Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei Artikel 28 Absatz 1bis die Minderheit Knecht zu unterstützen.
Die öffentliche Hand übernimmt eine sehr weit gehende Unterstützung des öffentlichen Verkehrs. Das ist gut so, das ist richtig so. Das ist auch für den Bundesrat absolut in Ordnung. Ihre Kommission hat die Unterstützung jetzt noch einmal beträchtlich ausgeweitet. Wir sprechen nachher bei Artikel 28 Absatz 2bis vom Ortsverkehr, und es kommen die touristischen Verkehre und der Autoverlad hinzu. Der Bundesrat ist der Meinung, dass man unter diesen Umständen von den Unternehmen schon erwarten darf, dass sie sich mit ihren freien Reserven an diesen Corona-Kosten beteiligen. Darum geht es ja hier bei Absatz 1bis. Die Minderheit Knecht hat das ja dann mit Artikel 36 Absatz 2ter auch noch entsprechend eingeschränkt. Es betrifft die freien Reserven der letzten drei Jahre, 2017 bis 2019. Es betrifft nur die jährlichen Überschüsse der Sparte regionaler Personenverkehr. [PAGE 640] Es muss nicht einfach alles abgegeben werden. Es ist für den Bundesrat wichtig, dass man von den Unternehmen erwarten darf, dass sie sich angesichts der doch sehr weit gehenden Unterstützung durch die öffentliche Hand auch mit diesen Reserven beteiligen.
Ich bitte Sie wirklich, hier die Minderheit Knecht zu unterstützen, weil sonst die Ausgewogenheit aus Sicht des Bundesrates doch etwas gefährdet ist.
Ich äussere mich noch zum Entscheid Ihrer Kommission zu Artikel 28 Absatz 2bis. Hier geht es um den Ortsverkehr. Der Bundesrat hat davon abgesehen, auch eine Unterstützung für den Ortsverkehr vorzusehen. Ich habe es Ihnen eingangs gesagt: Wir wollen ganz einfach die Zuständigkeit der Staatsebenen berücksichtigen. Der Ortsverkehr ist eben nicht in der Zuständigkeit des Bundes, sondern in der Zuständigkeit von Kantonen und Gemeinden. Der Bundesrat hat dann aber in der Vernehmlassung die Frage gestellt, wie sich die Vernehmlassungsteilnehmer zu einer allfälligen Unterstützung des Ortsverkehrs äussern. Sie können es sich vorstellen: Die grosse Mehrheit ist der Meinung, dass sich der Bund auch für den Ortsverkehr einsetzen und auch dort eine Unterstützung leisten soll. Der Bundesrat ist seiner Linie treu geblieben. Er hat von einer Unterstützung des Ortsverkehrs abgesehen. Ihre Kommission sieht das anders.
Ich möchte dazu Folgendes sagen: Wenn Sie zum Schluss gekommen sind, und das sind Sie ja ganz eindeutig, dass Sie den Ortsverkehr auch unterstützen möchten, dann bitte ich Sie, das so zu tun, wie das Ihre Kommission hier vorschlägt. Denn Ihre Kommission hat, ebenso wie die Schwesterkommission, verschiedene Modelle diskutiert, und Herr Ständerat Français hat es vorhin auch gesagt: Der Ortsverkehr ist je nach Kanton unterschiedlich organisiert, zum Teil durch die Gemeinden, zum Teil durch den Kanton, zum Teil gemischt. Wenn sich der Bundesrat beteiligt, dann sollte man einfach sagen, dass er dies zu einem Drittel tun soll, während die Kantone und Gemeinden die restlichen zwei Drittel übernehmen, wobei das dann im jeweiligen Kanton entschieden werden muss. Vor allem die Federführung für diese Massnahmen liegt eindeutig bei den Kantonen.
Wenn Sie sich dafür aussprechen - und ich werde hier keine Abstimmung verlangen, weil das Resultat allzu offensichtlich ist -, bitte ich Sie, und das möchte ich hier auch zuhanden des Zweitrates sagen, dass Sie, wenn schon, diese Art der Unterstützung wählen, weil sie Klarheit schafft, auch beim administrativen Aufwand vernünftig bleibt und vor allem eben auch die unterschiedlichen Ausgangslagen in den jeweiligen Kantonen berücksichtigt.