Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-17
Wortprotokoll
Heute fasst Ihr Rat die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot". Den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, das Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung, haben beide Räte schon behandelt und in der Gesamtabstimmung gutgeheissen. Ich werde deshalb nicht mehr darauf eingehen.
Mit Beschluss vom 15. März 2019 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Auch der Ständerat sprach sich am 26.[NB]September 2019 mit 34 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar für Ablehnung aus. Gleich entschied Ihre vorberatende Kommission am 11. Oktober 2019 und, in Kenntnis der definitiven Fassung des Gegenvorschlages, nochmals am 28.[NB]Mai dieses Jahres.
Die Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" will in der Bundesverfassung einen neuen Artikel 10a einfügen, der die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum verbietet. Ausnahmen sollen nur aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums möglich sein. Eine Ausnahme für den Tourismus - das möchte ich klar festhalten, nachdem das auch in den Voten heute früh immer wieder erwähnt wurde - wäre aufgrund der abschliessenden Aufzählung im Initiativtext nicht möglich. Vorgesehen ist zudem, dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund des Geschlechts zu verhüllen.
Das Ziel der Initianten, die minimalen Voraussetzungen für das Zusammenleben in einer freien Gesellschaft sicherzustellen, unterstützt auch der Bundesrat. In der Schweiz wie überhaupt in den westlichen Staaten ist es im gesellschaftlichen Austausch wichtig, dass man sein Gesicht zeigt. Eine Gesichtsverhüllung kann auch als Integrationsverweigerung und als Symbol für die Unterdrückung der Frauen verstanden werden.
Die geforderten minimalen Voraussetzungen für das Zusammenleben in einer freien Gesellschaft stellt allerdings schon das geltende Recht sicher. Dieses steht nämlich der Burka und dem Niqab - und darum geht es ja, wenn ich heute Vormittag richtig zugehört habe - keineswegs gleichgültig gegenüber. Im Ausländerrecht, beim Erwerb des Bürgerrechts und auch im Sozialversicherungsrecht kann die religiös motivierte Vollverschleierung einschneidende rechtliche Konsequenzen haben, wenn von einer Integrationsverweigerung auszugehen ist. Dann können Aufenthalts- und Statusrechte verweigert bzw. entzogen werden. Auch können unter [PAGE 1060] Umständen staatliche Leistungen, zum Beispiel bei der Arbeitslosenversicherung, abgelehnt werden.
Die Vollverhüllung ist in vielen Ländern Ausdruck eines patriarchalen Gesellschaftssystems. Von Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern kann da nicht die Rede sein. Allerdings ist auch der Zwang zur Gesichtsverhüllung bereits im geltenden Recht verboten. Wird eine Frau oder überhaupt eine Person gezwungen, ihr Gesicht zu verhüllen, ist eine strafbare Nötigung gemäss Artikel 181 StGB schon gegeben. Der Bundesrat sieht daher über den indirekten Gegenvorschlag hinaus keinen weiteren rechtlichen Handlungsbedarf für den Bund.
Vollverhüllte Personen sind in der Schweiz sehr selten. Nur ganz wenige Frauen tragen eine Burka. Diese aus Afghanistan bekannte Kleidungsform habe ich, ehrlich gesagt, noch nie gesehen. Das ist ja oft eine blaue Kleidung mit einem blauen Gitter vor den Augen. Eine solche habe ich in der Schweiz, ehrlich gesagt, noch nie gesehen. Hingegen ist es so, dass man Niqabs auch in der Schweiz begegnen kann. Wenn Sie in der Schweiz einen Niqab sehen, dann ist das eine Garantie dafür, dass Sie sich in einer privilegierten Lage befinden. Dann sind Sie nämlich an der Bahnhofstrasse in Zürich, an der Rue du Rhône in Genf, oder Sie sind in Interlaken im Umfeld von teuren Boutiquen und Geschäften. Es handelt sich dann um arabische Touristinnen, die für eine kurze Dauer hier sind. Das ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Zusammenleben in der Schweiz nicht relevant. Anders im Ausland: In Frankreich zum Beispiel gehört die Verhüllung in gewissen Banlieues zum Strassenbild. Das ist ein grosser Unterschied. Verhüllte Frauen sind bei uns in reichen, privilegierten Gegenden anzutreffen und im Ausland im Gegenteil in Gegenden, die man als wenig privilegiert betrachten würde. Die wenigen hier wohnhaften Frauen, die einen Niqab tragen, sind meist Schweizerinnen, die zum Islam konvertiert sind.
Die Initianten nennen als weiteres Ziel die Verhinderung von Terrorakten und Straftaten im Schutze der Verhüllung. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass ein Verbot der Gesichtsverhüllung zum Schutz der Rechtspflege beitragen kann. Die meisten Kantone kennen jedoch bereits Vermummungsverbote bei Demonstrationen. Ich habe als St. Galler Regierungsrätin selber ein Vermummungsverbot eingeführt, das nicht mit dem heutigen Verhüllungsverbot zu verwechseln ist. Aber dieses Vermummungsverbot galt damals wie auch heute auch für Trägerinnen von Niqabs und natürlich auch für vermummte Hooligans und andere Personen, die in Anonymität Straftaten begehen.
Wenn wir die Realität bei Terroranschlägen in Europa anschauen, so werden diese typischerweise durch unverhüllte Personen verübt; Terroristen wollen ja vor der Verübung von Straftaten nicht unbedingt auffallen. Bei Überfällen auf Banken oder Tankstellenshops tragen die Täter zwar oft Sturmhauben. Ich gehe aber nicht davon aus, dass solche Schwerkriminelle auf die Sturmhaube verzichten würden, wenn man ihnen sagen würde, das werde in der Schweiz mit einer Busse bestraft.
Ein zentraler Punkt für seine Ablehnung der Initiative ist für den Bundesrat, dass die kantonalen Kompetenzen unnötig eingeschränkt würden; das ist zentral. Heute entscheiden die Kantone selber, ob sie ein Vermummungs- und Verhüllungsverbot erlassen möchten oder nicht. Ein Verhüllungsverbot gilt in den Kantonen Tessin und St. Gallen. Andere Kantone haben eine solche Regelung hingegen abgelehnt, so die Parlamente von Zürich, Solothurn, Schwyz, Basel-Stadt, aber auch die Landsgemeinde von Glarus.
Würde die Initiative angenommen, so gälte das Verhüllungsverbot flächendeckend in allen Kantonen. Es wären dann auch keine Ausnahmen aus touristischen Gründen möglich. Ich möchte das noch einmal festhalten: Der Initiativtext ist abschliessend und lässt keine Ausnahmen für den Tourismus zu. Dennoch würde eine Annahme der Initiative keine schweizweit einheitliche Gesetzgebungsbestimmung zum Vermummungs- und Verhüllungsverbot nach sich ziehen.
Das ist wichtig zu wissen, wenn man argumentiert, dass in der ganzen Schweiz das gleiche Recht gelten soll. Die Initiative schafft keine entsprechende Bundeskompetenz, verpflichtet aber die Kantone, selber gesetzgeberisch tätig zu werden. Wie sie das Verbot regeln, bleibt in ihrer Kompetenz. Es gäbe also kein einheitliches Bundesgesetz, und, wie gesagt, eine Ausnahme für den Tourismus wäre nicht zulässig. Jeder Kanton müsste selbst gemäss den Vorgaben der Verfassung ein Vermummungs- und Verhüllungsverbot einführen, und diese Verbote wären dann, bis auf die Regelung der Ausnahmen, nicht einheitlich. Zudem schränkt die Initiative zahlreiche Grundrechte unverhältnismässig ein, beispielsweise die Gewissensfreiheit, die Meinungsäusserungsfreiheit, die Achtung des Privatlebens und in gewissen Fällen sogar die Wirtschaftsfreiheit.
Ich möchte hier noch einmal klar und unmissverständlich betonen, dass für den Bundesrat die Gesichtsverhüllung aus religiös-kulturellen Motiven im Gegensatz zu liberalen Werten steht. Sie ist Ausdruck eines erzkonservativen, ja radikalen Islams und drängt Frauen in eine bestimmte Rolle. Das passt nicht zur Schweiz, das passt nicht zu unserer Gesellschaft. Die Chancengleichheit der Geschlechter ist für uns zentral.
Umgekehrt stehen aber auch Kleidervorschriften, die flächendeckend in der Bundesverfassung verankert werden, im Widerspruch zu unserer liberalen Gesellschaftsordnung, und nach Ansicht des Bundesrates wäre es falsch, antiliberale Vorstellungen mit Verboten zu bekämpfen. Ein Verhüllungsverbot wäre letztlich auch etwas ein Zeichen von Schwäche. Eine liberale und widerstandsfähige Gesellschaft braucht keine Kleidervorschriften in der Verfassung, um ihre Vorstellungen von Freiheit durchzusetzen. Wir müssen vielmehr selber den Mut haben, unsere Werte zu verteidigen. Wir sind oft selbst schuld, wenn wir alles relativieren und für alles und jedes Verständnis haben. Wir müssen an die Verbindlichkeit unserer Verfassung appellieren. Es ist so, dass sich alle Menschen, die in der Schweiz leben, an den Rahmen der Bundesverfassung halten müssen, unabhängig von Herkunft und Religion. Das einzufordern, ist auch unsere gemeinsame Aufgabe.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.