Maurer Ueli · Bundesrat · 2020-06-16
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-06-16
Wortprotokoll
Vielleicht darf ich noch einmal in Erinnerung rufen, wie diese 0,0 Prozent zustande gekommen sind. Sie basieren auf dem Entscheid der Nationalbank, den Banken diese Mittel mit einem Minuszins von 0,75 Prozent zur Verfügung zu stellen. Die Banken geben diese weiter mit einem Zins von null Prozent. Sie haben also eine Marge von 0,75 Prozent. Sie dürfen dafür keine Kosten verrechnen. Die Marge gilt als Abgeltung aller Ansprüche.
Diese Ausgangslage dürfte aus unserer Sicht auch in Zukunft spielen. Sollte sich also der Finanz- oder Geldmarkt verbessern, sodass wir endlich aus diesen Minuszinsen herauskämen, dann wäre es denkbar, dass die Nationalbank den Banken diese Mittel nicht mehr mit minus 0,75 Prozent berechnen würde, sondern leicht höher. Diese Marge von 0,75 Prozent würden wir dann wohl beibehalten. Jetzt ist leider nicht davon auszugehen, dass sich die Situation währungspolitisch ändert. Damit bleiben wahrscheinlich diese null Prozent. Aber das jetzt noch festzuschreiben, könnte man dann auch so interpretieren, dass Sie bei diesen Negativzinsen bleiben wollen. Das will ja niemand, wir wollen aus diesen Negativzinsen herauskommen. Sollte sich das Umfeld konjunkturell so verändern, dass wir aus diesen Minuszinsen herauskämen, wäre es auch zumutbar, diese Darlehen leicht zu verzinsen.
Wir gehen leider nicht davon aus, dass sich die Situation in den nächsten fünf Jahren so grundlegend ändert, dass wir aus dieser Negativzinsspirale herauskommen. Ich würde Ihnen aber trotzdem empfehlen, die Motion nicht anzunehmen und sich diese Freiheit zu erhalten. Es gibt keine Anzeichen, dass ein Zins verrechnet wird. Diese Marge wird wohl bleiben. Sollte sich das Umfeld aber verändern, dann wäre es richtig, das in der Wirtschaft auch abzubilden. Denn - noch einmal - der Zweck dieser Kredite war eine Überbrückung, eine Nothilfe und nicht eine Gratisfinanzierung und damit eine Wettbewerbsverzerrung. Wenn also die Zinsen für andere Kredite allenfalls steigen würden, müsste dies hier auch nachvollzogen werden. Aber eben, leider ist die Wahrscheinlichkeit sehr klein.
Noch einmal: Sie können diese Frage bei der Überführung dieser Notverordnung in ein Gesetz nochmals diskutieren. Vielleicht wissen Sie dann etwas mehr. Dies wäre ohnehin der Weg. Wenn Sie die Motion annähmen, würden wir nicht mehr die Verordnung ändern, sondern würden die Beibehaltung des Zinses in der Gesetzesvorlage abbilden. Wir möchten das aber eigentlich nicht tun. Wir möchten diese Freiheit behalten, weil wir hoffen, dass sich die Konjunktur erholt und sich damit auch der Geldmarkt etwas normalisiert.
Es ergibt also aus unserer Sicht keinen Sinn, das jetzt so festzuschreiben. Denn das Umfeld ist anders, und der Staat ist nicht Subventionsgeber, sondern hat nur vorübergehend Liquiditätshilfe zur Verfügung gestellt.