Lexipedia

Engler Stefan · Ständerat · 2020-06-18

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-18

Wortprotokoll

Den zweiten Teil dieses dreiteiligen Massnahmenpakets bilden Anpassungen am Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Hier hat die Kommission Artikel 40 Absatz 1 derart abgeändert, dass neu 8 statt 6 Prozent für diese TV- und Radioveranstalter zur Verfügung stehen sollen. Die Kommission hat den Hilferuf vieler privater Radio- und Fernsehstationen gehört und beantragt deshalb eine Anpassung des Verteilschlüssels. Statt wie bisher 6 Prozent - was 81 Millionen Franken ergibt - sollen neu 8 Prozent auf diese Stationen entfallen, 5 Prozent für die TV-Veranstalter und 3 für die Radios. Was man auch wissen muss: 2 Prozent entsprechen etwa 27 Millionen Franken aus dem Serafe-Gebührentopf.

Der Bundesrat konnte kürzlich erfreulicherweise die Radio- und Fernsehabgabe ab 2021 für alle Schweizer Privathaushalte von bisher 365 Franken auf neu 335 Franken senken. Gleichzeitig hat er die Tarifstruktur für die Unternehmensabgabe verfeinert, wovon 93 Prozent der abgabepflichtigen Unternehmen profitieren sollen. Zudem hat der Bundesrat den Gebührenanteil der SRG um 50 Millionen auf 1,25 Milliarden Franken erhöht und damit auch die Werbeausfälle der SRG ein Stück weit kompensiert. Davon profitierten in geringerem Ausmass auch die lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter.

Möglich gemacht hat dies der Umstand, dass die Zahl der abgabepflichtigen Haushalte stärker zugenommen hat als ursprünglich angenommen. Das hat zu einem Einnahmenüberschuss geführt. Dieser betrug 113,2 Millionen Franken per Ende 2019. Aktuell wird ein Teil davon als Schwankungsreserve im Umfang von rund 65 Millionen Franken weitergeführt. Wir sind hier also in einem Bereich, der aus der Radio- und Fernsehabgabe finanziert wird. Wir sprechen hier nicht mehr über Steuermittel, die aufgewendet werden sollen, sondern über den Verteilschlüssel dieser vereinnahmten Abgaben aus der Radio- und Fernsehgebühr.

Man wird der Kommission jetzt womöglich entgegenhalten, dass das dazu führen könnte, dass in einigen Jahren die Haushaltabgabe und auch die Abgabe für die Unternehmungen erhöht werden müssten, um alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Gebühr erfüllen zu können. Diesbezüglich hält die Kommission entgegen, dass der Bundesrat bei der Frage, wie er diese Gebühren verteilt, einen beträchtlichen Spielraum hat. Es ist der Bundesrat, welcher über all die nicht gesetzlich festgelegten Summen verfügen kann. Insofern ist diese Warnung, in drei oder vier Jahren müsse man damit rechnen, dass die Haushaltabgabe erhöht werde, mindestens mit Vorsicht zu geniessen. Schauen wir doch, wie hoch dann in drei oder vier Jahren der Stand in dieser Kasse ist.

Ich möchte Ihnen empfehlen, der Kommission zu folgen. Die privaten Radio- und Fernsehveranstalter haben ebenfalls von der Nothilfe profitieren können. Sie sind natürlich in ähnlichem Umfang davon betroffen, dass die Werbung zurückgegangen ist. Sie sind für die öffentliche Meinungsbildung und für den Service public in den Regionen von erheblicher Relevanz - andernfalls könnten sie von diesem Topf gar nicht profitieren. Das einzige, was die Kommission vorschlägt, ist die Erhöhung von 6 auf 8 Prozent, was ungefähr 27 Millionen Franken ausmachen würde.