Ryser Franziska · Nationalrat · 2020-06-17
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2020-06-17
Wortprotokoll
Es gibt Zeiten, in denen man schnell entscheiden und zügig handeln muss, das haben wir in den letzten Wochen alle erfahren. Während der Corona-Krise wurden in nur wenigen Wochen Kredite in Milliardenhöhe gesprochen, die ALV aufgestockt und eine EO eingeführt, um den indirekt betroffenen Selbstständigerwerbenden ihre Existenz über den Lockdown hinweg zu sichern. Dass wir so schnell reagierten, war notwendig und richtig. Es gibt aber auch Zeiten, in denen man mit einer Entscheidung zuwarten und den richtigen Zeitpunkt abwarten muss; in denen man zuerst das Ziel definieren, verschiedene Routen prüfen und sich dann erst für einen Weg entscheiden sollte.
Genau das ist der Fall, wenn wir uns jetzt mit der Refinanzierung der Ausgaben beschäftigen. Zu Beginn der Corona-Krise mussten die Finanzhilfen rasch zur Verfügung gestellt werden. Doch der Schuldenabbau muss sorgfältig und mit der notwendigen Gesamtschau geplant werden. Dafür ist heute der falsche Zeitpunkt: Wir wissen noch nicht, wie gross die Verschuldung bis Ende Jahr ausfallen wird. Wir wissen noch nicht, über welchen Zeithorizont der Schuldenabbau erfolgen soll, welche Finanzierungsquellen dafür infrage kommen. Jetzt bereits diese Motion anzunehmen, wäre verfrüht - zu viele Fragen sind noch offen. Wir schlagen einen Weg ein, bevor wir überhaupt das Ziel kennen. Das ist keine verantwortungsvolle Finanzpolitik. Wir vergeben uns die Möglichkeit, andere Finanzierungen zu prüfen und auf die Entwicklungen der nächsten Wochen zu reagieren.
Die Minderheit beantragt deshalb, diese Motion abzulehnen. Erstens führt dieser Vorstoss nicht zum gewünschten Zweck; wir sprechen hier nicht von zusätzlichem Geld. Der Bundesanteil, die aktuell 1,3 Milliarden Franken, die dem Bund bei entsprechendem Abschluss der SNB jährlich ausgeschüttet werden, fliessen als ordentliche Einnahme in den Haushalt. Wenn wir dieses Geld jetzt direkt zweckgebunden für den Schuldenabbau verwenden, fehlt es einfach in der Bundeskasse. Wir haben dann weniger Mittel, um die reguläre Schuldenbremse einzuhalten und die Schulden regulär zu tilgen. Es geht hier also nicht um zusätzliches Geld, das in den Schuldenabbau fliessen soll, sondern um das Geld, das uns anschliessend an anderen Orten fehlt.
Zweitens führt dieser Vorstoss zu einer weiteren Destabilisierung des Finanzhaushaltes. Wenn die SNB-Ausschüttungen bereits dieses und nächstes Jahr ausschliesslich für den Schuldenabbau aufgewendet werden sollen, werden diese Ausfälle kurzfristig zulasten der ungebundenen Ausgaben fallen. Das heisst, es gibt 1,3 Milliarden Franken weniger für die Landwirtschaft, für Bildung und Forschung, für die Armee. Falls Sparpakete notwendig sein werden, so müssen diese sorgfältig aufgegleist werden. Wir wollen die Corona-Schulden nicht wegen eines Schnellschusses auf die Bauern abwälzen oder Forschung und Innovation verhindern.
Drittens verspielen wir uns mit dieser Motion die Möglichkeit, die SNB-Gelder für andere, dringendere Sanierungen zu verwenden. Noch im Februar zeichnete sich in der Kommission eine Mehrheit ab, die den Bundesanteil der SNB-Ausschüttungen für die Sanierung der AHV aufwenden wollte. Das wichtigste Sozialwerk wird nicht unbeschadet durch die Corona-Krise kommen. Wenn die Arbeitslosigkeit wie prognostiziert steigt, nehmen auch die Einnahmen der AHV ab. Diese Situation wird sich zuspitzen, eine Sanierung noch dringender werden. Wenn wir die SNB-Ausschüttungen jetzt für die Schuldentilgung aufwenden, reduzieren wir den Spielraum für die dringend notwendige Sanierung der AHV. Wir sind nicht mehr in der Phase, in der Entscheidungen innerhalb weniger Tage getroffen werden müssen. Das Feuerlöschen ist vorbei. Wir müssen uns jetzt Zeit nehmen, die Entwicklungen der nächsten Monate abwarten und eine realistische Refinanzierung der Corona-Schulden aufgleisen. Es braucht eine Gesamtschau. Eine solche Motion greift unnötig vor. Das ist auch der Grund, weshalb sich die Mehrheit der Finanzkommission gegen diese Motion ausgesprochen hat. Sie hat Ihnen einen Antrag auf Ablehnung der Motion vorgelegt.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates und der Mehrheit der Finanzkommission zu folgen und diese Motion abzulehnen.