Lexipedia

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2000-03-20

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-20

Wortprotokoll

Bei Artikel 25 geht es um die Marktöffnungsstufen. Auch Bundesrat Leuenberger hat bei der Beratung dieses Artikels in der Kommission erklärt, es sei etwas merkwürdig, dass wir hier von Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes sprechen. Die wichtige Frage ist ja, wann das Gesetz in Kraft tritt. Wenn wir davon ausgehen, dass es insgesamt etwa zwei Jahre dauern wird, bis das Gesetz in Kraft treten kann, verlieren wir eigentlich wertvolle Zeit. Persönlich befürworte auch ich eine raschere Gangart.

Ich spreche hier für die Anträge der Minderheit Semadeni zu Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b: Die Minderheit Semadeni unterstützt den Öffnungsrhythmus des Bundesrates, möchte aber eine breitere Öffnung des Strommarktes in den ersten zwei Phasen ermöglichen. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen sollen in den ersten sechs Jahren einen höheren Prozentsatz erhalten, 30 Prozent statt 10 Prozent in den ersten drei Jahren und 60 Prozent statt 20 Prozent in den nächsten drei Jahren. Wird der Markt so geöffnet, wie es der Entwurf vorsieht, geht das vor allem auch auf Kosten der Kleinkonsumenten. Sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmungen jedoch in einem grösseren Umfang marktberechtigt, kommen die Vorteile der Marktöffnung von Anfang an eher auch den Kleinkonsumenten zugute. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verlieren beim Inkrafttreten des Elektrizititätsmarktgesetzes möglicherweise ja grössere Kunden, die sich auf dem freien Markt die besten Angebote aussuchen können. Das hat zur Folge, oder birgt mindestens die Gefahr in sich, dass Kleinkonsumenten bis zur vollständigen Liberalisierung als "gefangene" Kunden die Zeche bezahlen.

Der Bundesrat sagt in der Botschaft, dass mit der anfänglich etwas langsameren Öffnung des Strommarktes in der Schweiz insbesondere NAI verhindert werden sollen. Die vorgesehene Öffnung des Strommarktes geht also klar auf Kosten der Kleinkonsumenten. Das ist problematisch und für [PAGE 335] die Akzeptanz des Elektrizitätsmarktgesetzes gefährlich. Die NAI sollten nur in Ausnahmefällen und auch nur mit rückzahlbaren Darlehen überbrückt werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Eigentümern der Werke. Damit ergibt sich Spielraum für eine breitere Öffnung des Marktes, was wir ja beabsichtigen. Wie die Entwicklung im Ausland zeigt, bestimmt der Markt und weniger die Gesetzgebung das Geschehen.

Mit der vorgeschlagenen Fassung soll auch vermieden werden, dass grosse Produzenten ausserhalb ihres Versorgungsgebietes mit Grosskunden lukrative Lieferverträge abschliessen und im eigenen Versorgungsgebiet die Preise hochhalten, weil Versorungsunternehmungen, also Stadt- und Ortsnetze, nur Anspruch auf die Durchleitung von 10 Prozent bzw. 20 Prozent des Jahresabsatzes an feste Kunden haben. Diese Quoten müssen erhöht werden, um Missbräuche dieser Art zu verhindern, dies im Interesse des Marktes und der Konsumenten, besonders der kleineren Bezüger und der KMU, die ebenfalls möglichst rasch vom liberalisierten Markt profitieren sollten.