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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-18

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-18

Wortprotokoll

Ein minderjähriger Schweizer bestellte letztes Jahr über den Onlineshop einer Apotheke 7,5 Kilogramm Azeton, 4 Kilo Wasserstoffperoxid und 5 Kilo Salzsäure. Genau diese Zutaten braucht es, um den Sprengstoff TATP herzustellen, und der Drogist dieses Onlineshops war aufmerksam und meldete diesen verdächtigen Kauf den Behörden. Nach einer Hausdurchsuchung war klar: Der junge Mann wollte mit diesen Zutaten eine Bombe basteln. Das ist leider eine Realität, und im Moment sind wir darauf angewiesen, dass eben ein solch aufmerksamer Drogist uns solche verdächtigen Verkäufe meldet. Heute müssen wir uns fragen, ob der Drogist während der Corona-Krise auch die Zeit gehabt hätte, das festzustellen, und ob er sich [PAGE 585] die Zeit genommen hätte, eine solche verdächtige Bestellung auch gegenüber dem Fedpol zu melden.

Die Schweiz, da sind wir uns mit dem Apotheker- und dem Drogistenverband und praktisch allen Kantonen einig, muss die Abgabe solcher Substanzen gesetzlich regeln. Schränken wir den Zugang gezielt ein, erhöhen wir auch den Schutz unserer Bevölkerung vor Anschlägen mit selbst gebauten Bomben. Mit selbst gebauten Bomben hantieren nicht nur Terroristen, Sie haben es von Herrn Ständerat Zopfi gehört, sondern auch gewöhnliche Schwerstkriminelle, beispielsweise in Leytron im Wallis: Dort wurde Ende 2019 ein Bancomat mit TATP gesprengt. Die Täter brachten den aus Vorläuferstoffen selbst gebauten Sprengsatz im Ausgabefach des Geldautomaten an und zündeten ihn mithilfe einer Autobatterie.

Es steht in der Botschaft und wurde auch in den Eintretensvoten erwähnt: Der Bundesrat will nicht nur Anschläge im eigenen Land verhindern, der Bundesrat will auch nicht, dass die Schweiz zum Rückzugsort oder zu einer logistischen Basis von Schwerstkriminellen aus anderen europäischen Ländern wird. Herr Ständerat Salzmann hat gesagt, wir wollten kein Aufenthaltsort für Terroristen sein, man müsse das verhindern. Aber ich muss Ihnen sagen, es gibt auch Schweizer Terroristen, es gibt auch Schweizer IS-Sympathisanten, und die wohnen halt hier und haben das Recht, sich in der Schweiz aufzuhalten.

Wir wollen auch Unfälle mit Schwerverletzten verhindern helfen. Am vergangenen 16. Mai erklärte der Vertreter des Forensischen Instituts Zürich in der Anhörung der Sicherheitspolitischen Kommission Ihres Rates, welch verheerende Wirkung Unfälle mit selbst gebasteltem Sprengstoff bei experimentierfreudigen Jugendlichen haben können. Um uns herum in der EU ist die Abgabe von Vorläuferstoffen reguliert. Die Schweiz muss das nicht nachvollziehen, es ist auch keine Schengen-Weiterentwicklung; es ist eine freiwillige Vorlage, die wir Ihnen hier präsentieren, aber der Bundesrat schlägt Ihnen vor, den Zugang zu Vorläuferstoffen ebenfalls einzuschränken. Nur so können wir eben auch verhindern, dass Terroristen und andere Schwerstkriminelle bei uns in der Schweiz einkaufen. Die vorgeschlagene Reglementierung ist pragmatisch und sinnvoll. Diese Meinung teilt der Apotheker- und Drogistenverband; auch 23 Kantone stehen dahinter.

Sie haben es gehört, die Reglementierung zielt explizit und ausschliesslich auf Personen, die solche Vorläuferstoffe für ihren privaten Gebrauch erwerben. Hier geht es nicht um einen Generalverdacht, wie gesagt wurde, sondern es ist ja auch so, dass man einen Waffenerwerbsschein haben muss, wenn man eine Waffe kauft. Das heisst nicht, dass alle kriminell sind, die eine Waffe haben. Ich hatte auch lange eine Waffe, aber ich habe nicht den Eindruck, dass ich besonders auffällig bin. (Heiterkeit) Aber hier ist es eben auch so, dass man die Personen, die auffällig sind, die eine entsprechende Vorgeschichte haben, dann identifizieren kann, ebenso wie Personen, die entsprechende Mengen, entsprechende Konzentrationen kaufen möchten.

Die Industrie, das Gewerbe und die Landwirtschaft sind nicht betroffen. Andererseits entsteht auch kein unverhältnismässiger bürokratischer Aufwand. Es ist selbstverständlich so, dass wir keine hundertprozentige Sicherheit schaffen können. Es wurde gesagt, dass nicht alle Anschläge im Ausland verhindert wurden; das stimmt. Aber Sie haben nicht über die gesprochen, die verhindert wurden. Es wurden einige Anschläge im Vereinigten Königreich oder auch in Deutschland und in anderen Staaten verhindert, weil man den Tätern aufgrund der Vorläuferstoffe auf die Spur gekommen ist. Der Bundesrat ist überzeugt, mit der Vorlage die Beschaffung von Vorläuferstoffen für Einzeltäter und kriminelle Banden zu erschweren. Das ist wesentlich, nämlich, dass eben die Hürde erhöht wird. Es erlaubt uns zudem, genauer hinzuschauen. Für Bombenbauer steigt das Risiko, entdeckt zu werden, und wir leisten zusätzlich einen Beitrag zur Verhinderung von folgenschweren Unfällen.

Herr Ständerat Salzmann hat sinngemäss gesagt, dass der Mensch töte, nicht die Waffe, und dass man beim Menschen ansetzen müsse. Ja, man muss bei beiden ansetzen. Man muss selbstverständlich verhindern, dass Menschen überhaupt in eine solche Gesinnung hineinkommen, aber man muss auch verhindern, dass Menschen, die bösartige Absichten haben, die anderen Schaden zufügen wollen, Zugang haben, sei es zu einer Waffe oder eben zu solchen Stoffen, die Schaden anrichten können. Herr Ständerat Minder hat gesagt, man könne sich diese im Darknet beschaffen. Das stimmt. Aber Sie müssen sie dann immer noch per Post kommen lassen. Bei den Einfuhren macht die Eidgenössische Zollverwaltung selbstverständlich Kontrollen. Natürlich kann sie nicht alle Pakete kontrollieren, aber es gibt hier ganz sicher auch Kontrollen, und es werden auch immer wieder solche Produkte sichergestellt.

Die Regulierung schränkt den Zugang von Privatpersonen zu Vorläuferstoffen nicht pauschal ein. Es gibt Abstufungen. Für Produkte, die Vorläuferstoffe in geringer Konzentration enthalten, gilt keine Beschränkung. Erst ab einer bestimmten Konzentration ist der Erwerb bewilligungspflichtig. Folglich sind nur wenige Produkte betroffen. Auch die europäische Regelung betrifft Produkte erst ab einer bestimmten Konzentration. Der Handel hat sich hier auch etwas umgestellt. Das hat sich als effizient erwiesen und bewährt. Die Substanzen sind sehr spezifisch und werden im Alltag von Privatpersonen selten bis nie verwendet, nicht einmal für den viel zitierten Swimmingpool, denn dort können Sie auf Chlor ausweichen. Und wenn doch, kann in den meisten Fällen auf Produkte mit einer niedrigeren Konzentration ausgewichen werden.

Ich habe es gesagt, in der EU hat der Markt bereits darauf reagiert. Der Zugang wird nur bei jenen Vorläuferstoffen eingeschränkt, die am besten für die Herstellung von Explosionsstoffen geeignet sind. Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen sind Feuerwerkskörper. Sie unterstehen der Sprengstoffgesetzgebung.

Der Detailhandel ist nur dort betroffen, wo ein erhöhtes Risiko besteht, also Apotheken, Drogerien und bestimmte Fachgeschäfte. Sie verkaufen Produkte mit bewilligungspflichtigen Vorläuferstoffen. Die übrigen Verkaufsstellen des Detailhandels wie Lebensmittelgeschäfte oder Baumärkte sind nicht betroffen, weil sie keine bewilligungspflichtigen Vorläuferstoffe in ihrem Standardsortiment führen.

Die Sensibilisierung der betroffenen Branchen und gewerblichen Kunden hat bisher gut funktioniert. Seit Ende 2016 sind 69 Verdachtsmeldungen von Fachgeschäften beim Fedpol eingegangen. Diese Sensibilisierung hat sich bewährt. Wir wollen deshalb hier auch nicht gesetzgeberisch tätig werden.

Nun zu den Kosten: Die Kosten der Kantone in Bezug auf den Gesetzentwurf dürften gering sein. Das Fedpol kann die Kantone mit Stichprobenkontrollen bei den Verkaufsstellen beauftragen. Bereits heute finden in den Kantonen Kontrollen im Chemikalien- und Heilmittelbereich statt. Die Kontrollen zu den Vorläuferstoffen würden zusammen mit den bereits bestehenden Kontrollen durchgeführt; es sind ja auch die gleichen Verkaufsstellen. Ansonsten entsteht für die Kantone in Verbindung mit dem neuen Gesetz kaum weiterer Mehraufwand.

Zusammengefasst: Der Gesetzentwurf des Bundesrates ist liberaler und pragmatischer als jene Regelung, welche in der Europäischen Union in Kraft ist. In der EU gelten umfassende Dokumentationspflichten, und zwar nicht nur für die Abgabe an Privatpersonen, sondern auch für die Abgabe an gewerbliche Kunden. Weiter gilt in der EU für verdächtige Vorkommnisse nicht nur ein Melderecht, sondern eine Meldepflicht.

Wir wollen mit diesem Gesetz verhindern, dass sich Kriminelle und Terroristen die Substanzen zum Herstellen von Sprengstoff in unserem Land beschaffen. Die Schweiz soll nicht zum Einkaufsparadies für Kriminelle werden, die dann mit selbst hergestelltem Sprengstoff in der Schweiz oder in unseren Nachbarstaaten Gewalttaten verüben.[GZ]

Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten.