Herzog Verena · Nationalrat · 2020-09-08
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-08
Wortprotokoll
In der heutigen ausserordentlichen Session entscheiden wir nochmals über ausserordentliche Unterstützungsmassnahmen als Folge der Covid-19-Pandemie respektive des Teillockdowns.
Um die Zahl der Entlassungen zu minimieren, wurden zu Beginn der Pandemie sehr effizient und unbürokratisch Unterstützungsmassnahmen erlassen und Bundesgelder gesprochen, zeitlich limitiert. Durch Anordnung des Bundes steht derselbe für den Totalausfall und den Umsatzeinbruch stark betroffener Branchen auch in der Pflicht. Mit Milliardenhilfen - zurzeit sind es 32 Milliarden Franken - war und ist der Bund bemüht, die Verluste der Wirtschaft und des Gewerbes abzufedern. Die wirtschaftlichen Konsequenzen des Corona-Lockdowns sind immer noch spür- und sichtbar. Je nach Branche wird die unsichere wirtschaftliche Lage noch andauern oder sich sogar noch zuspitzen. Gewisse Firmen, vor allem solche der Unterhaltungs- und Reisebranche, sind nach wie vor existenziell bedroht. Aber alle sind gefordert.
Deshalb bittet Sie die SVP-Fraktion, der Motion 20.3825, "Entschädigung der Selbstständigerwerbenden aufgrund der Covid-19-Massnahmen", zuzustimmen. Unsere Motion ist glasklar und unmissverständlich formuliert. Die Motion beauftragt den Bundesrat sicherzustellen, dass die Selbstständigerwerbenden, die in der Arbeit direkt und nachweislich aufgrund der vom Bundesrat verhängten Covid-19-Massnahmen eingeschränkt sind, so lange Erwerbsersatzentschädigungen erhalten oder Anspruch auf Entschädigung der Kurzarbeit haben, bis die entsprechenden Covid-19-Massnahmen aufgehoben werden. Damit wird wirklich denen geholfen, die es nötig haben.
Die Motion 20.3467 der SGK-N, "Erwerbsersatz für direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende weiterführen", fordert auch eine Entschädigung für indirekt betroffene Selbstständige, was eine Abgrenzung der Anspruchsberechtigten praktisch verunmöglicht. Diese Motion wurde ja oder wird nun zurückgezogen. Wir lehnen sie ab, gleich wie die Motion 20.3466, die es gar nicht begrenzt. Dies käme der faktischen Einführung eines neuen Sozialwerks gleich, in welchem die Selbstständigerwerbenden, die ALV-beitragspflichtig sind, neu auch anspruchsberechtigt würden.
Mit der Motion 20.3701, "Verhinderung von Aussteuerungen", will Nationalrat Nordmann die Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung verlängern. Unterdessen hat jedoch der Bundesrat die Höchstbezugsdauer von 12 auf 18 Abrechnungsperioden verlängert. Zudem ist, wie auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt, eine rasche Eingliederung der Stellensuchenden im Arbeitsmarkt ganz entscheidend. Dafür verfügt die Arbeitslosenversicherung ja auch über zahlreiche bewährte Instrumente.
Wir empfehlen Ihnen, diese Motion abzulehnen. Auch wenn es für uns im ersten Moment logisch und erstrebenswert ist, sämtliche Betriebe und Personen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausserordentlich gefordert sind, zu unterstützen, haben wir als Parlamentarier auch die [PAGE 1252] Verantwortung, uns zu überlegen, was solche Mehrausgaben bedeuten: ob dadurch nicht einmal mehr die Finanzlast und Schulden einfach auf die nächste Generation übertragen werden.
Natürlich wäre es für uns Parlamentarier, die von vielen Betroffenen mit Hilferufen angeschrieben werden, viel einfacher, allen, die bei uns anklopfen, die nötige finanzielle Unterstützung zu gewähren. So könnten wir uns für den Moment als Retter der Nation feiern lassen. Es erscheint einfach, weil wir die Zeche ja nicht selbst bezahlen müssen. Ziel von uns allen muss jedoch sein, so schnell wie möglich mit den notwendigen Sicherheitsmassnahmen wieder zurück in den Alltag zu finden und die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Deshalb ist die Annahme der Motion 20.3198, "Covid-19. Das Notrecht ist dringend aufzuheben, und auf weitere planwirtschaftliche, zentralistische Eingriffe ist zu verzichten. Die verfassungsmässige Ordnung muss umgehend wiederhergestellt werden", absolut entscheidend.
Ja, zu dieser dringlichen Forderung wurden wir ja fast alle mit Briefen und Mails von besorgten Bürgerinnen und Bürgern zugemauert. Diejenigen, welche die Corona-Pandemie leugnen, liegen falsch. Nur dank schnellen und rigorosen Massnahmen des Bundesrates konnte Schlimmeres verhindert und einer Überlastung der Intensivstationen, wie wir das von beängstigenden Bildern aus anderen Ländern kennen, entgegengewirkt werden. Mittlerweile ist jedoch im Grundsatz unbestritten, dass der Schutz der Bevölkerung ohne massive Staatseingriffe und unter Wiederherstellung der verfassungsmässigen Ordnung gewährleistet werden kann. Disziplin und Eigenverantwortung jedes einzelnen Bürgers und jeder Bürgerin ist gefragt. Im Hinblick auf eine befürchtete zweite Welle hat die Krisenvorsorge oberste Priorität. In der jetzigen Wirtschaftskrise ist mittels eines strikten Inländervorranges dafür zu sorgen, dass Unternehmen bei der Einstellung neuer Mitarbeitender zuerst arbeitslose Schweizer berücksichtigen müssen.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie zugunsten der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes innigst, sowohl der Motion 20.3862 für eine Entschädigung der Selbstständigerwerbenden aufgrund der Covid-Massnahmen als auch der Motion 20.3224, die verlangt, das Notrecht dringend aufzuheben, zuzustimmen.