preparatory:AB 265725
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-07
Wortprotokoll
Bei dieser demokratiepolitischen Sicht, wie sie Kollege Engler ausgeführt hat, möchte ich noch ein wenig nachhaken. (Zwischenruf des Präsidenten: Ständerat Schmid!) Entschuldigung, ich meinte natürlich Kollege Schmid!
Im Jahre 2017 - ich erinnere einfach nochmals daran - wurde der NAF von einer Mehrheit der Stimmbevölkerung und auch von einer Mehrheit der Stände angenommen. Nun sollen die Einnahmen aus diesem Artikel 17 des Gesetzentwurfes dem neuen Klimafonds zugewiesen werden, zumindest die Hälfte, je nachdem. Aus meiner Sicht, das möchte ich nochmals unterstreichen, verstösst das gegen die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen des NAF. Es wurde gesagt, dass der Erlös aus den Sanktionen bzw. aus den Ersatzabgaben zweckgebunden für die Strasse und die Agglomerationen verwendet werde.
Aufgrund der aktuellen Krise, in der wir stecken, geht der Bund davon aus, dass der NAF mit Mindereinnahmen in der Höhe von rund 400 Millionen Franken zu rechnen hat. Das Rückgrat der Mobilitätsfinanzierung darf aus meiner Sicht durch das CO2-Gesetz nicht noch weiter geschwächt werden, zumal die Bevölkerung aus ländlichen Gebieten und [PAGE 657] Agglomerationsgemeinden zusätzlich belastet würde. Denn die Mineralölsteuererhöhung, die droht, wenn die Einnahmen des NAF unter diese 500 Millionen Franken fallen sollten, müsste diese Bevölkerung ausbaden.
Der NAF trägt übrigens zum Klimaschutz bei. Er hat gemäss NAF-Gesetz eine effiziente und umweltverträgliche Mobilität als Ziel. Laut Artikel 3 Absatz 2 des NAF-Gesetzes basiert der Einsatz der Mittel auf einer Gesamtschau des Verkehrs, die unter anderem alle Verkehrsträger mit einbezieht und den Schutz der Umwelt beachtet. Auch wird der NAF inskünftig Mittel benötigen, um durch den Klimawandel verursachte Schäden in der Infrastruktur zu beheben.
Eine Reduktion der NAF-Einnahmen hätte erhebliche Nachteile. Sie würde einen automatischen Rückgang der Bundesbeiträge für die Agglomerationsprogramme bedeuten, da der Betrag in der Bundesverfassung auf 9 Prozent der zweckgebundenen Einnahmen festgelegt ist. Agglomerationsprojekte in den Kantonen müssten somit nach hinten verschoben werden. Dies hätte insbesondere eine Verlangsamung der Investitionen in den kleinen und mittleren Agglomerationen zur Folge, da dort Bundesbeträge gebraucht werden. Für die Kantone ist es sehr wichtig, dass die vom NAF abhängigen Agglomerationsprogramme nicht geschwächt werden; dies hat unter anderem auch die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz bestätigt. Ein Aufschub von Investitionsprojekten schadet auch der dringend benötigten Erholung der Wirtschaft.
Ich bitte Sie daher, meinen Minderheitsantrag II anzunehmen.