Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2020-06-17
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-17
Wortprotokoll
Kurz zusammengefasst: Die Initiative für ein Verhüllungsverbot erachte ich als einerseits unnötig und andererseits nicht zielführend. Beim Sachverhalt, den die Initiative im Visier hat, handelt es sich um eine absolute Randerscheinung. Dies beweist just ein Kanton, mein Kanton, der Kanton St. Gallen, der ein derartiges Verbot bereits eingeführt hat. Seit der Einführung kam es zu keiner einzigen Intervention. Es ist somit eine Quasi-Lösung für ein Problem, das es gar nicht gibt.
Auch staatspolitische Überlegungen sprechen gegen diese Initiative. Kleidervorschriften gehören nicht in die Verfassung, Kleidervorschriften sind eines liberalen Staates unwürdig. Zudem greift die Initiative in die Kompetenz der Kantone ein.
Hat man, wie wohl nicht wenige der Befürworterinnen und Befürworter der Initiative, in erster Linie Ausländerinnen und Ausländer im Visier - durchaus legitimerweise -, so ist darauf hinzuweisen, dass eine Verhüllung in der Öffentlichkeit bereits nach geltender Gesetzgebung durchaus Konsequenzen hat und sanktioniert werden kann. Bereits heute sind angemessene Instrumente vorhanden, um den negativen Auswirkungen des Tragens einer Verschleierung entgegenzuwirken. Beispielsweise bei der Prüfung der Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung kann dies die Frage nach der Integration aufwerfen. Das Bürgerrechtsgesetz als weiteres Beispiel führt als eine der Voraussetzungen für eine Einbürgerung die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben [PAGE 1037] in der Schweiz an. Dem kann eine Vollverschleierung entgegenstehen. Aber auch im Verfahren bezüglich Sozialversicherungsleistungen sind Mitwirkungspflichten wie hinsichtlich medizinischer Abklärungen oder Identitätsabklärungen verankert. Speziell in der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung würde eine Vollverschleierung wohl eine mangelnde Vermittlungsfähigkeit nahelegen.
So weit, so gut. Was mich persönlich am meisten beschäftigt hat, ist das Argument, die Initiative würde der Unterdrückung der Frau entgegenwirken; dies würde für die Initiative sprechen. Ich komme jedoch zu einem anderen Schluss. Ein isoliertes Verhüllungsverbot - oder im Kontext der Gleichstellung eben ein Burka- oder Niqabverbot - in der Bundesverfassung erfüllt dieses Ziel nicht. Wenn schon, wären vielmehr verschiedene Massnahmen zur Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter nötig, wie dies notabene der indirekte Gegenvorschlag vorsieht. Ich gehe aber noch einen Schritt weiter: Für Frauen, welche die Burka nicht freiwillig tragen, also somit nicht selbstbestimmt entscheiden dürfen, wie sie sich kleiden, und die mittels der Initiative von diesem Zwang befreit werden sollen, ist die Gefahr gross, dass sich ihre Situation bei der Annahme der Initiative verschlimmern wird. Diejenigen Personen, die sie bis anhin gezwungen haben, diese Burka oder diesen Niqab zu tragen, werden wohl kaum akzeptieren, dass sie sich, weil die Burka nun verboten ist, neu unverhüllt in der Öffentlichkeit zeigen. Besagte Frauen werden damit ins Private, in die Isolation gedrängt. Darum auch unter dem Aspekt der Gleichstellung ein klares Nein zur Initiative!
Aber um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Eine Ablehnung des Verhüllungsverbots ist nicht gleichbedeutend mit einer Gutheissung von Burka oder Niqab. Wird eine Frau gegen ihren Willen gezwungen, eine derartige Verschleierung zu tragen, dann erfüllt dies den bereits bestehenden strafrechtlichen Tatbestand der Nötigung gemäss Artikel 181 StGB und kann entsprechend geahndet werden.
Wie eingangs festgehalten: Die Initiative ist unnötig, und sie ist insbesondere auch nicht zielführend. Zudem wollen wir keine unliberale Verbotskultur.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.