sich nicht automatisch. Sie verlängern sich nur dann, wenn die Verlängerung in einer Vertragsklausel gültig vereinbart wurde. Nach den allgemeinen Regeln, die heute bereits gelten, müssen Kundinnen und Kunden auf überraschende und ungewöhnliche Klauseln hingewiesen werden. Zudem sind missbräuchliche Klauseln nach Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unlauter. Es sind also bereits Korrekturmechanismen in Kraft, und mit der vorgeschlagenen Erinnerungspflicht entstünde dem betroffenen Unternehmen ein massiver Mehraufwand. Das wurde auch in der Vernehmlassung stark kritisiert. Die Unternehmen müssten rechtzeitig eine Vielzahl von Benachrichtigungen verschicken und wären, so, wie der Entwurf formuliert ist, auch beweispflichtig dafür, dass diese Benachrichtigungen tatsächlich ankämen.

Dieser Aufwand wäre nach Ansicht des Bundesrates unverhältnismässig, da unerwünschte Vertragsverlängerungen einfach und effizienter schon heute verhindert werden können. Die Konsumentinnen und Konsumenten können schon bei Vertragsabschluss auf Vorrat erklären, dass sie die Verlängerung nicht wollen. Falls sie damit lieber noch zuwarten möchten, stehen ihnen vielfältige technische Lösungen zur Verfügung, um sie rechtzeitig daran zu erinnern. Es braucht dafür kein Eingreifen des Gesetzgebers und keine neue Pflicht für Unternehmen.

Betroffen wären gemäss Kommission des Nationalrates vor allem Fitness-, Zeitschriften- oder Online-Dating-Abos. Mobilfunkabo-Verträge enthalten dagegen schon seit 2014 keine Verlängerungsklauseln mehr. In all diesen Bereichen kann auf die Eigenverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten gesetzt werden. Die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Erinnerung wäre aus Sicht des Bundesrates überschiessend.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, nicht auf den Entwurf einzutreten.