Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-18
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-18
Wortprotokoll
Die von der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates eingereichte Motion will minderjährig verheiratete Personen besser schützen und Minderjährigenheiraten verhindern. Das ist ein berechtigtes Anliegen, das auch der Bundesrat teilt. Der Bundesrat hat deshalb am 29. Januar 2020 einen Bericht verabschiedet und klaren Handlungsbedarf angemahnt. Er will deshalb eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage noch in diesem Jahr vorlegen.
Die vorliegende Motion verlangt, wie auch bereits vom Bundesrat vorgeschlagen, eine Anpassung der Eheungültigkeitsgründe im Zivilgesetzbuch. Die zur Debatte stehende Bestimmung regelt, wann eine Ehe mit einer minderjährigen Person für ungültig zu erklären ist. Nach geltendem Recht ist dies nicht mehr möglich, wenn die betroffene Person volljährig geworden ist. Mit Erreichen des 18. Altersjahres wird die Ehe automatisch geheilt. Nach dem 18. Altersjahr kann sich die betroffene Person nicht mehr auf die Ungültigkeit der Ehe berufen, und die Behörden müssen nicht mehr von Amtes wegen dagegen vorgehen.
Die Motion fordert nun, dass das Alter der Person zum Zeitpunkt der Eheschliessung massgebend sein soll und dass eine Ehe, die mit einer minderjährigen Person geschlossen wurde, stets und ohne Ausnahme für ungültig erklärt werden muss. Auch der Bundesrat schlägt vor, dass das Gesetz angepasst und das Alter zum Zeitpunkt des Eheschlusses stärker berücksichtigt wird. Die heutige Bestimmung greift auch nach Ansicht des Bundesrates zu kurz.
Ein zentrales Anliegen beim Entwurf des Bundesrates ist dabei aber, dass Einzelfalllösungen, gerade bei erwachsen gewordenen Betroffenen, auch in Zukunft möglich bleiben müssen. Der Wille der volljährig gewordenen Person, die betroffen ist, muss im konkreten Fall berücksichtigt werden können. Die Motion schliesst eine solche Einzelfallbetrachtung jedoch aus. Es ist auch klar zwischen Zwangsheirat und Minderjährigenheirat zu unterscheiden. Eine Zwangsheirat ist schon heute verboten und wird für ungültig erklärt. Die Minderjährigenehe ist aber durchaus möglich. Der Kanton Zürich hat eine Erhebung gemacht. Er hat in seiner Statistik die Anzahl Ehen gesucht, die mit Minderjährigen geschlossen wurden. Die Nationalität, die dort am meisten verbreitet ist, ist Italien. Das hat eben damit zu tun, dass in Österreich, Spanien, Belgien, Frankreich und Italien eine Ehe mit Einwilligung auch mit 16 Jahren geschlossen werden darf. Die in der Motion vorgeschlagene Lösung würde also bedeuten, dass solche Ehen auch annulliert würden. Sie wäre somit mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden:
1.[NB]Jede Ehe, bei der ein Ehegatte bei der Heirat minderjährig war, wäre von Amtes wegen und ausnahmslos für ungültig zu erklären; so auch, wenn die Ehegatten die Ehe bereits seit Jahrzehnten führen und der betroffene Ehegatte unbedingt an der Ehe festhalten möchte. Mit Blick auf die verfassungsmässigen Rechte, die Ehefreiheit, wäre ein solches Vorgehen fragwürdig. Dazu käme, dass ein Gericht die unter Umständen sehr aufwendigen Scheidungsfolgen regeln müsste, obwohl die Ehegatten im Anschluss unter Umständen sofort wieder heiraten würden.
2.[NB]Die Ungültigkeitserklärung würde gemäss Wortlaut der Motion auch zahlreiche Ehen von Personen betreffen, die bereits hier leben und deren Ehe bis anhin als gültig angesehen wurde; dies ist mit dem Vertrauensschutz nicht vereinbar.
3.[NB]Wird eine Ehe für ungültig erklärt, entfallen auch die erbrechtlichen Ansprüche des überlebenden Ehegatten. Auf die Eheungültigkeit kann sich jedermann berufen, unter Umständen also auch die Erben, die sich auf Kosten des überlebenden, vor langer Zeit minderjährig verheirateten Ehegatten einen grösseren Erbteil versprechen.
All dies zeigt, dass die Motion gewichtige Nachteile mit sich bringen würde und über das eigentliche Ziel, das der Bundesrat teilt, hinausschiesst. Auch der Bundesrat will minderjährige Personen vor einer Verheiratung schützen, und er will dies ebenfalls baldmöglichst tun. Ich habe es gesagt, bis Ende Jahr soll es eine Vernehmlassungsvorlage geben. Vielleicht wäre man dann sogar schneller, als wenn jetzt bei einer Annahme der Motion der Zweitrat, der Ständerat, noch entscheiden müsste und dann, angesichts der Vorlage des Bundesrates, die Motion vielleicht auch sistiert; das wäre sicherlich auch noch eine Möglichkeit.
Ich bitte Sie aber, die Vorlage des Bundesrates abzuwarten und die Motion abzulehnen.