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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-16

Wortprotokoll

Mit der Motion fordert die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, dass der Bundesrat sich auf EU-Ebene für die Verbesserung der Situation auf den griechischen Inseln einsetzt, in diesem Bereich eigene Massnahmen ergreift und sich schliesslich, ebenfalls auf EU-Ebene, für eine gerechtere und fairere Verteilung der Verantwortung im Asylbereich einsetzt. Ich kann es gleich vorwegnehmen: Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, denn die Forderungen der Motion werden aus unserer Sicht bereits heute erfüllt. Ich erlaube mir hier, ein paar Ausführungen zur bundesrätlichen Politik zu machen.

Der Bundesrat ist auch besorgt über die Entwicklungen im Migrationsbereich in Griechenland. Er ist auch der Ansicht, dass die humanitäre Situation wie auch die Asylstrukturen in Griechenland dringend verbessert werden müssen. Die Schweiz engagiert sich seit Jahren in Griechenland, sowohl im humanitären Bereich als auch beim Aufbau nachhaltiger und leistungsfähiger Asylstrukturen, aber auch beim Schutz der Aussengrenze. Die Schweiz hat bereits Projekte im Umfang von rund 7 Millionen Franken unterstützt und wird dieses Engagement vor Ort weiter ausbauen. Die Schweiz beteiligt sich zudem auch freiwillig an EU-Massnahmen zur Unterstützung Griechenlands, z. B. mit der Entsendung von Experten für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, für Frontex oder nach der Migrationskrise 2015 mit der Aufnahme von knapp 600 Asylsuchenden aus Griechenland.

In diesem Jahr haben wir den Betrieb von drei Strukturen für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden finanziert, je eine Einrichtung für Mädchen und Knaben und eine Tagesstätte für Familien. Bei einem Projekt der griechisch-orthodoxen Kirche unterstützen wir die Asylsuchenden im Bereich der Rechtsberatung und der psychosozialen Unterstützung während des Asylverfahrens. Die DEZA leistet humanitäre Hilfe und liefert Hilfsgüter zur Verbesserung der Unterbringungssituation, sie leistet auch einen Beitrag an UNO-Organisationen, gemeinsam mit der Schweizer Botschaft vor Ort, zugunsten von Migranten in Griechenland. In erster Linie geht es hier um Hygiene in den Empfangszentren zur Prävention von Covid-19. Die Eidgenössische Zollverwaltung im Eidgenössischen Finanzdepartement hat ebenfalls mit der Entsendung von Experten die Tätigkeit von Frontex in Griechenland beim Schutz der Aussengrenzen unterstützt.

Wir sind uns zwischen den beteiligten Departementen EDA, EFD und EJPD einig, dass es notwendig ist, die Unterstützung an Griechenland vor Ort nicht nur weiterzuführen, sondern weiter auszubauen. Wir haben im April 2020 entschieden, über das UNHCR und die IFRC, das ist die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, [PAGE 1013] unsere Unterstützung nochmals um eine Million Franken aufzustocken, dies seitens meines Departementes. Dabei sollen insbesondere Projekte zugunsten von unbegleiteten Minderjährigen sowie Sofortmassnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in den Camps unterstützt werden.

Sie sehen also, die Schweiz setzt sich in verschiedenen Bereichen seit Längerem engagiert und glaubwürdig für eine Verbesserung der Zustände in Griechenland ein. Die Schweiz ist auch bereit, dieses Engagement fortzusetzen. Je nachdem kann dieses Engagement in Zukunft auch nochmals ausgebaut werden, nämlich im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags an die EU. Hier geht es um den Rahmenkredit Migration.

Wir prüfen zurzeit, Griechenland auch im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags aus dem Rahmenkredit Migration zu unterstützen. Die ersten exploratorischen Gespräche auf technischer Ebene haben Anfang Mai stattgefunden und sind positiv verlaufen. Es ist aber so, dass diese Gelder nicht freigegeben werden, solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz aufrechterhält. Das ist ein Beschluss der eidgenössischen Räte.

Auch wir teilen das Anliegen der Europäischen Kommission und mehrerer EU-Staaten, dass die Situation der vulnerabelsten Asylsuchenden in Griechenland dringend verbessert werden muss. Das EJPD hat den griechischen Behörden auf ihre Anfrage hin deshalb bereits im Januar 2020 die Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen mit familiären Verbindungen in die Schweiz im Rahmen der Dublin-III-Verordnung angeboten. Die von Griechenland unterbreiteten Fälle wurden vom SEM geprüft und alle gutgeheissen. Es geht hier also nicht um eine Relocation. Eine Relocation ist in diesem Zusammenhang auch in der EU nicht angedacht.

Am 16. Mai konnten 23 Kinder und Jugendliche unter Einhaltung der Vorgaben des BAG in die Schweiz einreisen. Die Kinder wurden nach einer 14-tägigen Quarantäne in denjenigen Bundesasylzentren untergebracht, die am nächsten zum Wohnort ihrer Familienangehörigen liegen. Nach der Durchführung des Asylverfahrens werden sie den Kantonen übergeben, die für ihre Betreuung und Unterbringung zuständig sind.

Wir werden diese Praxis weiterführen, das wurde von den beiden Sprecherinnen so gesagt. So können Kinder und Jugendliche mit Familienbezug zur Schweiz, das ist unsere Bedingung, in die Schweiz kommen. Eine zweite Gruppe wird noch im Juni in die Schweiz einreisen. Ich kann Ihnen die genaue Zahl nicht sagen, ich würde meinen, es seien zwischen 20 und 25 weitere Kinder und Jugendliche, es geht hier teilweise um Kinder im Alter von sieben oder acht Jahren. Wir sind der Überzeugung, dass wir so denjenigen Kindern eine Chance geben können, die bereits einen familiären Anknüpfungspunkt in der Schweiz haben.

Zur europäischen Dimension, zur Reform von Dublin: Der Bundesrat spricht sich seit Langem für eine nachhaltige Reform des Dublin-Systems aus, die unter anderem auch zu einer gerechteren Verteilung der Verantwortung führen soll. Die Reform ist aber seit 2016 blockiert, weil sich insbesondere bei der Frage der Verteilung von Asylsuchenden auf die Staaten kein Konsens abzeichnete.

Die neue Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen hat deshalb einen neuen Pakt für Migration und Asyl angekündigt. Dort geht es darum, und das liegt auf der Linie der Schweiz, den gemeinsamen Schutz der EU-Aussengrenzen zu verstärken, Asylverfahren vor Ort zu führen, die Rückführung gemeinsam zu organisieren und jene Asylsuchenden, die eben den internationalen Schutz benötigen, tatsächlich auch auf die Dublin-Staaten zu verteilen. Durch diesen Pakt sollen die Diskussionen um die Reformbestrebungen neuen Aufwind erhalten.

Bei der Fortführung der Reformbestrebungen setzt die Schweiz einige Hoffnung auf Deutschland, das im zweiten Halbjahr 2020 die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt. Wir sind im engen Austausch mit Deutschland, ich selbst habe einen guten Kontakt zu Bundesinnenminister Seehofer, und wir haben ähnliche Vorstellungen von den Zielen einer Dublin-Reform.

Ich bin deshalb vorsichtig optimistisch, dass es in diesem Dossier endlich, muss man sagen, vielleicht einmal wieder, vielleicht mindestens einen Schritt vorwärtsgeht. Das würde nicht nur Griechenland helfen, sondern davon würde sicherlich das gesamte Asylsystem profitieren.

Ich beantrage Ihnen Annahme der Motion.