Minder Thomas · Ständerat · 2020-06-18
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-18
Wortprotokoll
Diese Vorlage zur Einführung des Verordnungsvetos hat Parallelen zur Legislaturplanung, die wir Anfang Woche behandelt haben. Beide Themen betreffen das Zusammenspiel und letztlich das Kräfteverhältnis zwischen Exekutive und Legislative. Bei beiden Instrumenten ist ein ansehnlicher Anteil des Parlamentes nicht glücklich mit dem jetzigen Verfahren. Bei beiden Instrumenten ist das Parlament seit den Siebzigerjahren am Schräubeln und am Sich-Überlegen, wie sie zu reformieren wären. Weil es immer wieder bundesrätliche Verordnungen gibt, die dem Gesetzgeber missfallen, sind seit dem Jahr 2000 ein halbes Dutzend Vorstösse eingereicht worden, welche die bundesrätlichen Verordnungen vom Parlament genehmigt haben wollen. Das Vorbild ist der Kanton Solothurn, wo diese Institution 1986 mit der Totalrevision der Kantonsverfassung eingeführt wurde.
Die vorliegende Initiative Aeschi Thomas, wir erkennen es an der Geschäftsnummer, ist nun seit einiger Zeit zwischen den Räten pendent. Nach anfänglicher Zustimmung der beiden [PAGE 590] Räte hat die SPK-N 2018 einen Vorentwurf gemacht, eine Vernehmlassung durchgeführt und den Entwurf danach an die Räte geschickt; wir sind nun in der zweiten Phase. Da stehen wir nun also, und die Frage ist heute zum zweiten und letzten Mal, ob wir darauf eintreten wollen. Wie es halt so ist: Die ursprüngliche Begeisterung ist mit der Zeit gewichen, vor allem in dieser Kammer. Ende der letzten Legislatur hat der Ständerat als Zweitrat bereits Nichteintreten beschlossen. Damals gab es eine ausführliche Debatte und eine Minderheit, die eintreten wollte. Diese Minderheit ist mit 31 zu 7 Stimmen klar unterlegen. Der Nationalrat hielt im letzten März mit 99 zu 83 Stimmen am Eintreten fest. Unterdessen ist die Ausgangslage noch klarer geworden. Ihre SPK beantragt Ihnen einstimmig das definitive Nichteintreten und somit Abschreiben dieser Vorlage. Welches sind die Gründe dafür?
1.[NB]Es wird oftmals vorgebracht, das Verordnungsveto greife in die Gewaltenteilung zwischen Parlament und Exekutive ein. Dieses Argument ist alt, es existiert seit längerer Zeit. Persönlich glaube ich nicht, dass es ausschlaggebend war, denn in der Schweiz herrscht keine trennscharfe Gewaltentrennung; die Gewalten sind vielmehr ineinander verwoben. Die Exekutive verabschiedet Erlasse, obschon dies eigentlich eine legislative Tätigkeit wäre. Umgekehrt beteiligen wir uns regelmässig an Details der Regierungstätigkeit, indem wir mit den verschiedenen Möglichkeiten, die wir haben, und mit Vorstössen darauf einwirken. Diese Verzahnung der Gewalten, ich nenne es nun mal so, ist also durchaus gewollt in unserem Staatssystem, ja, vielleicht sogar eine Schweizer Eigenart.
Zum Kippen gebracht haben dieses Veto-Ansinnen daher eher der mangelnde Handlungsdruck, die Praktikabilität, die Abgrenzungsfragen und das Vorhandensein von wirklich griffigen Alternativen. Der Bundesrat erlässt, und das ist vielleicht eine wichtige Mitteilung, 300 bis 400 Verordnungen pro Jahr. Seien wir ehrlich: Konsultieren wir diese alle im Wochenrhythmus? Wohl kaum. Doch genau das müssten wir nämlich neu machen, um innert zwei Wochen die Unterschriften von einem Drittel der Mitglieder eines Rates zu sammeln.
2.[NB]Wie viele dieser Verordnungen hätten wir bekämpfen wollen? Es dürften sehr wenige sein. Ich persönlich - ich bin jetzt neun Jahre in diesem Rat - hätte vielleicht bei der Lebensmittelverordnung das Veto ergriffen. Aber viele Verordnungen werden es nicht sein, wir bewegen uns im Prozentbereich.
3.[NB]Es stellen sich viele heikle Abgrenzungsfragen. Blättern wir die 60-seitige Fahne mit all diesen fremden Änderungen durch. Fremdbestimmungen müssten im Ausländergesetz, im Zollgesetz, im CO2- und im Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden, weil es in all diesen Sachbereichen Fragen gibt, die sofort geregelt werden müssten, vor allem in den gesundheits- und polizeilichen Bereichen und natürlich zur Wahrung von Schutzgütern und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Verwaltung müsste in den Verordnungen sofort Änderungen übernehmen können, ohne wochen- oder monatelang auf ein allfälliges Veto warten zu müssen.
4.[NB]Schliesslich ist es wichtig zu unterstreichen, dass unser Parlamentsgesetz bereits diverse Instrumente kennt und anbietet, um die Verordnungstätigkeit des Bundesrates zu beeinflussen. Die Kommissionen können, das wissen Sie, bei der Verabschiedung von Gesetzen verlangen, dass ihnen die Verordnung zur Konsultation unterbreitet wird. In diesem Rahmen können dann Empfehlungen ausgesprochen werden. Das Parlament kann aber auch, und das ist eigentlich mein Fokus, im Gesetz beschliessen, dass die ausführende Verordnung bindend der Genehmigung des Parlamentes untersteht. Das haben wir in der Vergangenheit aber selten gemacht, z. B. etwa vor zehn Jahren beim Bankengesetz. Damals ging es um die Genehmigung der Liste der systemrelevanten Banken. Wir könnten von diesem Recht also mehr Gebrauch machen.
Schliesslich können wir mittels Motionen, das wissen Sie auch, verlangen, dass diese und jene Verordnungsbestimmungen anzupassen seien. Das dauert zwar etwas länger, das stimmt, ist dafür aber viel zielgerichteter als ein reines Veto. Um die Motionen, die eine Anpassung von Verordnungen verlangen, zeitlich noch attraktiver zu machen, hat die SPK-S eine parlamentarische Initiative mit der Nummer 20.402 eingereicht, damit von beiden Räten angenommene Kommissionsmotionen beschleunigt umgesetzt werden können.
Fazit: Nutzen wir die Instrumente, die wir bereits haben; ich habe sie erwähnt. Die Kommission bittet Sie, das Verordnungsveto nun definitiv zu begraben und nicht auf die Vorlage einzutreten.