Germann Hannes · Ständerat · 2020-06-18
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-18
Wortprotokoll
Ich danke Kollege Rieder für die Auslegeordnung. Eigentlich sind alle gleicher Meinung, nur der Weg zum Ziel ist offenbar umstritten. Hier muss ich sagen: Es stehen Ihnen die Möglichkeiten offen, entweder, wie das eine parlamentarische Initiative will, dem Parlament die Federführung zu übergeben oder aber dem Bundesrat, der dann allenfalls einen Umsetzungsvorschlag machen müsste. Nur: Der Bundesrat hat bis jetzt alle Vorstösse abschlägig beantwortet. Ich spüre auch bei den Berichten des Bundesrates keinerlei Wille, hier vorwärtszumachen. Wenn der Bundesrat nicht vorwärtsmachen will, ist das geradezu der Klassiker, um eine parlamentarische Initiative aufzugleisen. Obwohl ich weiss, dass die Kommission sich jetzt für den anderen Weg entschieden hat und es nicht ganz einfach sein wird, Sie vom Gegenteil zu überzeugen, würde ich Ihnen empfehlen: Lassen Sie die parlamentarische Initiative am Leben, das heisst, geben Sie ihr Folge, dann kann sich die nationalrätliche Kommission zusammen mit der Verwaltung hinter die Thematik machen. Das wäre auch richtig.
Ich verweise hier noch auf die inhaltliche Notwendigkeit. Herr Rieder hat es auch angetönt, da sind wir uns ja einig. Es gibt 400 oder 500 Betreibungsämter in diesem Land. Und man stelle sich vor: Wer eine Betreibungsauskunft über eine Person will, die in der Schweiz eine Wohnung sucht, oder eine sonstige Auskunft über ein allfälliges laufendes Betreibungsverfahren will, der muss eigentlich sämtliche Ämter konsultieren, um ganz sicher zu gehen. Er muss diese Auskünfte einholen oder kann sie einholen lassen. Das heisst dann zum Beispiel, dass die betroffene Person, wenn sie in der Schweiz umziehen will, möglicherweise diese Betreibungsregisterauszüge vorlegen muss. Dann reicht dem Vermieter dann vielleicht einer nicht, also muss sie drei oder vier oder mehrere holen. Das scheint mir gegenüber den Bürgern doch eine Zumutung zu sein. Wissen Sie, wie viele Umzüge es in der [PAGE 592] Schweiz gibt? Es sind etwa 10 Prozent der Einwohner, die einmal im Jahr ihren Wohnort wechseln, also 840[NB]000 Personen. Das ist nicht einfach nichts, und die brauchen Auskünfte von den Betreibungsregistern. Wollen Sie hier nun wirklich, dass wir ebendiesen Schritt zum elektronischen Austausch dieser Daten nicht vollziehen? Offenbar wehrt sich der Bundesrat wirklich dagegen. Aus all seinen Berichten geht das eigentlich ziemlich deutlich hervor. Man kann daraus schliessen, dass der Wille bei den Verantwortlichen auch in der Bundesverwaltung fehlt. Es wurde vermehrt versucht, das Bedürfnis nach einem schweizweit gültigen Betreibungsregister zu negieren.
Noch einmal zum Mengengerüst, das ist jetzt nicht speziell betont worden: Es sind also 840[NB]000 Personen pro Jahr, die umziehen, und hier geht es um 2 bis 2,5 Millionen Betreibungsregisterauszüge; das entspricht einer Schätzung, basierend auf einer Hochrechnung aus dem Kanton Zürich. Genaue Zahlen werden nicht erhoben, das ist bei über 400 Betreibungsämtern, die nicht miteinander vernetzt sind, ja auch fast nicht möglich. Bis vor Kurzem durften diese ja nicht einmal die Wegzüge bekannt geben. Das wird inzwischen im gesetzlichen Graubereich gemacht. Aber hier hat der Bundesrat also wirklich eine viel zu defensive Haltung, die Antworten auf die Motionen des Kollegen Candinas - er ist ja verschiedentlich vorstössig geworden - haben das belegt.
In diesem Bereich einer überfälligen Vernetzung der Daten von Betreibungsregistern befinden wir uns auf Bundesebene immer noch in der Steinzeit, also bei den Jägern und Sammlern, weil man sich von Betreibungskreis zu Betreibungskreis bewegen muss oder eben, um im Bild der Steinzeit zu bleiben, sich von Jagdrevier zu Jagdrevier durcharbeiten muss. Das kann es doch nicht sein! Gestern haben wir 28 Milliarden Franken für Bildung, Forschung und Innovation investiert, 2 Milliarden davon für die Digitalisierung dieses Landes. Jetzt blocken Sie doch nicht einen Vorstoss ab, der diesbezüglich eine schnelle Lösung bringen könnte, weil Sie stattdessen auf die Motionen hoffen! Diese gedenkt der Bundesrat ohnehin nicht im Entferntesten umzusetzen. Darum sollten Sie dieses Druckmittel der parlamentarischen Initiative hier aufrechterhalten.
Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu meinem Antrag auf Folgegeben.