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Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-17
Wortprotokoll
Man kann es drehen und wenden, wie man will, letztlich geht es aber bei diesem Verhüllungsverbot einfach darum, dass wir in diesem Land keine Kleider wollen, die die Unterdrückung der Frau nicht nur symbolisieren, sondern eine Frau physisch und psychisch klar beeinträchtigen. Die Mitte-Fraktion hat diese Initiative eingehend diskutiert und wird mit grosser Mehrheit empfehlen, ihr zuzustimmen.
Das einzige Argument ist jenes der Gleichstellung und der Menschenrechte. Wir müssen hier nicht über Religion und Religionsfreiheit reden. Das ist die Falle, in welche man dauernd hineinplumpst. Da kommen dann so unsinnige Forderungen wie die, man müsse religiöse Symbole generell verbieten. Man muss keine religiösen Symbole verbieten! Wieso denn das? Verstösst das Tragen eines Schmuckstückes wie z. B. eines Kreuzes gegen den Rechtsstaat? Ist das diskriminierend? Nein, das Tragen eines Schmuckstückes in Form eines Kreuzes ist ein Bekenntnis zu einer Religion. In diesem Land darf man sich zu einer Religion bekennen. Man nennt das Religionsfreiheit. Verstösst das Tragen eines Fatima-Händchens oder eines Mondes mit Sternen gegen den Rechtsstaat? Nein, das entspricht der Religionsfreiheit, auch das Tragen eines Schmuckstückes wie z. B. eines[NB]Davidsterns. Verstösst eine Kippa gegen den Rechtsstaat? Nein, auch diese Dinge zeigen die Zugehörigkeit zu einer Religion.
Verstösst ein Kleidungsstück wie die Burka gegen den Rechtsstaat? Ja, es ist ein Kleidungsstück, das dazu dient, Frauen zu unterdrücken, ein Kleidungsstück, das Sexualität zum Thema macht und Frauen zu Täterinnen gegen die gute Sitte. Wer den Schleier auszieht, riskiert beispielsweise im Terrorstaat Iran Gefängnis und Folter. Damit ist eigentlich alles gesagt. Der Rechtsstaat garantiert die Religionsfreiheit, schützt aber nicht die Unterdrückung unter dem diffusen Argument der Religion. Dies dann noch als Freiheit zu verkaufen, ist ein Hohn.
Auf die Einschätzung, es sei ein diskriminierendes Kleidungsstück, kommt selbst die Bundeshausfraktion der SP Schweiz in ihrem Papier aus dem Jahr 2014. Da steht wortwörtlich: "Die von vielen Musliminnen und Muslimen befürwortete Pflicht der Frau, ein Kopftuch zu tragen, ist aus Sicht der SP frauenfeindlich und entspricht nicht (mehr) unseren Wertvorstellungen. Die Pflicht zur muslimischen Verschleierung ist aufgrund der dahinter stehenden Ideologie auch nicht vergleichbar mit einem Kopftuch, das als Schmuck getragen wird [...]. Nein sagt die SP [...] zum Tragen eines 'islamischen' Kopftuchs - so wie zu jedem anderen auffälligen religiösen Symbol auch [...]." Dies einfach an die Adresse der SP. Lesen Sie es nach, und ziehen Sie daraus die Folgerungen!
Nur noch ganz kurz, wenn es um die gängigen Argumente geht, man wolle in der Schweiz keinen Kleiderzwang, es verstosse gegen die Selbstbestimmung: Man stelle sich vor, wie sich dieses Plädoyer für den Schleier in einem freien Land für Frauen in einem Land wie dem Iran anhört! Wer sich dort davon befreien will, riskiert Gefängnis und Folter. Auf Schleier und Burka zu bestehen, ist etwa das Gegenteil von dem, was man als Selbstbestimmung bezeichnen kann. Das ist falsch verstandener Liberalismus.
Die Burka sei ja kein Problem? Da stellt sich schon die Frage, für wen es kein Problem ist. Für uns sicher nicht, wir tragen ja keine. Aber kann es sein, dass es für die Trägerinnen eines[NB]ist? Für diese tragen wir Verantwortung in einem Rechtsstaat.
Die Initiative komme aus der falschen Ecke: Gerade die SVP, die in Gleichstellungsfragen nicht sehr offen sei, würde ausgerechnet eine solche Initiative starten. Das ist uns eigentlich egal. Diese Initiative ist, anders als die Minarett-Initiative, keine Symbolbekämpfungs-Initiative: Es geht um Menschenrechte. Wir wollen keine Parallelrechte - in der Schweizer Gesellschaft nicht, aber auch auf der ganzen Welt nicht. Zeigen wir Solidarität!
Eine Minderheit unserer Fraktion wird die Initiative zur Ablehnung empfehlen, weil sie findet, dieses Anliegen gehöre nicht in die Verfassung.