Müller Damian · Ständerat · 2020-09-07
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-07
Wortprotokoll
Ich erlaube mir zuerst, zuhanden der Materialien noch etwas zu Artikel 9 Absatz 5 zu sagen. Diese Bestimmung basiert auf einem Antrag des Berichterstatters, welcher in Zusammenarbeit mit der Verwaltung für die zweite Sitzung die Formulierung verfeinert hat. Diesen Antrag hat die Kommission unterstützt.
Nun aber zu Absatz 6, der neu eingeführt werden soll: Hier geht es um die Qualitätskontrolle und das Schaffen einer soliden Datengrundlage für Gemeinden, Kantone und den Bund. Hier beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, nichts vorzusehen, sie will den Kantonen nicht eine zusätzliche Berichterstattungspflicht auferlegen.
Nun werde ich für die Minderheit sprechen, welche in der Kommission mit 6 zu 7 Stimmen unterlegen ist. Das sage ich also nicht als Kommissionssprecher, Herr Präsident, wenn Sie erlauben. Seit der letzten Volkszählung im Jahr 2000 sind die Daten zu den Gebäuden nicht nachgeführt worden. Daher soll die Datengrundlage aktualisiert werden. Gemäss der GWR-Verordnung müssen bis Ende 2020 alle Gebäude unabhängig von ihrer Nutzung im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister erfasst sein. Zu Ihrer Information: Das Bundesamt für Statistik führt das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister in Zusammenarbeit mit den Bauämtern sowie weiteren Fachstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Das Gebäude- und Wohnungsregister wird vom Bund zur Verfügung gestellt und bildet bereits heute die Grundlage für wichtige Daten im Gebäudepark.
Mit dem neuen Absatz 6 wird gewährleistet, dass nun auch die Gebäude, bei denen es keine Bewilligung braucht, und Gebäude, zu welchen keine Bewilligung eingeholt worden ist, zur Datengrundlage zählen. Als Beispiel nehme ich meinen [PAGE 650] Kanton Luzern, welcher bei den Mustervorschriften der Gebäude im Energiebereich 2014 das Modul F aufgenommen hat, wonach beim Ersatz des Wärmeerzeugers mindestens 10 Prozent erneuerbare Energie einzusetzen sind. Das hatte offenbar zur Folge, dass man bei vielen Gebäuden von fossiler auf nicht fossile Energie übergegangen ist. Allerdings wisse man nicht, hiess es, wie gross die Dunkelziffer sei. Insofern kann man nur einen Erfolg in Bezug auf die rapportierten Fälle verzeichnen. Man weiss aber nicht, wie gross die Anzahl der Fälle ist, bei welchen ein Ersatz mit fossilen Wärmeerzeugern erfolgt ist.
Mit Blick auf die Überprüfung der Wirksamkeit dieses Gesetzes wäre es auch für den Bund enorm wichtig zu wissen, was nun tatsächlich geschieht. Da das Gebäude- und Wohnungsregister ein elektronisches Tool ist, kann hier eine einfache Programmierung vorgenommen werden. Das heisst, der Anwender auf der Gemeinde oder im Kanton muss neben den sonst schon erforderlichen Eingaben nur noch zwei, drei Mausklicks machen. Das nennt man heute Digitalisierung und tut es auch schon in anderen Bereichen. Covid-19, Ärzte, Kantone, Bund - was dort von uns Politikern gefordert wird, soll also im Gebäudepark, wo es das grösste Potenzial gibt, nicht gemacht werden. Da stelle ich ein Fragezeichen in den Raum und will dem mit diesem Absatz 6 entsprechend entgegentreten.
Ich empfehle Ihnen, die Minderheit zur Mehrheit zu machen.