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AB 265816

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-07

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu meinem Konzeptantrag, welcher die Entwürfe 6 bis 13 betrifft. Man hat in den vergangenen Monaten mehrere hundert Millionen Franken für die Kultur zur Verfügung gestellt. In der aktuellen Situation ist es deshalb nicht gerechtfertigt, eine jährliche Erhöhung von rund 2,9 Prozent bzw. 35,4 Millionen Franken gegenüber der Periode 2016-2020 zu bestätigen. Wir erwarten deshalb eine Plafonierung der Zahlungsrahmen gemäss der laufenden Kulturbotschaft mit Ausnahme der Teuerung. Weiter verlangen wir auch, dass die Finanzhilfen, die A-Fonds-perdu-Beiträge, die im Rahmen der Covid-19-Pandemie ausbezahlt wurden, mit den einzelnen Positionen der Zahlungsrahmen in den Entwürfen 6 bis 13 verrechnet werden. Die zinslosen Darlehen sind davon jedoch auszunehmen. Dies ist angesichts dessen zu befürworten, dass man im Kulturbereich grosszügige A-Fonds-perdu-Beiträge gesprochen hat. Das ist gegenüber der Wirtschaft und dem Steuerzahler nur gerecht.

Zu Entwurf 6, in dem es um die Jenischen, Sinti und Roma geht: Ich beantrage Ihnen hier eine Kürzung des Zahlungsrahmens um rund 5,4 Millionen Franken. Wir möchten von der Förderung einzelner Minderheiten wie der eben genannten Jenischen und Sinti, aber auch anderer Menschen mit nomadischen Lebensweisen absehen.

Man will jetzt im Sinne eines Aktionsplans finanzielle Mittel bereitstellen und damit stärkere Anstrengungen der Kantone durch entsprechende Anreize des Bundes fördern. Aus meiner Optik ist das der völlig falsche Ansatz; dies soll in der finanziellen Verantwortung, aber auch in der Kompetenz der Kantone entschieden werden.

Zu Entwurf 7: Hier beantrage ich Ihnen eine Kürzung der Finanzierung des Filmschaffens. Ich beantrage Ihnen die Halbierung des Zahlungsrahmens für die Filmförderung. Es ist richtig und wichtig, dass eine gewisse Förderung durch den Bund vollzogen wird, dies aber immer mit Augenmass. Der Schweizer Filmmarkt ist aufgrund der sprachkulturellen Aufteilung zu klein, um rein marktwirtschaftlich zu handeln. Aufgrund der vorliegenden Botschaft ist ersichtlich, dass man intensiv versucht, diese Bereiche zu stützen und am Leben zu erhalten. Unter anderem brachte auch die Einführung der Filmstandortförderung ab Mitte 2016 keinen Erfolg, da es weiterhin nur wenige Schweizer Filme gibt, die es über die Landesgrenze schaffen. Mehr Geld bedeutet nämlich nicht einfach bessere oder erfolgreichere Schweizer Filme. Das zeigte die staatliche Filmförderung der letzten Jahre. Jetzt versucht man zusätzlich, die Online-Dienste in die Filmförderpflicht zu nehmen. Ich glaube, gute Filme werden es in Zukunft auch ohne Beiträge über unsere Landesgrenzen schaffen. Deshalb müssen wir jetzt unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, aber auch der Herausforderungen in der Zukunft zurückbuchstabieren und die Zahlungen, wie es auch in Unternehmen gemacht wird, reduzieren.

Zu Entwurf 10, wo es um die Motion 20.3918 der WBK-N geht: Grundsätzlich tönt das sehr gut. Ich kann Ihnen aber aus eigener Erfahrung sagen, dass es in unserem Grenzkanton bereits eine solche Plattform für den Austausch der Lernenden über die Landesgrenzen hinweg gibt. Ich kann Ihnen sagen: Die Resonanz darauf ist gleich null. Die Dauer der Ausbildung stellt bereits sehr grosse Herausforderungen an die Lernenden, aber auch an die Schulen. Zudem gibt es bereits auf privater Basis Austauschprojekte, die innerhalb der Schweiz sehr gut funktionieren. Deshalb braucht es aus unserer Sicht keine staatlichen Interventionen.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen.